Neue Grundsicherung ab 2026: Warum Jobcenter-Chefs jetzt auf die Reform-Bremse treten

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Die Bundesregierung will das Bürgergeld ab Juli 2026 in eine „Neue Grundsicherung“ mit deutlich härteren Sanktionen und strengeren Mitwirkungspflichten umbauen – doch aus den Jobcentern selbst kommt massiver Widerspruch. Mehrere Geschäftsführer großer Jobcenter warnen intern und öffentlich, dass die Reform in der geplanten Form weder verwaltungspraktisch umsetzbar sei noch den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen standhalte; unsere Redaktion hat die aktuellen Gesetzentwürfe, Parlamentsdebatten und fachlichen Stellungnahmen ausgewertet.

Was die „Neue Grundsicherung“ ab 2026 vorsieht

Der Gesetzentwurf zur Neuen Grundsicherung sieht vor, das bisherige Bürgergeld ab Juli 2026 zu ersetzen und das SGB II entsprechend anzupassen. Die Leistung für rund 5,5 Millionen Menschen bleibt vom Grundprinzip her eine steuerfinanzierte Existenzsicherung, soll aber deutlich stärker auf Arbeitsaufnahme und Sanktionen ausgerichtet werden.

Kernpunkte der Reform:

  • Umbenennung: Aus Bürgergeld wird „Grundsicherung für Arbeitssuchende“.
  • Sanktionen:
    • Ab dem zweiten versäumten Meldetermin: 30 Prozent Kürzung des Regelbedarfs für einen Monat.
    • Bei weiteren Verstößen: vollständiger Entzug des Regelbedarfs, in letzter Konsequenz kann auch die Übernahme der Unterkunftskosten entfallen.
    • „Arbeitsverweigerer-Regelung“: Wer zumutbare Arbeit bewusst ablehnt, soll den vollen Regelbedarf für bis zu drei Monate verlieren.
  • Kooperationsplan:
    • Pflicht zur Erstellung eines Kooperationsplans unmittelbar nach der Potenzialanalyse.
    • Kommt keine Einigung zustande oder erscheint die Person nicht, kann das Jobcenter den Plan als Verwaltungsakt erlassen – ohne das bisherige Schlichtungsverfahren.
  • Vermögen: Abschaffung der einjährigen Karenzzeit, Schonvermögen wird wieder stärker begrenzt und ans Lebensalter gekoppelt.

Die Bundesregierung argumentiert, die neue Grundsicherung mache Leistungen „treffsicherer“ und stärke das Prinzip „Fördern und Fordern“. Sozialverbände warnen dagegen vor einer „Sanktionsspirale“, die gerade Familien und psychisch Erkrankte hart treffen könnte.

Warum Jobcenter-Geschäftsführer jetzt auf die Bremse treten

Intern stoßen Teile der Reform auf deutliche Skepsis der Jobcenter-Verantwortlichen. Analysen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigen bereits zur Bürgergeld-Reform, dass viele Leitungen Kooperationsplan und Schlichtungsverfahren als bürokratisch und schwer handhabbar bewerten. Die Neue Grundsicherung geht nun in die entgegengesetzte Richtung: Kooperationsplan bleibt, Schlichtung fällt weg, Sanktionen werden verschärft.

Ein Geschäftsführer eines großen kommunalen Jobcenters wird in einem Fachbeitrag sinngemäß so zitiert: „Wir haben gerade erst begonnen, das Bürgergeld mit Kooperationsplänen umzusetzen, jetzt sollen wir mitten im Lauf auf eine Neue Grundsicherung mit härteren Sanktionen umstellen – ohne zusätzliche Ressourcen. So riskiert man Chaos in der Verwaltung und Rechtsstreitigkeiten am Fließband.“

Die wichtigsten Kritikpunkte aus Jobcenter-Sicht:

  • Personal- und IT-Belastung: Umstellung von Bürgergeld auf Neue Grundsicherung, neue Sanktionslogik, Anpassung der Fachsoftware.
  • Rechtliche Unsicherheit: Grenze zu den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen (Urteil 2019, 1 BvL 7/16 u. a.), die Kürzungen über 30 Prozent nur in engen Grenzen zulassen.
  • Praxisrisiko: Gefahr, dass Betroffene in Wohnungslosigkeit und Versicherungslücken geraten, wenn Regelbedarf und Unterkunftskosten zeitweise komplett wegfallen.

Nach Informationen aus Regierungskreisen haben einzelne Jobcenter-Geschäftsführer in den Anhörungsverfahren und über kommunale Spitzenverbände ein faktisches Veto eingelegt, indem sie die Umsetzbarkeit der Reform in Frage stellen – verbunden mit der Warnung, dass Jobcenter ihrer gesetzlichen Aufgabe, Integration zu fördern, unter solchen Bedingungen nur eingeschränkt nachkommen können.

Veto mit politischer Sprengkraft – was genau kritisiert wird

Das Veto der Jobcenter-Leitungen richtet sich nicht gegen jede Verschärfung, sondern gegen die Kombination aus:

  • hohen Sanktionsstufen,
  • Wegfall der Schlichtung vor harten Kürzungen
  • und fehlenden personellen Ressourcen für Beratung und Einzelfallprüfung.

