Neue Grundsicherung ersetzt Bürgergeld: Was Markus Söder gefordert hat – und was ab Juli 2026 für Arbeitsuchende gilt

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Die schwarz-rote Koalition hat im März 2026 die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende im Bundestag beschlossen – und CSU-Chef Markus Söder nutzt die Reform, um einen harten Kurs in der Sozialpolitik zu markieren. Bürger & Geld, das Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., hat die aktuelle Rechtslage ausgewertet und geht darauf ein, was Markus Söder zur Abschaffung des Bürgergeldes und zur neuen Grundsicherung sagt bzw. gesagt hat.

Was gesetzlich beschlossen wurde

Mit dem „Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ wird das Bürgergeld zum 1. Juli 2026 in eine neue Grundsicherung für Arbeitsuchende überführt. Kernpunkte sind die Umbenennung der Leistung, verschärfte Sanktionen bei Pflichtverstößen, eine schnellere und strengere Vermögensprüfung sowie ein stärkerer Fokus auf schnelle Vermittlung in Arbeit.

Die neue Grundsicherung bleibt rechtlich im SGB II verankert; Anspruchsgrundlage ist weiterhin Hilfebedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit, ergänzt um Mitwirkungspflichten und Zumutbarkeitsregeln. Bei mehrfachen Pflichtverstößen können Leistungen künftig bis auf null reduziert werden, Unterkunftskosten können direkt an Vermieter gezahlt werden, und die bisherige Karenzzeit beim Vermögen entfällt.

Söders Originalzitate: Vom „Scheiß-Bürgergeld“ zur „neuen Grundsicherung“

Besonders viel Aufmerksamkeit erregte Markus Söder mit einer Rede beim Politischen Aschermittwoch der CSU im Februar 2026 in Passau. Dort sagte er wörtlich:
„Wer arbeiten könnte, aber keinen Bock hat und erwartet, dass die, die arbeiten, sein Leben bezahlen. Das geht nicht mehr in Deutschland. Das ändern wir. Und dann schaffen wir dieses Scheiß-Bürgergeld ab.“

In der gleichen Rede begründete er seinen Vorschlag einer zusätzlichen Wochenarbeitsstunde mit einem Hinweis auf geringe Mehrbelastung: „Eine Stunde Mehrarbeit in der Woche bedeutet lediglich 12 Minuten pro Tag.“ In der Berichterstattung wurde zudem hervorgehoben, dass er das Bürgergeld als Instrument kritisierte, das „Arbeitsverweigerung befördere“.

Auf der Plattform X (vormals Twitter) schrieb Söder im Oktober 2025:
„Das Bürgergeld ist Geschichte. Das war ein zentrales Versprechen der Union. Bei Pflichtverstößen wird jetzt konsequent Geld gekürzt und die Leistungen können bis auf null reduziert werden. Wer sich einbringt, dem wird geholfen. Aber wer Arbeit verweigert und ganz bewusst auf Missbrauch aus ist, der spürt die volle Konsequenz des Rechtsstaats. Das Kapitel Bürgergeld ist jetzt vorbei. Es gilt die neue Grundsicherung.“

Auf Instagram betonte Söder im April 2025 zur angekündigten Reform:
„Wir haben unser Versprechen gehalten: Das #Bürgergeld wird abgeschafft und durch eine neue #Grundsicherung ersetzt, die stärker auf Leistung und Eigenverantwortung setzt. Wer arbeiten kann, soll auch arbeiten – mit gezielter Förderung, aber auch klaren Regeln. So schaffen wir mehr Gerechtigkeit für alle und stärken den sozialen Zusammenhalt.“

In Interviews zur Sozialpolitik forderte Söder ein „grundlegendes Update“ des Sozialstaats und konkret: „Das Bürgergeld muss komplett geändert werden. Das bedeutet weniger Leistungen und mehr Anreize zur Arbeit.“ Außerdem sagte er: „Wer arbeitet, muss mehr erhalten als derjenige, der nicht arbeitet oder in die Sozialkassen eingezahlt hat.“

