Umgestaltung Bürgergeld zur Grundsicherung Anfang März 2026 erneut im Bundestag zur Entscheidung

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Die Debatte um die Zukunft des Bürgergelds spitzt sich zu: In der Politik wird derzeit intensiv darüber gestritten, ob die Leistung zum „Grundsicherungsgeld“ mit strengeren Regeln und härteren Sanktionen umgebaut werden soll – entschieden ist darüber aber noch nichts.Nach der ersten Beratung im Januar folgt am 5. März 2026 eine weitere Lesung – die Weichen für die Reform werden gestellt. Am 6. März soll die dritte und damit letzte Lesung im Bundestag stattfinden. Einzelheiten zur Entscheidung des Bundestags über die neue Grundsicherung in der ersten Märzwoche in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Worum es geht: Umbau des Bürgergelds zur neuen Grundsicherung

Kern der aktuellen Debatte ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung mit dem Titel „Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“. Ziel: Das bisherige Bürgergeld soll unter dem neuen Namen Grundsicherungsgeld fortgeführt, aber in wichtigen Punkten verschärft werden.

Die Regierung verfolgt dabei das Leitbild eines „langfristig starken Sozialstaats mit klaren, durchsetzbaren Regeln“. Dahinter steht die Idee, Unterstützung und Eigenverantwortung neu auszubalancieren:

  • Wer arbeiten kann, soll seine Arbeitskraft „im maximal zumutbaren Umfang“ einsetzen.
  • Alleinstehende können verpflichtet werden, eine Vollzeittätigkeit aufzunehmen, wenn dies zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit erforderlich und zumutbar ist.

Zugleich kündigt die Bundesregierung an, zusätzlich Milliarden in Qualifizierung, Weiterbildung und die Unterstützung junger Menschen zu investieren, damit mehr Leistungsberechtigte langfristig ohne Grundsicherung auskommen.

Härtere Sanktionen: Was der Entwurf vorsieht

Besonders umkämpft sind die geplanten Sanktionsregeln, die deutlich strenger ausfallen sollen als bisher. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor:

  • Pflichtverletzungen wie das Abbrechen einer Fördermaßnahme oder das Unterlassen von Bewerbungen können mit einer Minderung des Regelbedarfs um 30 Prozent für drei Monate geahndet werden.
  • Der erste versäumte Termin im Jobcenter bleibt folgenlos, ab dem zweiten Termin ist eine Kürzung des Regelbedarfs um 30 Prozent für einen Monat vorgesehen.
  • Wer dreimal hintereinander nicht zu vereinbarten Terminen erscheint, soll ein gestuftes Verfahren durchlaufen, an dessen Ende der vollständige Wegfall des Leistungsanspruchs stehen kann – inklusive der Kosten der Unterkunft.
  • Die sogenannte „Arbeitsverweigerer-Regelung“ soll verschärft werden: Der Regelbedarf kann mindestens für einen, insgesamt für maximal zwei Monate komplett gestrichen werden.

Gleichzeitig enthält der Entwurf Schutzmechanismen für besonders verletzliche Gruppen, etwa Menschen mit psychischen Erkrankungen, um unverhältnismäßige Härten zu vermeiden. Kritiker warnen jedoch, dass schon die Androhung eines völligen Leistungsentzugs existenzbedrohend sei.

Wohnen, Schonvermögen, Eltern kleiner Kinder: Mehr Druck im Alltag

Neben Sanktionen will die Bundesregierung auch bei Vermögen, Wohnkosten und Familienpflichten nachjustieren.

Geplant ist unter anderem:

  • Die bisherige Karenzzeit beim Schonvermögen soll wegfallen; wie viel Vermögen geschützt ist, soll künftig nach Altersstufen gestaffelt werden.
  • Die anerkennungsfähigen Kosten der Unterkunft sollen begrenzt werden. Bei „unverhältnismäßig hohen“ Wohnkosten wird eine Pflicht zur Kostensenkung eingeführt – ausdrücklich auch in der bisherigen Karenzzeit, in der bislang die tatsächlichen Kosten übernommen wurden.

Für viele Betroffene würde das bedeuten: Ersparnisse stehen schneller im Fokus, und hohe Mieten können bereits früher zu Kostensenkungsauflagen oder Umzugsdruck führen.

Besonders brisant: Für Eltern kleiner Kinder soll der Zeitpunkt, ab dem Arbeit oder Maßnahmen zumutbar sind, nach vorne gezogen werden. Künftig soll für Erziehende eine Erwerbstätigkeit oder die Teilnahme an Maßnahmen grundsätzlich ab Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes zumutbar sein – vorausgesetzt, eine Betreuung ist gesichert. Sozialverbände befürchten hier zusätzlichen Druck auf Alleinerziehende und Familien in Regionen mit knappen Kita-Plätzen.

Zweites großes Thema: Leistungen für neu einreisende Ukrainer

Parallel zum Umbau des Bürgergelds verhandeln Regierung und Parlament ein zweites, sensibles Thema: den Leistungszugang für Geflüchtete aus der Ukraine. Bisher konnten ukrainische Schutzsuchende mit vorübergehendem Schutzstatus relativ schnell in das Bürgergeld-System wechseln; das soll sich für Neuzugänge ändern.

