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Wechselbonus Strom oder Gas: Bürgergeld / Grundsicherung – kassiert das Jobcenter?

In Zeiten der hohen Energiekosten, der hohen Stromkosten und Gaskosten lohnt sich ein Preisvergleich mehr denn je. Insbesondere hinsichtlich der Kosten für Strom müssen Bezieher von Bürgergeld auf den Preis achten. Ein Wechsel des Stromanbieters kann helfen Kosten zu sparen. Manchmal wird sogar ein Wechselbonus angeboten. Doch Vorsicht: handelt es sich dabei um Einkommen, so erfolgt möglicherweise ein Anrechnung auf das Bürgergeld. Wir erklären in nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V, wann das der Fall ist.

Stromkosten als Teil des Regelsatzes

Die Kosten für Strom, also die monatlichen Abschläge und eine eventuelle Nachzahlung aus der Jahresrechnung müssen Bezieher von Bürgergeld bzw. der Grundsicherung für Arbeitsuchende aus dem Regelsatz zahlen. Im Bürgergeld Regelsatz ist ein Betrag für die Stromkosten enthalten. Wir sprechen hier von Haushaltsstrom, also dem Strom, der für Waschmaschine, Kühlschrank, Gefriertruhe, Licht und sonstige elektrische Gegenstände im Haushalt genutzt werden. Der Haushaltsstrom steht im Gegensatz zum Heizstrom. Dieser muss nicht aus dem Regelsatz beglichen werden; das Jobcenter zahlt die Kosten für Heizstrom extra, da es sich um Heizkosten handelt.

Wechselbonus steht Bürgergeld / Grundsicherung Bezieher zu

Da die Stromkosten Teil des Regelsatzes sind, steht dem Bürgergeld Bezieher auch eine eventuelles Guthaben aus der Jahresrechnung Strom zu. Die Zahlung des Guthabens ist kein Einkommen, sondern lediglich die Rückzahlung zu viel gezahlter Abschläge. Bei einem Wechselbonus, also einer Zahlung des neuen Stromanbieters für den Neukunden ist zu differenzieren.

Wechselbonus wird verrechnet

Ist der Wechselbonus Strom lediglich eine Vergünstigung hinsichtlich des Strompreises, also quasi ein Preisnachlass, so steht dieser Nachlass eindeutig dem Bürgergel Bezieher zu, denn er zahlt weniger an Abschlägen bzw. es erfolgt eine Verrechnung in der Jahresrechnung. Der Bürgergeld Bezieher muss also durch den Wechselbonus lediglich weniger an Stromkosten zahlen. Das ist vergleichbar mit einem Rabatt an der Kasse des Supermarktes.

Wechselbonus wird separat auf das Konto gezahlt

Wird hingegen der Wechselbonus separat auf das Konto des Bürgergeld Beziehers gezahlt, so handelt es sich um ein Entgelt für den Wechsel. Dieses Entgelt ist Einkommen und wird deshalb auf das Bürgergeld angerechnet. Das Bürgergeld wird somit im Monat der Zahlung des Wechselbonus um dessen Summe gekürzt. Der Bürgergeld Bezieher hat somit keinen Vorteil von dem Wechselbonus.

Fazit: Wenn der Stromanbieter gewechselt werden soll und ein Wechselbonus wird versprochen, sollte darauf geachtet werden, das eine Verrechnung des Bonus mit der Zahlung des Strompreises erfolgt.

Wechsel des Gaslieferanten

Bei dem Wechsel des Gaslieferanten verhält es sich mit einem Wechselbonus genau wie bei dem Strom-Wechselbonus.

Zu beachten ist jedoch, dass die Kosten für Gas als Teil der Heizkosten separat vom Jobcenter gezahlt werden. Ein Wechsel des Gaslieferanten und ein Wechselbonus kommt somit in keiner Form dem Bürgergeld Bezieher direkt zugute.

Wird ein Wechselbonus vom neuen Gaslieferanten direkt auf das Konto des Bürgergeld Beziehers gezahlt, so handelt es sich auch hierbei um Einkommen, das auf das Bürgergeld angerechnet wird.

Zusammenfassung: Wechselbonus bei Strom und Gas in der Grundsicherung / bei Bürgergeld

Wird der Stromanbieter vom Bürgergeld Bezieher gewechselt, so kommt diesem der Wechselbonus zugute, wenn der Bonus als Rabatt mit der Stromzahlung verrechnet wird.

Wird der Wechselbonus separat vom neuen Stromlieferanten gezahlt, so handelt es sich dabei um Einkommen, das auf das Bürgergeld angerechnet wird.

Beim Wechselbonus Gas ist es genauso.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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