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Neue Grundsicherung 2026: Bürgergeld-Karenzzeit fällt weg – so hart wird die Vermögensprüfung

Die neue Grundsicherung ab 2026 bedeutet eine klare Verschärfung: Die bisherige Bürgergeld-Karenzzeit für das Schonvermögen fällt weg, Vermögen wird sofort geprüft und nur noch deutlich niedrigere, altersabhängige Freibeträge bleiben geschützt. Das betrifft vor allem Menschen mit Ersparnissen, die bisher im ersten Jahr nach Antragstellung relativ sicher waren. Alle Einzelheiten hierzu in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Was sich 2026 grundsätzlich ändert

Die Bundesregierung plant, das bisherige Bürgergeld in eine Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende zu überführen. Kernpunkte sind strengere Vermögensprüfung, härtere Sanktionen und mehr Druck in Richtung schneller Arbeitsaufnahme. Die Regelsätze bleiben laut beschlossener Nullrunde 2026 auf dem Niveau von 2024 (z. B. 563 Euro für Alleinstehende), sodass real keine Entlastung über höhere Beträge erfolgt.

Ende der Karenzzeit: Vermögen zählt sofort

Bis 2025 gilt beim Bürgergeld eine Karenzzeit von 12 Monaten, in der Vermögen weitgehend geschützt ist; in dieser Zeit konnten bis zu 40.000 Euro für die erste Person und zusätzliche Freibeträge für weitere Personen unangetastet bleiben. Ab 2026 entfällt diese Schutzfrist: Die Jobcenter prüfen Vermögen vom ersten Tag an umfassend, und Ersparnisse müssen vor Leistungsbezug weitgehend eingesetzt werden. Sozialverbände, insbesondere auch der Verein Für soziales Leben e.V., kritisieren, dass damit der zentrale Schutzgedanke des Bürgergeldes aufgegeben und der Druck auf Betroffene deutlich erhöht wird.

Neue Schonvermögen: Altersabhängige Freibeträge statt hoher Pauschalen

An die Stelle der Karenzzeit treten altersgestaffelte Vermögensfreibeträge, die deutlich niedriger ausfallen als die bisherigen Karenzgrenzen. Einen Überblick zum neuen Schonvermögen gibt es hier: Schonvermögen bei der neuen Grundsicherung.

Wer Ersparnisse oberhalb dieser Grenzen hat, muss sie nach den Reformplänen zunächst für den eigenen Lebensunterhalt verbrauchen, bevor ein Anspruch auf neue Grundsicherung entsteht.

Was weiterhin geschützt bleibt

Trotz der Verschärfung gilt: Angemessen selbstgenutztes Wohneigentum soll auch in der neuen Grundsicherung als Schonvermögen erhalten bleiben. Ebenso wird in den Eckpunkten betont, dass bestimmte Formen zweckgebundener Altersvorsorge unter Bedingungen weiterhin geschützt sein sollen, auch wenn der freie Vermögensfreibetrag sinkt. Für laufende Leistungsfälle ist vorgesehen, dass vorhandene Daten und Ansprüche grundsätzlich übernommen werden, solange die neuen Regeln nicht zu einem Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen führen.

Folgen für Betroffene: Wer jetzt handeln sollte

Mit dem Wegfall der Karenzzeit geraten besonders jüngere Antragsteller und Personen mit kleiner privater Altersvorsorge unter Druck, ihre Rücklagen schnell zu verbrauchen. Wer absehbar 2026 oder später Leistungen braucht, sollte frühzeitig prüfen, ob Wohngeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss oder andere vorrangige Leistungen eine Alternative oder Brückenlösung darstellen können, um Ersparnisse zu schonen. Fachkommentare warnen zudem, dass die strengere Vermögensprüfung und härteren Sanktionen die Gefahr erhöhen, dass das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum faktisch unterschritten wird.

Bürgergeld vs. neue Grundsicherung 2026

KriteriumBürgergeld 2025 (alt)Neue Grundsicherung ab 2026
Vermögensprüfung12 Monate Karenzzeit, hohe Freibeträge​Sofortige Prüfung, keine Karenzzeit mehr1
SchonvermögenBis 40.000 € + Zusatzbeträge in KarenzzeitDeutlich geringere, altersabhängige Freibeträge
Regelsätze 2026563 € für Alleinstehende, NullrundeGleiche Beträge, anderer Name (Grundsicherung)
SanktionenBegrenzte Kürzungen, selten TotalsanktionenStrengere Kürzungen, teils bis Leistungsstopp

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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