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Diese Menschen bekommen kein Bürgergeld: Wer vom Bezug ausgeschlossen ist

Wer hat keinen Anspruch auf Bürgergeld? Viele Menschen stehen vor dieser Frage, wenn sie ihre finanzielle Lage prüfen. In unserem aktuellen Artikel bei Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., erfahren Sie, welche Personengruppen Bürgergeld nicht erhalten und warum der Gesetzgeber bestimmte Ausnahmen festgelegt hat. Informieren Sie sich jetzt umfassend und bleiben Sie mit uns stets auf dem neuesten Stand rund um Finanzen, Sozialleistungen und aktuelle Gesetzesänderungen.

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Autor: Chef-Redakteur Experte: Chef-Redakteur

In Deutschland sorgt das Bürgergeld seit seiner Einführung für viele Diskussionen – insbesondere rund um die Frage: Wer hat eigentlich KEINEN Anspruch auf Bürgergeld? Während viele Menschen von der neuen Grundsicherung profitieren, gibt es bestimmte Personengruppen, die ausdrücklich ausgeschlossen sind. Erfahren Sie hier, wer kein Bürgergeld bekommt, welche Gründe es dafür gibt und wie sich eine Ablehnung im Alltag auswirkt.

Was ist das Bürgergeld?

Das Bürgergeld ersetzt seit 2023 das bisherige Arbeitslosengeld II (“Hartz IV”) und unterstützt Menschen in finanziellen Notlagen. Ziel ist es, das soziale Netz zu stärken, Existenzen zu sichern und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dennoch gibt es klare Voraussetzungen, um Bürgergeld zu erhalten. Wer sie nicht erfüllt, bleibt außen vor.

Die wichtigsten Ausschlussgründe im Überblick

Nicht jeder, der sich in einer finanziellen Notsituation befindet, kann Bürgergeld beantragen und erhalten. Zu den wichtigsten Ausschlussgründen zählen unter anderem:

  • Kein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • Nicht-Erwerbsfähigkeit
  • Altersgrenzen (zu jung oder zu alt)
  • Anspruch auf andere Sozialleistungen
  • Bestimmtes Vermögen und Einkommen
  • Zu geringe Bedürftigkeit

Im Folgenden gehen wir auf diese Ausschlusskriterien detailliert ein und zeigen, wer konkret betroffen ist.

Kein Bürgergeld ohne gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland

Eine der Grundbedingungen ist der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland. Personen, die dauerhaft im Ausland leben oder sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, haben keinen Anspruch auf Bürgergeld. Gleiches gilt in den meisten Fällen für Touristen, Studierende aus dem Ausland sowie Personen ohne Aufenthaltserlaubnis.

Erwerbsfähigkeit als zentrale Bedingung

Bürgergeld richtet sich an Menschen, die grundsätzlich arbeiten können – also erwerbsfähig sind. Wer wegen Krankheit oder Behinderung dauerhaft nicht erwerbsfähig ist, kann stattdessen Leistungen wie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten. Auch Kinder unter 15 Jahren gelten nicht als erwerbsfähig und sind damit vom Bürgergeld ausgeschlossen.

Altersgrenzen: Zu jung oder zu alt

Der Anspruch auf Bürgergeld beginnt in der Regel ab dem 15. Lebensjahr und endet mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze für die gesetzliche Rente. Wer jünger oder bereits im Rentenalter ist, erhält andere Sozialleistungen und kein Bürgergeld.

Kein Bürgergeld bei gleichzeitigem Bezug anderer Leistungen

Wer bereits Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I, Erwerbsminderungsrente oder Grundsicherung im Alter bezieht, hat keinen Anspruch auf Bürgergeld. Auch Personen während bestimmter Förderprogramme oder Reha-Maßnahmen erhalten andere Unterstützung.

Vermögen und Einkommen: Wann reicht es für keinen Anspruch?

Bürgergeld wird nur bei tatsächlicher Bedürftigkeit gezahlt. Wer über ein bestimmtes Vermögen oder Einkommen verfügt, das den gesetzlichen Freibetrag überschreitet, bekommt kein Bürgergeld. Dazu zählen hohe Sparguthaben, Immobilien oder monatliche Einnahmen.

Weitere Ausnahmefälle

Besonders oft besteht Unsicherheit bei EU-Bürgern, Geflüchteten, Studierenden und Selbstständigen. Auch hier gelten besondere Regeln, auf die wir in dieser Tabelle einen schnellen Überblick bieten.

PersonengruppeAnspruch auf BürgergeldBegründung
Deutsche mit dauerhaftem Wohnsitz in DeutschlandJa (bei Bedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit)Grundvoraussetzungen erfüllt
Nicht-ErwerbsfähigeNeinAnspruch auf Grundsicherung im Alter/Erwerbsminderung
Menschen im RentenalterNeinAnspruch auf Grundsicherung im Alter oder Rente
Kinder unter 15 JahrenNeinNur Teil der Bedarfsgemeinschaft, keine eigene Zahlung
EU-Bürger (kurzer Aufenthalt, arbeitslos)NeinKein Daueraufenthaltsrecht, ggf. kein Leistungsanspruch
Ausländische StudierendeNeinKein Anspruch, da primärer Aufenthaltszweck Studium
Personen mit hohem VermögenNeinBedürftigkeit nicht gegeben
Asylbewerber und GeduldeteNeinAnspruch auf Asylbewerberleistungsrecht
Doppelbezug anderer SozialleistungenNeinBürgergeld ausgeschlossen, solange andere Leistungen bezogen werden

Sonderfälle: EU-Bürger und Geflüchtete

Gerade bei EU-Bürgern gibt es häufig Unsicherheiten. Grundsätzlich gilt: Wer in Deutschland wohnt und arbeitet, erhält Bürgergeld – aber nur bei eigenständigem Aufenthalt. Wer erst kurz im Land ist oder arbeitslos wurde, hat meist keinen Anspruch. Geflüchtete oder Menschen mit Duldung fallen unter das Asylbewerberleistungsgesetz, sie erhalten kein Bürgergeld.

Keine Leistung bei zu hohem Einkommen oder Vermögen

Das Bürgergeld ist eine bedürftigkeitsgeprüfte Leistung. Wird die Einkommens- oder Vermögensgrenze überschritten, entfällt der Anspruch. Das betrifft unter anderem Menschen mit größerem Erspartem, wertvollem Besitz, Eigentum oder hohen monatlichen Einnahmen.

Weitere wichtige Ausschlüsse und Irrtümer

Viele glauben, als Student oder Selbstständiger generell Anspruch auf Bürgergeld zu haben. Das stimmt so nicht: Studierende sind in der Regel mit BAföG abgesichert, für Selbstständige gelten besondere Regeln, die individuell geprüft werden.

Fazit des Vereins Für soziales Leben e. V.

Nicht jeder in einer Notlage hat automatisch Anspruch auf Bürgergeld. Die Regeln legen genau fest, wer unterstützt wird – und wer nicht. Das Bürgergeld ist eine wichtige Hilfe für viele, aber kein Allheilmittel. Informieren Sie sich stets über Ihre individuelle Situation. Wir als Verein Für soziales Leben e. V. stehen Ihnen beratend zur Seite, damit Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen.

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  • title: Wer bekommt kein Bürgergeld? Ausschlüsse und Gründe 2025
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  • og:title: Wer bekommt kein Bürgergeld? Bürger & Geld informiert
  • og:description: Bürger & Geld erklärt die wichtigsten Ausschlussgründe – wer ist 2025 vom Bürgergeld ausgenommen und warum? Aktuelle Infos und Tabelle vom Verein Für soziales Leben e. V.

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