Stromanbieter wechseln mit Bürgergeld: Brauchen Sie die Zustimmung vom Jobcenter?

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Einen Stromanbieter dürfen Sie auch mit Bürgergeld grundsätzlich ohne vorherige Zustimmung des Jobcenters wechseln – die freie Anbieterwahl gilt ebenso für Leistungsbeziehende wie für alle anderen Verbraucher. Trotzdem sollten Sie den Wechsel gut planen, denn Boni, Guthaben und neue Abschläge können Ihre Bürgergeld‑Leistung beeinflussen und müssen dem Jobcenter gemeldet werden. Was Sie 2026 beim Wechsel des Energielieferanten beachen sollten, zeigt folgenden Beitrag auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Stromkosten im Bürgergeld: Was zahlt wer?

Haushaltsstrom (Licht, Geräte, Kühlschrank, Waschmaschine usw.) gehört beim Bürgergeld nicht zu den Kosten der Unterkunft, sondern ist im Regelbedarf enthalten.

Das bedeutet:

  • Das Jobcenter überweist Ihnen den Regelsatz, darin steckt eine Pauschale für Strom.
  • Sie sind selbst Vertragspartner beim Stromanbieter und zahlen die Stromrechnung aus Ihrem Regelsatz.

Nur Heizstrom (z. B. Nachtspeicherheizung, Wärmepumpe, Durchlauferhitzer für Warmwasser) kann teilweise als Kosten der Unterkunft gelten, dann übernimmt das Jobcenter die Heizkosten in angemessener Höhe.

Darf das Jobcenter den Stromanbieterwechsel verbieten?

Ein generelles Verbot gibt es nicht: Sie haben das Recht, Ihren Stromanbieter zu wählen oder zu wechseln.

Wichtig sind aber zwei Punkte:

  1. Haushaltsstrom
    Da Sie Ihren Haushaltsstrom selbst zahlen, kann das Jobcenter hier keinen Anbieter „vorschreiben“. Sie tragen aber das Risiko, wenn
  • der Tarif sehr teuer ist,
  • Sie hohe Abschläge nicht mehr bedienen können und
  • Stromschulden entstehen.
  1. Heizstrom (wenn über KdU laufend)
    Übernimmt das Jobcenter die Heizkosten (z. B. bei Stromheizung), prüft es, ob die Kosten angemessen sind.
  • Wählen Sie einen deutlich teureren Tarif ohne sachlichen Grund, kann das Jobcenter eine Begrenzung auf angemessene Kosten vornehmen und Sie auffordern, die Kosten zu senken.
  • Vor einem Wechsel mit deutlich höheren Abschlägen ist es sinnvoll, mit dem Jobcenter Rücksprache zu halten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Eine formelle „Zustimmungspflicht“ wie beim Wohnungswechsel (Mietvertrag) besteht beim Stromwechsel aber nicht.

Wechselbonus, Startguthaben & Guthaben: Achtung Anrechnung!

Viele Stromanbieter locken mit Sofortbonus, Wechselprämien oder Startguthaben. Diese Extras können beim Bürgergeld als Einkommen angerechnet werden:

  • Wechselbonus/Sofortbonus:
    Wird der Bonus direkt an Sie ausgezahlt (oder auf Ihr Konto/Vertragskonto gutgeschrieben, frei verfügbar), gilt er als anrechenbares Einkommen im Zuflussmonat. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Jobcenter diese Prämie berücksichtigen dürfen.
  • Jahresguthaben beim Haushaltsstrom:
    Hier kommt es darauf an, ob der Strom aus dem Regelbedarf gezahlt wurde. Stromguthaben gehören grundsätzlich Ihnen, dürfen aber nicht mit Heizkostennachforderungen verrechnet werden. Jobcenter rechnen ein echtes Guthaben beim Haushaltsstrom in der Regel nicht als Einkommen an, wenn der Strom voll aus dem Regelsatz finanziert wurde.
  • Guthaben bei Heizkosten/Heizstrom:
    Rückzahlungen aus Heizkosten (also aus dem Bereich Kosten der Unterkunft) muss das Jobcenter anrechnen, weil es zuvor die Abschläge getragen hat.

