Rechtliche Ausgangslage bis 31.12.2026
- Grundlage ist § 12a SGB II, der die Pflicht regelt, vorrangige Leistungen (z.B. Rente) zu beantragen; diese Pflicht ist für Altersrenten bis 31.12.2026 ausdrücklich ausgesetzt.
- In der Übergangszeit 2023–2026 sind Bürgergeld-Beziehende „nicht verpflichtet, eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen“.
Die früher übliche Zwangsverrentung – Jobcenter fordern “ab 63” zur Altersrente mit Abschlägen auf und stellen notfalls selbst den Rentenantrag – ist damit bis Ende 2026 gestoppt.
Was das Jobcenter aktuell darf – und was nicht
Jobcenter darf NICHT
- Niemanden zwingen, eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen zu beantragen (z.B. Altersrente für langjährig Versicherte ab 63).
- Kein eigenmächtiger Rentenantrag für eine vorgezogene Altersrente, wenn der Betroffene dies ausdrücklich nicht will.
- Keine Sanktion nur deshalb, weil ein Bürgergeld-Beziehender vor der Regelaltersgrenze auf Altersrente verzichtet.
Jobcenter darf
- Bürgergeld einstellen, wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist und eine reguläre Altersrente ohne Abschlag beginnt – dann ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht mehr zuständig.
- Betroffene über die Möglichkeit einer Altersrente beraten und auf Vor- und Nachteile hinweisen, aber nur auf freiwilliger Basis.
Zwang zur Erwerbsminderungsrente: hier ist Druck möglich
Anders sieht es bei der Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) aus:
- Krankenkassen, Deutsche Rentenversicherung, Arbeitsagentur oder Jobcenter können bei längerer Krankheit prüfen, ob statt Bürgergeld bzw. Krankengeld eine EM-Rente in Frage kommt.
- Unter bestimmten Voraussetzungen können sie Betroffene auffordern, einen Antrag auf EM-Rente zu stellen; bei Weigerung kann die Behörde den Antrag in Ausnahmefällen selbst stellen.
Eine EM-Rente ist aber keine Altersrente – sie kann zwar später in eine Altersrente übergehen, hat aber eigene Voraussetzungen, Abschläge und oft niedrigere Rentenhöhen.
Blick nach vorn: Was droht ab 2027?
Nach derzeitigem Stand kann die Zwangsverrentung ab 2027 zurückkehren, und zwar im Rahmen der sog. neuen Grundsicherung:
- Jobcenter sollen dann wieder Bürgergeld-Beziehende ab 63 auffordern dürfen, eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen zu beantragen.
- Wenn Betroffene sich weigern, könnte das Jobcenter den Rentenantrag selbst stellen – wie es das Bundessozialgericht bereits 2015 grundsätzlich erlaubt hat.
- Es gelten dann voraussichtlich die Ausnahmen der Unbilligkeitsverordnung (z.B. bei naher Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder drohendem Verlust von Arbeitslosengeld-Ansprüchen).
Wer also 2026 Bürgergeld bezieht und kurz vor 63 steht, sollte den politischen Prozess genau verfolgen und frühzeitig beraten lassen, bevor ab 2027 neue Zwangsregeln greifen.
Was Betroffene 2026 konkret tun sollten
- Bescheide und Schreiben des Jobcenters prüfen: Bei Formulierungen zu „vorzeitiger Altersrente“ bis Ende 2026 auf das Moratorium verweisen.
- Bei gesundheitlichen Problemen klären, ob eine EM-Rente sinnvoll ist oder langfristig die Altersrente zu stark drücken würde.
- Rechtzeitig Beratung bei Sozialverbänden, Erwerbsloseninitiativen oder spezialisierten Rentenberatern suchen, wenn Druck Richtung Rente aufgebaut wird.


