Mit dem neuen Schulhalbjahr gibt es wieder Geld für Schulbedarf, Ausflüge und Mittagessen – besonders für Familien mit Bürgergeld oder Grundsicherung. Nachfolgender Artikel auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., zeigt, welche Beträge Kindern zustehen, was automatisch kommt und wo man selbst rechtzeitig Anträge stellen muss.
Schulbonus: 65 Euro zum Halbjahresstart sichern
Zum Start des zweiten Schulhalbjahres 2026 gibt es pro schulpflichtigem Kind erneut 65 Euro für Schulmaterial – als Teil des persönlichen Schulbedarfs aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Insgesamt stehen pro Schuljahr 195 Euro zur Verfügung: 130 Euro zum ersten Halbjahr (Sommer) und 65 Euro zum zweiten Halbjahr (Februar).
Anspruch haben Kinder, wenn die Familie Bürgergeld, Grundsicherung/Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder bestimmte Asylleistungen erhält. Das Geld ist für Dinge wie Ranzen, Sportzeug, Stifte, Hefte oder Taschenrechner gedacht; Kassenbons müssen nicht eingereicht werden.
Wird der Schulbonus automatisch gezahlt?
Bei Bürgergeld- und Grundsicherungs-Haushalten wird die Schulbedarfspauschale in der Regel automatisch mit den Leistungen überwiesen – 65 Euro je Kind pünktlich zum Beginn des zweiten Halbjahres. Fehlt der Betrag auf dem Konto, reicht meist eine kurze schriftliche Nachfrage oder Erinnerung beim Jobcenter bzw. Sozialamt.
Bei Familien mit Wohngeld oder Kinderzuschlag muss der Schulbonus oft über einen separaten Bildung-und-Teilhabe-Antrag bei der Kommune oder dem zuständigen Amt beantragt werden. Hier ist wichtig, frühzeitig die Unterlagen (Bescheid über Wohngeld/Kinderzuschlag, Schulbescheinigung) bereitzuhalten.
Welche weiteren Leistungen zum Schulhalbjahr wichtig sind
Neben der Pauschale für Schulmaterial gibt es im Bildungspaket weitere Leistungen, die gerade zum neuen Schulhalbjahr relevant werden:
- Ausflüge und Klassenfahrten: Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten werden in der Regel vollständig übernommen.
- Schülerbeförderung: Notwendige Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule können übernommen werden, wenn sie nicht anderweitig gedeckt sind.
- Mittagessen in Schule oder Hort: Die Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen werden für berechtigte Kinder voll übernommen, Eigenanteile entfallen.
- Lernförderung (Nachhilfe): Wenn die Schule bestätigt, dass Nachhilfe notwendig ist, können die tatsächlichen Kosten übernommen werden.
- Soziale und kulturelle Teilhabe: Für Vereinsbeiträge, Musikschule oder ähnliche Angebote gibt es monatlich 15 Euro bis zum 18. Geburtstag.
Viele dieser Leistungen müssen separat beantragt werden; ein einmaliger Grundantrag auf Bildung und Teilhabe reicht in manchen Kommunen, in anderen sind für einzelne Bereiche eigene Formulare nötig.
Worauf Familien mit Bürgergeld / Grundsicherung jetzt achten sollten
Zum Start des neuen Schulhalbjahres sollten Eltern mit Bürgergeld oder Grundsicherung insbesondere:
- Kontoauszug prüfen: Ist die 65‑Euro-Pauschale je Kind zum Halbjahresbeginn eingegangen?
- Bescheide checken: Stimmt die Zahl der berücksichtigten Kinder und der Schulstatus (allgemein- oder berufsbildende Schule, unter 25)?
- Bildungspaket-Anträge stellen: Für Klassenfahrten, Nachhilfe, Beförderung oder Mittagessen rechtzeitig Anträge einreichen, oft vor Beginn der Maßnahme.
- Wohngeld-/Kinderzuschlag-Haushalte: Schulbonus und BuT-Leistungen gesondert bei der Kommune beantragen, da hier keine automatische Überweisung wie beim Bürgergeld erfolgt.
Wer diese Punkte im Blick behält, kann sicherstellen, dass Kinder aus Haushalten mit Bürgergeld oder Grundsicherung trotz knapper Kasse gut ins neue Schulhalbjahr starten – mit ausreichend Schulmaterial und finanzieller Unterstützung bei Ausflügen, Mittagessen und Lernförderung.

