Neue Grundsicherung 2026: Nichterreichbarkeitsfiktion bedroht Existenz – Was jeder wissen muss!

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Was bedeutet die Nichterreichbarkeitsfiktion?

Die Nichterreichbarkeitsfiktion (§ 7b Abs. 4 SGB II, Entwurf des Gesetzes zur neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende, die das Bürgergeld ersetzen soll) besagt, dass Leistungsberechtigte nach drei versäumten Terminen beim Jobcenter – selbst wenn diese innerhalb weniger Stunden angesetzt werden – als „nicht erreichbar“ gelten. Melden sich Betroffene danach nicht innerhalb eines Monats, entfällt der gesamte Grundsicherungsanspruch: Es gibt keine Geldleistungen, keine Mietkosten- oder Heizkostenübernahme und keine Krankenversicherung mehr. Diese Maßnahme wirkt damit härter als bisherige Sanktionen gegen Arbeitsverweigerung, bei denen zumindest die Unterkunftskosten gesichert blieben.

Eskalationsstufen der Sanktionen (Dreimal-plus-eins-Regel)

VerstoßSanktion
1. Verstoß30% Regelleistungskürzung
2. VerstoßWeitere 30% Kürzung
3. VerstoßTotalsanktion: Entzug aller Leistungen außer Miete
4. VerstoßKompletter Leistungsentzug, inkl. Mietkosten

Rechtliche Hintergründe und Kritik

Das Konzept der Nichterreichbarkeitsfiktion wurde im Referentenentwurf zum 13. SGB-II-Änderungsgesetz vom Oktober 2025 zentral verankert. Sozialverbände wie der Verein Für soziales Leben e.V. und Juristen kritisieren die Regelung scharf: Existenzminimum und die staatliche Schutzfunktion werden ausgehöhlt, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 1 BvL 7/16) zur Verhältnismäßigkeit und Begrenzung von Sanktionen werden teils durch Verfahrensregeln und Mindeststrafdauern bewusst unterlaufen.

Besonders kritisch: Selbst bei nachträglicher Anerkennung eines wichtigen Grundes für das Nichterscheinen (z.B. Krankheit, Krankenhausaufenthalt) kann die Sanktion nicht rückwirkend aufgehoben werden, sodass im Ernstfall viele Menschen schutzlos bleiben.

Betroffene und gesellschaftliche Folgen

Die Regelung betrifft alle erwerbsfähigen Bezieher der neuen Grundsicherung. Minderjährige und besonders geschützte Gruppen sind ausgenommen, aber die Praxis wird oft restriktiv ausgelegt. Wer psychisch krank, sozial belastet oder organisatorisch überfordert ist, ist besonders gefährdet, ungerecht sanktioniert zu werden.

Sozialverbände und Experten warnen vor den Folgen:

  • Akute Gefahr von Wohnungslosigkeit und sozialer Ausgrenzung
  • Verfassungsrechtliche Zweifel wegen Eingriffs in das Existenzminimum
  • Anstieg von Notlagensituationen und Vertrauensverlust in staatliche Strukturen

Handlungsempfehlung für Betroffene

Leistungsberechtigte sollten Termine beim Jobcenter unbedingt wahrnehmen oder rechtzeitig entschuldigen. Bei drohenden Sanktionen empfiehlt der Verein Für soziales Leben e.V., unverzüglich Widerspruch einzulegen und eine sozialrechtliche Beratungsstelle oder einen Anwalt aufzusuchen.

Hintergrund: Gesellschaftliche Debatte und Reformausblick

Die “Dreimal-plus-eins-Regel” der neuen Grundsicherung 2026 markiert eine Kehrtwende in der Sozialpolitik unter der schwarz-roten Bundesregierung. Die finale Umsetzung ist für Mitte 2026 geplant. Juristische Klärungen – bis hin zum Bundesverfassungsgericht – sind abzusehen. Es bleibt offen, ob das Modell Bestand haben wird oder zu erneuten Reformen führt.

Quellen & weiterführende Informationen

Diese Reform der Grundsicherung (aktuell noch Bürgergeld) könnte das System der sozialen Absicherung in Deutschland grundlegend verändern – mit teils existentiellen Risiken für hunderttausende Betroffene.

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