Regelsätze 2026: So viel Geld gibt es
Die Bundesregierung hat für 2026 eine Nullrunde beschlossen: Der Regelsatz in Bürgergeld, Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter bleiben auf dem Niveau von 2025; alleinstehende Erwachsene erhalten damit weiterhin 563 Euro monatlich. Auch für Paare und Kinder werden die bisherigen Sätze fortgeschrieben, sodass sich am reinen Regelsatzbetrag zum Jahreswechsel 2025/2026 nichts ändert.
Typische Werte (Regelbedarfsstufen) ab 1.1.2026 sind unter anderem: 563 Euro für alleinstehende Erwachsene (Stufe 1), 506 Euro je Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (Stufe 2) sowie unveränderte Beträge für Jugendliche und Kinder entsprechend der bekannten Staffelung. Diese Regelbedarfe gelten systemübergreifend sowohl in der Hilfe zum Lebensunterhalt als auch in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Neue Grundsicherung ersetzt Bürgergeld
Politisch ist vorgesehen, das Bürgergeld 2026 in eine „neue Grundsicherung für Arbeitsuchende“ zu überführen, die sich an den bisherigen SGB‑II‑Leistungen orientiert, aber strukturell verändert wird. Der Gesetzentwurf soll nach aktuellen Plänen noch 2025 ins Parlament gehen, die praktische Umstellung im Leistungsbezug ist ab Mitte 2026 (voraussichtlich 1. Juli 2026) vorgesehen. Ob der Zeitplan eingehalten werden kann, ist allerdings fraglich. In der SPD scheint sich ein Widerstand von der Basis her aufzubauen.
Kernidee ist eine Rückkehr zu stärkerer Arbeitsvermittlung, schärferen Sanktionen und einer strengeren Bedürftigkeitsprüfung, während die Höhe der Regelsätze zunächst am Bürgergeld‑Niveau 2025 festgemacht wird. Automatische, inflationsorientierte Dynamiken treten damit in den Hintergrund; künftige Erhöhungen hängen stärker von politischen Entscheidungen ab.
Bürgergeld vs. neue Grundsicherung: Geld, Vermögen, Miete
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede, die für die Frage „Wie viel Geld bleibt am Ende übrig?“ entscheidend sind.
| Punkt | Bürgergeld (2025) | Neue Grundsicherung ab 2026 |
|---|---|---|
| Regelsatz-Höhe | 563 Euro für Alleinstehende, 506 Euro pro Partner, weitere Stufen für Kinder/Jugendliche. | Gleiche Regelsatz-Höhe zu Beginn; keine Erhöhung 2026 (Nullrunde). |
| Vermögens-Karenz | Großzügige Karenzzeit; Vermögen wird in den ersten Monaten nur eingeschränkt geprüft, hohe pauschale Freibeträge. | Karenzzeit entfällt; Vermögen wird von Anfang an vollständig geprüft, Freibeträge werden stärker nach Alter/Biografie differenziert. |
| Schonvermögen | Pauschal bis zu 40.000 Euro pro erwachsener Person in der Karenzzeit, zusätzlich kleinere Rücklagen möglich. | Kein einheitlicher Pauschalbetrag mehr; das geschützte Schonvermögen orientiert sich künftig individueller u.a. am Lebensalter. |
| Wohnkosten (KdU) | In den ersten 12 Monaten werden die tatsächlichen Miet- und Heizkosten grundsätzlich übernommen, solange sie nicht grob unangemessen sind (Bestandsschutz/Karenz). | Sofortige Angemessenheitsprüfung; übernommen werden nur noch als angemessen anerkannte Kosten, ohne Karenz. |
| Sanktionen | Kürzungen in der Regel bis maximal 30% des Regelsatzes, fokussiert auf Kooperation, mit abgeschwächten Sanktionsregeln. | Strengere Sanktionen bis hin zu weitreichenden Leistungskürzungen innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen. |
| Vermittlungspflicht | Vermittlungsvorrang abgeschwächt; stärkere Betonung von Qualifizierung und Kooperation auf Augenhöhe. | Deutlicher Vermittlungsvorrang; Pflicht, jede zumutbare Arbeit anzunehmen, engmaschigere Kontrolle durch Jobcenter. |
| Hinzuverdienst | Freibeträge für „Aufstocker“ vorhanden, aber begrenzt; ein Teil des Lohns bleibt anrechnungsfrei. | Freibeträge für Erwerbstätige werden erhöht, sodass ein größerer Teil des Lohns unangetastet bleibt. |
So wirkt sich das 2026 im Geldbeutel aus
Rein rechnerisch bekommen Leistungsbeziehende beim Regelsatz im Jahr 2025 nicht mehr Geld als 2025, real sinkt die Kaufkraft aber, weil es trotz anhaltender Preissteigerungen keine automatische Anpassung der Sätze gibt. Gerade Alleinstehende und Familien mit Kindern spüren dadurch einen Kaufkraftverlust, obwohl der Auszahlungsbetrag auf dem Papier gleich bleibt.
Gleichzeitig kann die neue Grundsicherung dazu führen, dass Haushalte mit höherer Miete oder nennenswertem Vermögen künftig weniger oder gar keine Leistungen mehr erhalten, da Wohnkosten strenger gedeckelt und Vermögensfreibeträge enger gefasst werden. Besser gestellt werden primär Personen, die bereits arbeiten und aufstocken, weil sie durch höhere Hinzuverdienstfreibeträge mehr Netto vom Bruttolohn behalten
Was Betroffene jetzt tun sollten
Leistungsbeziehende und potenzielle Antragstellende sollten ihre Wohnkosten und ihr Vermögen frühzeitig prüfen, um abzuschätzen, ob sie die strengeren Angemessenheitsgrenzen bei Miete und Vermögensprüfung ab Juli 2026 erfüllen. Wer über dem neuen Rahmen liegt, muss mit Aufforderungen zu Kostensenkung, Umzug oder einem zunächst abgelehnten Antrag rechnen.
Aufstocker und geringfügig Beschäftigte sollten sich beraten lassen, wie sich die höheren Freibeträge für Hinzuverdienst konkret auf ihren Leistungsanspruch auswirken, da sich Arbeit finanziell eher lohnen kann als im Bürgergeld-System. Für alle gilt: Bescheide genau prüfen, Fristen für Widerspruchs- und Überprüfungsanträge kennen und bei Unklarheiten möglichst frühzeitig Rechtsberatung oder Sozialberatung einschalten.