Wie Söder die neue Grundsicherung politisch einordnet

In seinen Äußerungen verknüpft Söder die neue Grundsicherung mit drei Leitmotiven: Leistung, Eigenverantwortung und Missbrauchsbekämpfung. Er betont, dass die Reform aus Sicht der Union ein gehaltenes Versprechen sei, das Bürgergeld abzuschaffen und durch ein System zu ersetzen, in dem „bei Pflichtverstößen […] konsequent Geld gekürzt“ werde und Leistungen „bis auf null reduziert werden“ können.

Zugleich grenzt er zwischen Leistungsberechtigten: „Wer nicht arbeitet, weil er nicht arbeiten kann, der hat unsere Unterstützung.“ Dem stellt er diejenigen gegenüber, „die arbeiten könnten, aber keinen Bock haben“, und kündigt an, diese Gruppe werde „die volle Konsequenz des Rechtsstaats“ spüren. In seinen Social-Media-Beiträgen stellt Söder wiederholt heraus, die neue Grundsicherung „setze stärker auf Leistung und Eigenverantwortung“ und schaffe „mehr Gerechtigkeit für alle“.

In der Debatte um die Umstellung des Bürgergeldes auf die neue Grundsicherung forderte er zudem, die Reform für „signifikante Einschnitte“ im System zu nutzen – unter anderem durch verschärfte Zumutbarkeitsregeln für Jobangebote sowie strengere Vorgaben bei Wohngeld und Schonvermögen. Nach seinen Worten seien „drastische Reformen notwendig“, damit Deutschland „leistungsfähig“ bleibe und weiterhin denen helfen könne, „die wirklich Hilfe benötigen“.

Einordnung: Was Söder sagt – und was das Gesetz tatsächlich vorsieht

Die von Söder betonte Möglichkeit, Leistungen „bis auf null“ zu kürzen, findet sich im Koalitionsbeschluss und in der gesetzlichen Ausgestaltung wieder: Bei wiederholten Pflichtverstößen können künftig Regelsatzleistungen befristet vollständig entfallen, Unterkunftskosten werden in bestimmten Fällen direkt an Vermieter gezahlt. Die Regierung verweist dabei auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das vollständige Leistungsausschlüsse nur in engen Grenzen zulässt und Verhältnismäßigkeit verlangt.

Söders Forderung nach „weniger Leistungen und mehr Anreizen zur Arbeit“ spiegelt sich vor allem in der Abschaffung der Vermögens-Karenzzeit und der stärkeren Kopplung von Schonvermögen an Lebensleistung sowie in strikteren Zumutbarkeitsregeln bei Jobangeboten. Zugleich bleibt der Anspruch auf Grundsicherung als solcher bestehen; die neue Bezeichnung und die schärferen Regeln ändern nichts daran, dass hilfebedürftige, erwerbsfähige Personen weiterhin einen gesetzlichen Anspruch nach SGB II haben.

Politisch nutzt Söder die Reform, um sich als entschiedener Gegner des Bürgergeldes zu profilieren und sich klar von Parteien abzugrenzen, die stärkere Schutzmechanismen und weniger Sanktionen fordern. Faktisch bewegt sich die neue Grundsicherung in dem Rahmen, den Koalitionsvertrag und Karlsruher Rechtsprechung vorgeben – härter als das bisherige Bürgergeld, aber weit entfernt von einem vollständigen Rückzug des Staates aus der Existenzsicherung.

Quellen

  • Deutscher Bundestag und Bundesregierung – Beschluss und Eckpunkte zur neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende
  • FOCUS online – Bericht über Söders Aschermittwochs-Rede („Scheiß-Bürgergeld“)
  • DIE ZEIT und BR24 – Berichte zum Politischen Aschermittwoch und zur Bürgergeld-Debatte
  • tagesschau.de – Interview und Berichte zur Forderung nach einem „grundlegenden Update“ des Sozialstaats

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