Countdown läuft: Kabinett beschließt neue Grundsicherung am 17.12.25
Nach aktuellem Meldungen soll der Entwurf für die neue Grundsicherung am 17. Dezember 2025 im Bundeskabinett beschlossen werden. An diesem Tag wird die Bundesregierung über den Gesetzentwurf zur Umgestaltung des SGB II abstimmen, mit dem das Bürgergeld in die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ umgewandelt wird. Das hatte aktuell auch Kanzleramtschef Thorsten Frei gegenüber der “Bild am Sonntag” geäußert.
Sollte der Kabinettsbeschluss wie geplant erfolgen, geht der bereits vorliegende Gesetzentwurf anschließend in den Bundestag und Bundesrat. Das Ziel der Koalition ist, die neue Grundsicherung zum 1. Juli 2026 in Kraft zu setzen – dann würden alle Bürgergeld-Beziehenden automatisch in das neue System überführt.
Allerdings ist der angekündigte Starttermin auch jetzt noch nicht endgültig: der Gesetzentwurf muss erst im Bundestag und Bundesrat beschlossen werden, Verzögerungen sind immer möglich. Sollte die parlamentarische Beratung länger dauern oder zeigen sich andere Hindernisse, etwa bei der technischen Umsetzung, ist auch ein Start erst im zweiten Halbjahr 2026 oder sogar Anfang 2027 nicht ausgeschlossen.
Was aber sicher erscheint: die neue Grundsicherung kommt, das Bürgergeld geht!
Der Kabinettsbeschluss zur neuen Grundsicherung hatte sich vor allem wegen politischer Konflikte in der Koalition und offener Detailfragen bei den Sanktionen verzögert.
Politischer Streit in der Koalition um die Bürgergeld Nachfolge
Ursprünglich sollte der Gesetzentwurf bereits früher im Kabinett beschlossen werden, wurde aber kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Hintergrund war ein Konflikt zwischen dem SPD-geführten Arbeitsministerium und den unionsgeführten Ressorts (Wirtschafts- und Innenministerium) über die genaue Ausgestaltung der Verschärfungen.
Besonders strittig war die Frage, wann Leistungen komplett gestrichen werden dürfen, wenn Termine nicht wahrgenommen oder Angebote abgelehnt werden. Das Arbeitsministerium wollte hier zusätzliche Schutzmechanismen (z. B. persönliche Anhörung, um Fehlentscheidungen zu vermeiden), während Unionsminister auf härtere, eindeutig formulierte Sanktionen drängen.
Vetos von Wirtschafts- und Innenministerium gegen Neue Grundsicherung
Das Wirtschaftsministerium von Katherina Reiche (CDU) und das Innenministerium von Alexander Dobrindt (CSU) haben einen sogenannten „Leitungsvorbehalt“ eingelegt – faktisch ein Veto gegen den vorliegenden Entwurf. Der vorliegende Gesetzentwurf konnte deshalb noch nicht vom Kabinett beschlossen werden und musste erneut zwischen den Ressorts nachverhandelt werden.
Die Unionsministerien störten sich daran, dass die im Koalitionsausschuss vereinbarten härteren Sanktionen im SPD-Entwurf nicht konsequent genug umgesetzt worden seien. Die SPD sah hingegen das Risiko, tatsächlich hilfebedürftige Menschen ohne Existenzsicherung zu lassen.
Technische und organisatorische Bedenken der BA zur Umsetzung der Grundsicherung
Parallel dazu hat die Bundesagentur für Arbeit in ihrer Stellungnahme vor erheblichen technischen und organisatorischen Herausforderungen gewarnt. Allein für die Umstellung der Fachsoftware „Allegro“ auf die neue Grundsicherung veranschlagt die BA mindestens rund elf Monate Vorlaufzeit, damit Berechnungen und Bescheide korrekt laufen.
Die BA mahnt an, dass ein zu früher Start der Reform zu Fehlern in der Leistungsgewährung und zu zusätzlicher Handarbeit in den Jobcentern führen könnte. Diese Warnungen bestehen weiterhin, auch wenn nun am 17.12.25 im Kabinett entschieden wird. Die technische Umsetzung kann zu einer Hinauszögerung des Starttermins der Grundsicherung führen. Nichtsdesttrotz: das Gesetz wird auf den Weg gebracht.
Innerparteilicher Widerstand gegen Bürgergeld-Abschaffung und Parallelkonflikte
Teile der SPD-Basis und Sozialverbände kritisieren die Reform weiterhin als zu hart, sammelten sogar Unterschriften und warnen vor Armutsrisiken durch Totalsanktionen und Nullrunde. Das erschwerte ebenfalls eine schnelle Einigung innerhalb der Koalition, weil die SPD-Führung zwischen Koalitionskompromiss und innerparteilichem Druck einen Ausgleich schaffen muss.
Hinzu kam, dass die Koalition gleichzeitig in anderen Großvorhaben (vor allem Rente und Haushaltsfragen) zeitlich eingebunden war, was die Priorisierung und Verhandlungskapazitäten einschränkte. All diese Faktoren zusammen haben dazu geführt, dass der Kabinettsbeschluss mehrfach verschoben werden musst. Nun ist er aber für den 17. Dezember 2025 angesetzt und man darf davon ausgehen, dass die Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende auf den gesetzgeberischen Weg gebracht wird!

