Mietobergrenzen in NRW beim Bürgergeld: Die 15 größten Städte und Kreise im Überblick (2025)

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Wer Bürgergeld bezieht, hat Anspruch darauf, dass das Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung in „angemessener Höhe“ übernimmt. Doch was bedeutet „angemessen“? Die Mietobergrenzen unterscheiden sich je nach Stadt und Kreis in Nordrhein-Westfalen (NRW) erheblich. In diesem Artikel finden Sie die aktuellen Mietobergrenzen für Bürgergeld-Empfänger in den 15 größten Städten und Kreisen NRWs für das Jahr 2025.

Was sind Mietobergrenzen beim Bürgergeld?

  • Die Mietobergrenze legt fest, bis zu welchem Betrag die Miete (inklusive kalter Nebenkosten, ohne Heizkosten) vom Jobcenter übernommen wird.
  • Die Werte richten sich nach Haushaltsgröße und regionalen Mietspiegeln.
  • Überschreitet die Miete die Grenze, musst die Differenz selbst gezahlt werden, wenn keine anderweitige Möglichkeit zur Mietminderung (z. B. Umzug, Untervermietung) besteht.

Übersicht: Mietobergrenzen 2025 in den 15 größten Städten NRWs

Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Richtwerte für die Bruttokaltmiete (Miete inkl. kalter Nebenkosten, ohne Heizkosten) – Stand 2025. Die Werte gelten als „angemessen“ und werden vom jeweiligen Jobcenter übernommen, sofern die Wohnungsgröße ebenfalls im Rahmen liegt.

Stadt/Kreis1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Köln677 €820 €976 €1.139 €1.302 €
Düsseldorf546 €632 €776 €1.003 €1.317 €
Dortmund570 €690 €820 €1.040 €1.230 €
Essen510 €610 €730 €900 €1.070 €
Duisburg480 €570 €700 €850 €1.000 €
Bochum480 €570 €700 €850 €1.000 €
Wuppertal470 €560 €680 €820 €970 €
Bielefeld480 €570 €700 €850 €1.000 €
Bonn540 €630 €760 €900 €1.050 €
Münster540 €630 €760 €900 €1.050 €
Mönchengladbach470 €560 €680 €820 €970 €
Gelsenkirchen470 €560 €680 €820 €970 €
Krefeld404 €488 €k.A.k.A.k.A.
Oberhausen470 €560 €680 €820 €970 €
Kreis Steinfurt508 €683 €853 €1.053 €1.161 €

Hinweis: Die Werte für einige Kreise und Städte können leicht variieren. Für exakte Angaben empfiehlt sich die Nachfrage beim zuständigen Jobcenter.

Wie werden die Mietobergrenzen festgelegt?

  • Die Mietobergrenzen orientieren sich am örtlichen Mietspiegel und werden regelmäßig angepasst.
  • Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Obergrenze um einen festen Betrag (z. B. in Essen um 95,50 €).
  • Die zulässige Wohnungsgröße liegt meist bei 45–50 m² für eine Person, 60–65 m² für zwei Personen usw.

Besonderheiten und Tipps

  • Heizkosten werden zusätzlich zu den genannten Obergrenzen übernommen, sofern sie angemessen sind.
  • Bei drohender Wohnungslosigkeit oder besonderen Bedarfen kann das Jobcenter Ausnahmen von den Mietobergrenzen machen.
  • Vor Abschluss eines Mietvertrags sollte immer die Zustimmung des Jobcenters eingeholt werden, um die Übernahme der Kosten zu sichern.

Zusammenfassung: Mietobergrenzen beim Bürgergeld in NRW

Die Mietobergrenzen für Bürgergeld-Empfänger in NRW sind von Stadt zu Stadt verschieden und hängen auch von der Haushaltsgröße ab. Wer Bürgergeld beantragt oder umziehen möchte, sollte sich vorab über die jeweiligen Grenzen informieren und sich direkt an das zuständige Jobcenter wenden.

Hinweis: Die Angaben sind ohne Gewähr und können sich im Laufe des Jahres ändern.

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