Der Entwurf des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes sieht vor:

  • Ukrainerinnen und Ukrainer mit Schutzstatus nach der Massenzustromrichtlinie, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland einreisen, sollen künftig nicht mehr Grundsicherungsgeld, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
  • Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte im Asylsystem sollen verpflichtet werden, sich um Arbeit zu bemühen; bei Verweigerung sind Arbeitsgelegenheiten und Leistungskürzungen möglich.

Der Bundesrat kritisiert diese Pläne deutlich: Arbeitsmarktpolitische Instrumente im Asylbewerberleistungsrecht seien systematisch falsch eingeordnet, verursachten hohen bürokratischen Aufwand und würden in der Praxis nur begrenzt genutzt. Zudem fehle den zuständigen Behörden im Asylsystem oft die arbeitsmarktpolitische Expertise, die bislang bei den Jobcentern liegt.

Scharfe Fronten im Bundestag: AfD, Linke, Grüne mit eigenen Konzepten

Die erste Lesung hat gezeigt, wie unterschiedlich die Parteien auf die Regierungspläne reagieren.

  • AfD
    • Hält den Regierungsentwurf für zu weich.
    • Fordert eine „aktivierende Grundsicherung“, u. a. mit Pflicht zur „Bürgerarbeit“ (15 Wochenstunden) nach sechs Monaten Leistungsbezug, Bezahlkarten statt Bargeld und zeitlich sowie lebenszeitlich begrenzter Leistungsgewährung für ausländische Volljährige.
  • Die Linke
    • Spricht vom „größten Angriff auf den Sozialstaat“, kritisiert eine „faktenferne Stimmungsmache“ gegen Bürgergeld-Beziehende.
    • Verlangt einen Sanktionsstopp, mehr qualifizierte Arbeitsvermittlung, einen Rechtsanspruch auf Ausbildung („Ausbildungsplatzgarantie“) und einen Rechtsanspruch auf abschlussbezogene Weiterbildung im SGB II.
    • In einem weiteren Antrag will sie das Asylbewerberleistungsgesetz komplett abschaffen und Geflüchtete in die regulären Sicherungssysteme integrieren.
  • Bündnis 90/Die Grünen (in der Opposition)
    • Betonen, der Entwurf drehe wichtige Verbesserungen des Bürgergelds zurück.
    • Kritisiert werden insbesondere geplante Einschränkungen bei Weiterbildung, der Fokus auf schnelle Vermittlung in oft unsichere Jobs und Einschnitte bei der Karenzzeit für Wohnkosten.
    • Gefordert wird eine Grundsicherung, die sich stärker an der Lebensrealität orientiert, Minijobs langfristig in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführt und Bedarfsgemeinschaften mit Minderjährigen von Sanktionen ausnimmt.

Auch innerhalb der SPD gibt es kritische Stimmen; gleichzeitig verweisen Sozialdemokraten auf Daten, wonach viele Leistungsbeziehende keinen Berufsabschluss haben und arbeiten wollen – hier soll die Reform nach ihrer Darstellung mit mehr Förderung ansetzen.

Was am 6. März 2026 wirklich passiert

Wichtig für alle, die die Meldungen rund um den 5. und 6. März 2026 verfolgen:
Am 6. März 2026 wird die entgültige Entscheidung über die Bürgergeld Reform getroffen. Es handelt sich um die drittte Lesung und Beratung im Bundestag.

Das bedeutet konkret:

  • Die bis dahin in den Ausschüssen erarbeiteten Änderungen und Stellungnahmen werden ins Plenum getragen.
  • Regierung und Opposition stellen ihre Positionen erneut gegenüber.
  • Es können weitere Änderungen diskutiert, aber auch Zeitpläne für spätere Abstimmungen festgelegt werden.

Was Betroffene jetzt wissen sollten

Für Leistungsbeziehende, Beratungsstellen und Kommunen ist der aktuelle Stand klar:

  • Die geplanten Änderungen – vom neuen Namen Grundsicherungsgeld über härtere Sanktionen bis zur Rückführung neu einreisender Ukrainer ins Asylbewerberrecht – sind Entwürfe, noch keine gültigen Gesetze. Gesetzeskraft wird voraussichtlich zum 1. Juli 2026 eintreten.
  • Die politische Richtung ist erkennbar, aber Details können sich im Ausschussverfahren noch deutlich ändern.
  • Erst wenn Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben und das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet wird, treten die Neuregelungen in Kraft.

Wer mit Bürgergeld lebt, sollte die weitere Entwicklung genau beobachten – insbesondere, wenn es um Themen wie Sanktionen, Schonvermögen, Wohnkosten oder die Zumutbarkeit von Arbeit für Eltern kleiner Kinder geht. Klar ist: Die nächste Wochen im Bundestag entscheidet darüber, wie streng die Regeln der Grundsicherung in Zukunft werden – und wie Deutschland das Zusammenspiel aus sozialer Sicherheit und Arbeitsanreizen neu definiert.

Quelle

Deutscher Bundestag

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