Hintergrund: Was mit der neuen Grundsicherung für Vermieter kommt
Ab Juli 2026 soll das Bürgergeld durch eine neue Grundsicherung für Arbeitsuchende ersetzt werden. Zur Reform gehören nicht nur härtere Regeln und Sanktionen für Leistungsempfangende, sondern erstmals auch streng geregelte Offenlegungspflichten und Bußgeldandrohungen für Vermieter. Ziel ist eine bessere Kontrolle der Unterkunftskosten, Schutz vor Missbrauch sowie höhere Transparenz bei Mietverhältnissen, die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.
Auskunfts-, Nachweis- und Formularpflichten für Vermieter
Künftig sind Vermieter verpflichtet, gegenüber Jobcentern umfassende Auskunft zu geben über:
- Miethöhe und Nebenkosten,
- die Dauer des Mietverhältnisses,
- die Zahl der Nutzer,
- Modalitäten der Betriebskostenabrechnung,
- und weitere wichtige Details zum Wohnraum.
Behörden können darüber hinaus Nachweise verlangen, etwa Kopien von Mietverträgen, Abrechnungen oder Verwalterschreiben. Auch die Verwendung spezieller, amtlicher Formulare ist vorgeschrieben – spontane oder formlos erstellte Bescheinigungen reichen nicht mehr aus.
Bußgeld bis zu 5.000 Euro: So werden Verstöße geahndet
Erfüllen Vermieter ihre neuen Pflichten nicht oder verweigern sie die Mitwirkung, droht eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis 5.000 Euro (§ 63 Abs. 2 SGB II – Entwurf). Ein entsprechender Verwaltungsakt kann von Vermietern rechtlich angefochten werden, wird aber im Zweifel von den Sozialbehörden konsequent verfolgt.
Auch im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII), also der Grundsicherung im Alter, sind parallele Regelungen geplant, teils ohne feste Obergrenze der Bußgelder.
Neue Mietdeckel und strengere Regeln für Sozialwohnungen
Die neue Grundsicherung geht noch weiter: Die Jobcenter übernehmen ab 2026 die Wohnkosten im ersten Bezugsjahr nur noch bis zum 1,5-fachen der lokal festgelegten Angemessenheitsgrenze. Liegt die Miete darüber, muss die Differenz entweder selbst getragen werden oder die Wohnung gewechselt werden. Leistungsbeziehende sind künftig verpflichtet, überhöhte Mieten zu rügen und aktiv auf Missstände hinzuweisen.
Verwaltungsaufwand und Wohnungsmarkt
Für viele private Vermieter bedeutet die Reform mehr bürokratischen Aufwand, neue Fristen und die Gefahr hoher Sanktionen. Fachverbände und Sozialvereine warnen, dass sich Vermieter künftig verstärkt gegen Mietinteressenten im Leistungsbezug entscheiden könnten, um Aufwand und Risiko zu vermeiden. Angesichts der angespannten Wohnungssituation könnte dies zu noch größerer Benachteiligung und Wohnungslosigkeit führen – insbesondere in Ballungsräumen.
Datenschutz und Verhältnismäßigkeit
Die geforderten Auskünfte betreffen oft sensible, private Daten wie Haushaltsgröße, Vertragsdetails und Nebenkosten. Nach jüngsten Gerichtsurteilen dürfen Jobcenter eine Auskunft nur zu nötigen Punkten wie Guthaben verlangen, umfassende Offenlegung ist nicht in jedem Fall zulässig. Die finale Gesetzesfassung muss hier klare Grenzen und Zweckbindungen sichern.
Kritische Stimmen und soziale Folgen
Sozialverbände bemängeln, dass der Gesetzgeber zwar Kontroll- und Sanktionierungsmechanismen ausbaut, jedoch den sozialen Wohnungsbau und effektive Mietregulierung vernachlässige. Eine drohende Stigmatisierung und noch schwererer Zugang zum Wohnungsmarkt für Menschen in Grundsicherung sind zentrale Sorgen. Experten empfehlen, frühzeitig nach passendem Wohnraum zu suchen und bei Problemen rechtzeitig Beratung in Anspruch zu nehmen.
Fazit: Strenge Pflichten und hohe Risiken für Vermieter ab 2026
Ab Mitte 2026 werden Vermieter und Leistungsempfangende tiefer in den Prüfmechanismus der neuen Grundsicherung einbezogen. Offenlegung, Nutzung amtlicher Formulare und hohe Bußgelder bei Verstößen sollen Transparenz und gerechte Kosten für die öffentliche Hand sichern. Gleichzeitig drohen Nachteile für viele Betroffene – sowohl Vermieter als auch Mieter müssen sich auf deutlich verschärfte Regeln einstellen.
Wichtig: das Gestz muss erst noch vom Bundestag verabschiedet werden, gegenwärtig liegt lediglich ein Gesetzentwurf vor!


