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Bürgergeld 2025 / 2026: So viel Geld erhalten Alleinstehende wirklich vom Jobcenter!!

Das Jobcenter zahlt 2025 für Alleinstehende monatlich 563 Euro Bürgergeld als Regelbedarf, hinzu kommen Kosten für Unterkunft und Heizung, sofern sie angemessen sind. In diesem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., folgen alle Fakten, Details und Tipps zur Bürgergeld-Leistung für Alleinstehende in Deutschland.

Bürgergeld: Höhe der Leistung für Alleinstehende

Für alleinstehende Personen beträgt der monatliche Regelbedarf beim Bürgergeld / Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende seit Anfang 2024 und auch im Jahr 2025 563 Euro. Eine Erhöhung ist 2026 nicht vorgesehen – die Bundesregierung hat erneut eine sogenannte Nullrunde beschlossen, weshalb sich die monatlichen Zahlungen im Vergleich zum Vorjahr nicht ändern.

Dieser Betrag ist der Regelsatz und soll den grundlegenden Lebensunterhalt abdecken, darunter Kosten für Lebensmittel, Kleidung, Hygiene, Hausrat, Strom und persönliche Bedürfnisse.

Nimmt man Miete und Mehrbedarf hinzu, so ergibt sich eine Durchschnittszahlung für alleinstehende Bürgergeld Bezieher von 1050 Euro monatlich.

Überblick über die einzelnen Regelbedarfsstufen

Die Regelsätze beim Bürgergeld variieren je nach Lebenssituation und Haushaltgröße. Hier die Werte für 2025:

PersonengruppeBürgergeld pro Monat (2025)
Alleinstehende/Alleinerziehende563 €
Paare je Partner506 €
Volljährige in Einrichtungen451 €
Jugendliche (14–17 Jahre)471 €
Kinder (6–13 Jahre)390 €
Kinder (0–5 Jahre)357 €

Was deckt der Regelsatz ab?

Der Regelsatz ist für den sogenannten „notwendigen Lebensunterhalt“ gedacht. Mit den 563 Euro monatlich sollen folgende Bereiche abgedeckt sein:

  • Ernährung
  • Kleidung
  • Hausrat und Haushaltsgeräte
  • Strom (nur für den Haushaltsverbrauch, nicht Heizung)
  • Persönliche Bedürfnisse
  • Hygiene
  • Reparaturen und kleine Anschaffungen

Übernahme von Wohnkosten durch das Jobcenter

Über den Regelbedarf hinaus übernimmt das Jobcenter für Bürgergeld-Bezieher die tatsächlich angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Diese werden zusätzlich zu den monatlichen Zahlungen gezahlt. Für das erste Jahr gilt die sogenannte Karenzzeit, in der die tatsächlichen Wohnkosten übernommen werden, danach prüft das Jobcenter, ob die Ausgaben für die Wohnung angemessen sind.

Was als angemessen gilt (Mietpreis Obergrenze) , ist lokal unterschiedlich geregelt und hängt von der Größe der Wohnung, den Mietpreisen am Wohnort und weiteren Kriterien ab. Mieter und Eigentümer können Bürgergeld erhalten, wenn die Kosten den jeweiligen Vorgaben entsprechen.

Mehrbedarfe und Sonderleistungen

Neben dem Regelbedarf zahlen die Jobcenter unter besonderen Umständen Mehrbedarfe:

  • Für besondere Ernährung bei Krankheit
  • Schwangere
  • Alleinerziehende
  • Behinderte mit besonderem Bedarf

Darüber hinaus gibt es Sonderbedarfe, also außergewöhnliche Leistungen, etwa für Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt oder bei Wohnungsneubezug.

1050 Euro Bürgergeld insgesamt für Alleinstehende – der Durchschnitt

Alleinstehende Bürgergeld-Bezieher erhalten vom Jobcenter im Jahr 2025 im Durchschnitt etwa 1.050 Euro pro Monat – dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem Regelbedarf von 563 Euro und den durchschnittlich übernommenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Je nach Wohnort können die Gesamtleistungen teils deutlich höher oder niedriger ausfallen, da die Miet- und Nebenkosten regional sehr unterschiedlich sind. So werden beispielsweise in günstigen Städten wie Leipzig rund 346 Euro für Miete übernommen, in teuren Städten wie München bis zu 890 Euro. Der bundesweite Durchschnitt liegt jedoch bei etwa 1.050 Euro monatlich für Alleinstehende inklusive aller Leistungen.

Voraussetzungen für den Bürgergeld-Bezug

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Bürgergeld als Alleinstehender zu erhalten:

  • Lebensmittelpunkt in Deutschland
  • Erwerbsfähigkeit (grundsätzlich arbeitsfähig)
  • Kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen für den Lebensunterhalt
  • Kein oder erschöpftes Arbeitslosengeld
  • Antragstellung beim zuständigen Jobcenter

Alleinstehende, die diese Anforderungen erfüllen, haben Anspruch auf Bürgergeld und können den Antrag auch digital stellen.

Bürgergeld 2026: Keine Erhöhung und Ausblick

Im Jahr 2026 bleibt der Bürgergeld-Regelsatz für Alleinstehende unverändert bei 563 Euro – trotz steigender Lebenshaltungskosten und Inflation wurde keine Erhöhung beschlossen. Es gilt eine Bürgergeld Nullrunde 2026.

Eine Anpassung, also Erhöhung des Bürgergelds könnte ab 2027 mit der Einführung einer Neuen Grundsicherung erfolgen.

Fazit: Bürgergeld für Alleinstehende – Höhe

Das Bürgergeld die zentrale Sozialleistung für Menschen ohne ausreichendes Einkommen zur Deckung des Lebensunterhalts in Deutschland.

Alleinstehende erhalten vom Jobcenter im Jahr 2025 monatlich 563 Euro Bürgergeld als Regelsatz, insgesamt im Durchschnitt 1050 Euro. Darin sind dann Wohnkosten und Mehrbedarfe enthalten, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Zahlungen bleiben trotz steigender Preise unverändert – eine Erhöhung ist 2026 von der Bundesregierung ausgeschlossen worden.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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