Wer Bürgergeld oder Grundsicherung bezieht, kann 2026 mit einem Minijob zusätzlich verdienen – doch das Jobcenter rechnet Einkommen nach festen Freibeträgen an. Ab 2026 gilt eine Minijob-Grenze von 603 Euro in Deutschland; gleichzeitig steigt der Mindestlohn auf 13,90 Euro, wodurch sich die maximal möglichen Arbeitsstunden im Minijob spürbar verschieben. Entscheidend ist, warum sich das lohnt: Die ersten 100 Euro bleiben sicher frei, darüber greift die Staffelung nach den Regeln des SGB II.
Das Wichtigste in Kürze: Minijob & Bürgergeld 2026
Für Bürgergeld-Beziehende bleibt ein Minijob 2026 ein typischer Weg, um das monatliche Budget zu erhöhen. Allerdings zählt der Lohn als Einkommen und mindert die Leistung – aber nicht vollständig. Wie viel Sie behalten dürfen, hängt von der Höhe Ihres Verdienstes ab. Überschreiten Sie die Minijob-Grenze, rutschen Sie in den Bereich eines sozialversicherungspflichtigen Jobs (oft als Midijob bezeichnet) – mit anderen Beiträgen und Regeln.
Neue Eckdaten 2026: Minijob-Grenze und Mindestlohn
2026 verschieben sich gleich zwei Stellschrauben, die für Grundsicherung und Bürgergeld besonders relevant sind:
- Minijob-Grenze: bis zu 603 Euro monatlich.
- Mindestlohn: 13,90 Euro pro Stunde (ab 2026).
Das bedeutet in der Praxis: Wer zum Mindestlohn arbeitet, erreicht die 603 Euro schneller und darf entsprechend weniger Stunden arbeiten, um im Minijob zu bleiben. Grob gerechnet liegen Sie bei etwa 43 Stunden pro Monat, wenn Sie die Grenze ausschöpfen.
So wird Minijob-Einkommen beim Bürgergeld angerechnet
Beim Bürgergeld ist nicht der Minijob an sich entscheidend, sondern die Freibeträge. Sie sorgen dafür, dass ein Teil Ihres Einkommens nicht auf die Leistung angerechnet wird. Für 2026 werden im Alltag vor allem diese Stufen relevant:
- 0 bis 100 Euro: vollständig anrechnungsfrei.
- 101 bis 520 Euro: 20% bleiben anrechnungsfrei, 80% werden angerechnet.
- 521 bis 603 Euro: 30% bleiben anrechnungsfrei, 70% werden angerechnet.
Wichtig: Bei der Ausgestaltung im Zuge der geplanten „neuen Grundsicherung“ ab Mitte 2026 können Details angepasst werden. Verbindlich sind am Ende die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und die Bescheide der Behörden.
Beispielrechnung: 603-Euro-Minijob – wie viel bleibt übrig?
Sie verdienen 2026 im Minijob 603 Euro im Monat. Dann kann die Anrechnung (vereinfacht) so aussehen:
- 100 Euro bleiben komplett frei.
- Von 420 Euro (Bereich 101–520 Euro) bleiben 20% frei: 84 Euro.
- Von 83 Euro (Bereich 521–603 Euro) bleiben 30% frei: 24,90 Euro.
- Summe anrechnungsfrei: ca. 208,90 Euro.
Die übrigen rund 394,10 Euro werden grundsätzlich auf das Bürgergeld angerechnet. Ob und wie das im Detail umgesetzt wird, hängt auch von Ihrer Bedarfsgemeinschaft, weiteren Einkommen und den Angaben im Leistungsbescheid ab.
Meldepflicht: Minijob immer dem Jobcenter anzeigen
Ein häufiger Praxisfehler: Der Minijob wird „klein gerechnet“ und nicht gemeldet. Das kann teuer werden. Grundsätzlich gilt: Sie müssen jeden Minijob dem Jobcenter mitteilen – auch dann, wenn Sie unter 100 Euro monatlich verdienen. Grundlage für die Entscheidung, was angerechnet wird, sind Ihre Angaben und Nachweise (Arbeitsvertrag, Verdienstabrechnungen).
Behördlich zuständig ist das Jobcenter bzw. die Bundesagentur für Arbeit (je nach Trägerschaft vor Ort). Dort erhalten Sie auch Auskunft, welche Unterlagen benötigt werden.
Sonderregel: Schüler, Azubis und Freiwilligendienst – Einkommen kann komplett bleiben
Für bestimmte Gruppen gibt es 2026 eine besonders wichtige Ausnahme, die im Alltag oft übersehen wird: Schülerinnen und Schüler (z. B. Ferienjob), Auszubildende sowie Teilnehmende an einem Freiwilligendienst können Einkünfte aus einem Minijob bis zur Grenze von 603 Euro unter bestimmten Voraussetzungen voll behalten. Das kann Familien und jungen Erwachsenen spürbar helfen, ohne dass sofort eine Leistungskürzung eintritt.
Minijob ist ein normaler Job: Diese Rechte gelten
Auch im Minijob arbeiten Sie nicht „zweite Klasse“. Es handelt sich um ein reguläres Beschäftigungsverhältnis. Damit greifen die üblichen Schutzrechte des Arbeitsrechts, zum Beispiel:
- Kündigungsschutz (im Rahmen der gesetzlichen Regeln)
- Regeln zu Sonn- und Feiertagsarbeit
- Unfallversicherungsschutz
- Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
- Mutterschutz
Minijob oder „normaler Job“: Was unterscheidet sich bei den Abgaben?
Im Minijob fallen für Beschäftigte in der Regel weniger Sozialabgaben an als in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Außerdem können Sie sich unter Umständen von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Sobald Sie jedoch die Minijob-Grenze überschreiten, gelten andere Regeln, weil der Job dann nicht mehr als Minijob eingeordnet wird. Details dazu finden Sie bei der Minijob-Zentrale.
Tabelle: Eckdaten Minijob & Bürgergeld 2026
- Minijob-Grenze 2026: 603 Euro/Monat
- Mindestlohn 2026: 13,90 Euro/Stunde
- Anrechnungsfrei: 0–100 Euro = 100% frei
- Freibetrag Stufe 2: 101–520 Euro = 20% frei
- Freibetrag Stufe 3: 521–603 Euro = 30% frei
- Faustwert Stunden/Monat bei 603 Euro: ca. 43 Stunden
FAQ: Minijob und Grundsicherung/Bürgergeld 2026
Wie viel darf ich 2026 im Minijob verdienen, ohne dass es kein Minijob mehr ist?
Bis zu 603 Euro monatlich. Wenn Sie darüber liegen, gelten andere Regeln (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung).
Muss ich einen Minijob melden, wenn ich nur wenig verdiene?
Ja. Ein Minijob ist dem Jobcenter grundsätzlich immer mitzuteilen, auch unter 100 Euro.
Welche Summe bleibt beim Bürgergeld immer anrechnungsfrei?
Die ersten 100 Euro pro Monat bleiben in der Regel vollständig anrechnungsfrei.
Warum kann ich 2026 im Minijob weniger Stunden arbeiten als früher?
Weil der Mindestlohn steigt. Mit höherem Stundenlohn erreichen Sie die 603-Euro-Grenze schneller.
Gilt für Schüler oder Azubis beim Minijob etwas anderes?
Ja. Für Schüler, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende können besondere Regeln gelten, nach denen Einkommen bis zur Grenze voll anrechnungsfrei bleibt.