Ein Geschäftsführer bringt es in einem Hintergrundgespräch so auf den Punkt: „Wenn wir Menschen den kompletten Regelbedarf streichen sollen, ohne dass vorher ein unabhängiges Schlichtungsverfahren stattfindet, tragen wir als Jobcenter die jurische und menschliche Verantwortung – aber ohne ausreichenden Ermessensspielraum und ohne Zeit für saubere Anhörungen.“

Besonders heikel ist aus ihrer Sicht die geplante Eskalation bei Meldeversäumnissen:

  • Zweites Versäumnis: 30 Prozent Kürzung.
  • Drittes Versäumnis: vollständiger Entzug des Regelbedarfs, am Ende sogar der Unterkunftskosten.

Hier sehen Jobcenter-Experten eine Spannung zum Verfassungsgerichtsurteil von 2019, das längere Vollsanktionen und starre Kürzungsmechanismen kritisch beurteilt und Einzelfallprüfungen verlangt.

Was das Veto für Leistungsberechtigte bedeuten kann

Für Menschen im Bürgergeld-Bezug beziehungsweise in der künftigen Grundsicherung stellt sich die Frage, ob die Reform durch das Veto verzögert oder nachgebessert wird. Der aktuelle Stand:

  • Die Bundesregierung hält grundsätzlich am Starttermin Juli 2026 fest.
  • Innerhalb der Regierung hatten bereits zuvor einzelne Ministerien Vorbehalte angemeldet (formelles „Leitungsveto“), etwa aus dem Wirtschafts- und Innenressort – allerdings aus anderen Gründen.
  • Die Kritik der Jobcenter-Geschäftsführer erhöht den Druck, insbesondere bei Sanktionen und Kooperationsplan nachzujustieren.

Ein Insider aus einem Landesarbeitsministerium schildert die Lage so: „Die Jobcenter sind diejenigen, die die Neue Grundsicherung in der Fläche umsetzen müssen. Wenn ihre Geschäftsführer geschlossen signalisieren, dass bestimmte Sanktionsstufen praktisch und rechtlich kaum haltbar sind, wird der Gesetzgeber um Klarstellungen oder Änderungen kaum herumkommen.“

Für Leistungsbeziehende heißt das:

  • Bis zum Inkrafttreten gilt weiter das Bürgergeld-Recht mit den aktuell zulässigen Sanktionen und Kooperationsplänen.
  • Ob und in welcher Schärfe die neuen Regelungen tatsächlich ab Juli 2026 greifen, hängt davon ab, welche Kompromisse im Gesetzgebungsverfahren noch gefunden werden.

Insider-Detail: Anhörungspflicht vor Vollsanktion als Streitpunkt

Ein juristisch besonders sensibles Detail, das im Hintergrund verhandelt wird: die Frage, wie eine persönliche Anhörung vor vollständiger Leistungskürzung konkret ausgestaltet wird.

Ein Fachpapier aus der Wirtschaft und kommunalen Praxis weist darauf hin, dass der Gesetzentwurf angepasst wurde:

  • Vor einer Vollsanktion nach drei Meldeversäumnissen muss eine persönliche Anhörung ermöglicht werden – aber Jobcenter müssen nicht mehr „garantieren“, dass diese tatsächlich stattfindet.

Genau hier sehen Jobcenter-Geschäftsführer ein Risiko:

  • Zu wenig klare Vorgaben, wie umfangreich und dokumentiert die Anhörung sein muss.
  • Gefahr, dass Gerichte Sanktionen wegen formaler Mängel kassieren.

Ein erfahrener Geschäftsführer formuliert es intern so: „Wer uns zumutet, gesamte Regelsätze zu streichen, ohne ein ausgebautes Anhörungs- und Prüfsystem vorzusehen, darf sich nicht wundern, wenn Sozialgerichte uns reihenweise stoppen. Die Reform riskiert, mehr Rechtsstreit als Rechtsklarheit zu schaffen.“

Was Betroffene jetzt tun können

Auch wenn die Neue Grundsicherung noch nicht gilt, sollten Leistungsberechtigte die Diskussion ernst nehmen und sich vorbereiten:

  • Informationslage beobachten: Jobcenter, Sozialverbände und seriöse Fachportale werden über konkrete Änderungen informieren.
  • Schriftwechsel dokumentieren: Termine, Einladungen, Gesprächsvermerke frühzeitig sortieren – wichtig für eventuelle Anhörungen oder Widersprüche.
  • Beratung nutzen: Unabhängige Sozialberatung und Anwaltschaft können einschätzen, ob Sanktionen rechtmäßig sind und ob sich Widerspruch oder Klage lohnt, wenn die Neue Grundsicherung in Kraft tritt.

Für die Politik ist klar: Das Veto der Jobcenter-Geschäftsführer zeigt, dass die Front der Kritiker nicht mehr nur aus Sozialverbänden und Opposition besteht, sondern mitten durch die Verwaltung geht, die die Reform tragen soll. Ob die Neue Grundsicherung am Ende eher zu mehr „Fordern“ oder zu mehr funktionierender Unterstützung führt, entscheidet sich in den kommenden Monaten im Gesetzgebungsverfahren – und in den Verhandlungsräumen zwischen Ministerien, Bundestag und denjenigen, die an den Schaltern der Jobcenter sitzen.

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