Fazit:

  • Bonus für Haushaltsstrom kann Ihr Bürgergeld im Zuflussmonat senken.
  • Stromguthaben ist heikel – hier sollten Sie unbedingt die Bescheide prüfen und bei Unklarheiten Beratung holen.

Mitteilungspflichten gegenüber dem Jobcenter

Auch wenn Sie keine Zustimmung brauchen, haben Sie Mitwirkungspflichten:

Sie müssen dem Jobcenter vorlegen:

  • neuen Strom‑ oder Energieliefervertrag (wenn Heizstrom betroffen ist),
  • Abschlagsmitteilungen,
  • Jahresabrechnungen,
  • Nachzahlungen und Guthaben (bei Heizkosten immer, bei Haushaltsstrom zur Sicherheit ebenfalls).

Hintergrund: Das Jobcenter muss prüfen, ob Heiz‑ und Unterkunftskosten weiterhin angemessen sind und ob Guthaben/Nachzahlungen korrekt verrechnet werden. Wer Unterlagen nicht einreicht oder Änderungen verschweigt, riskiert:

  • Rückforderungen,
  • Kürzungen wegen fehlender Mitwirkung,
  • Probleme bei der Übernahme von Heizkostennachzahlungen.

Lohnt sich der Stromwechsel mit Bürgergeld überhaupt?

Beim Haushaltsstrom:

  • Ja, hier zahlen Sie aus dem Regelbedarf.
  • Günstigerer Tarif = niedrigere Abschläge = mehr Spielraum im Monatsbudget.
  • Aber: Wechselbonus kann einmalig als Einkommen angerechnet werden – im Zweifel lohnt sich eher ein dauerhaft günstiger Tarif als eine hohe Prämie.

Beim Heizstrom bzw. Gas/Heizung:

  • Direkter finanzieller Vorteil für Sie ist begrenzt, weil das Jobcenter die angemessenen Heizkosten trägt.
  • Trotzdem kann ein Wechsel sinnvoll sein, um Nachzahlungen und Schulden zu vermeiden und stabile Abschläge zu haben.

Typische Fallstricke – und wie Sie sie vermeiden

  1. Teuren Tarif mit hohem Bonus wählen
    Sie freuen sich über 150 Euro Sofortbonus – das Jobcenter wertet ihn als Einkommen, die Bürgergeld‑Leistung sinkt im Zuflussmonat deutlich.
    Besser: Auf dauerhaft niedrigen kWh‑Preis achten statt auf maximalen Bonus.
  2. Stromschulden durch unrealistische Abschläge
    Sind die Abschläge zu niedrig angesetzt, droht am Jahresende eine hohe Nachzahlung; beim Haushaltsstrom zahlt das Jobcenter diese nicht automatisch, bei Heizstrom nur ausnahmsweise per Darlehen.
  3. Wechsel nicht melden
    Wer neue Abschlagspläne und Abrechnungen (insbesondere bei Heizkosten) nicht einreicht, riskiert Rückforderungen und Ärger mit dem Jobcenter.

Praxis-Tipps für Bürgergeld-Beziehende

  • Haushaltsstrom:
    • Preisvergleich nutzen, auf Arbeitspreis und Grundgebühr achten.
    • Tarife ohne überzogene Boni bevorzugen.
    • Jahresverbrauch realistisch angeben, damit Abschläge passen.
  • Heizstrom/Gas:
    • Vor einem Anbieterwechsel mit deutlich höheren Kosten kurz beim Jobcenter nachfragen, ob diese als angemessen gelten.
    • Alle Unterlagen (Vertrag, Abschläge, Abrechnung) sammeln und ans Jobcenter schicken.
  • Nachzahlungen/Guthaben:
    • Abrechnungen zeitnah beim Jobcenter einreichen.
    • Bescheide prüfen: Wurde Guthaben richtig behandelt? Werden Nachzahlungen korrekt übernommen? Bei Fehlern Widerspruchsfrist beachten.

Kurz zusammengefasst

Sie dürfen Ihren Stromanbieter auch mit Bürgergeld frei wählen – eine formelle Zustimmung des Jobcenters brauchen Sie nicht. Entscheidend ist, dass Sie Boni und Abrechnungen richtig angeben und Tarife wählen, die Ihre Stromkosten senken, statt durch Anrechnung und Schulden zur Kostenfalle zu werden.

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