Eilmeldung: Bürgergeld steigt auf 563 Euro

Im nächsten Jahr ist eine spürbare Anhebung des Bürgergeldes geplant, um Millionen Bedürftigen eine finanzielle Unterstützung zu gewährleisten. Für Alleinstehende zeichnet sich eine Aussicht auf eine Erhöhung von etwa 60 Euro ab.

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Im kommenden Jahr können sich die mehr als fünf Millionen Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld auf spürbare Erhöhungen ihrer Leistungen freuen. Ab Anfang 2024 sollen Alleinstehende statt der bisherigen 502 Euro pro Monat stolze 563 Euro erhalten. Ein erheblicher Schritt, wie Bundessozialminister Hubertus Heil in Berlin betonte. Mit einer Erhöhung von über zwölf Prozent handelt es sich um eine deutliche Verbesserung, so der SPD-Politiker. In Zeiten von Krisen und Umbrüchen sei es besonders wichtig, dass der Sozialstaat zuverlässig und solidarisch zur Seite steht.

Bürgergeldreform

Die Bürgergeldreform, die zu Beginn des Jahres in Kraft trat, hatte das Ziel, die Sätze schneller an die Inflation anzupassen als in der Vergangenheit. Für Jugendliche zwischen dem 15. und dem 18. Lebensjahr erhöhten sich die Zahlungen auf 471 Euro im Vergleich zu den früheren 420 Euro. Kindern zwischen dem siebten und dem 14. Lebensjahr werden nun 390 Euro statt 348 Euro gezahlt. Kleinkinder bis zum sechsten Lebensjahr erhalten nun 357 Euro anstatt der bisherigen 318 Euro.

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Ist die Erhöhung des Bürgergeldes ein Grund zur Freude oder reichen 563 Euro nicht aus?

Das Bürgergeld hat erst im Januar Hartz IV abgelöst

Aktuell beziehen 5,5 Millionen Menschen das Bürgergeld, unter ihnen befinden sich 1,68 Millionen Arbeitslose. Im Januar wurde das Bürgergeld als zentrales Konzept der Sozialreform der Ampelregierung eingeführt und ersetzte somit Hartz IV in seiner früheren Ausführung. Bereits zu Jahresbeginn stiegen die Regelsätze um circa 50 Euro. Die Reform sorgt dafür, dass die Höhe der Leistungen nunmehr schneller als früher an die Preisentwicklung angepasst wird. Früher wurde die Inflation nur sehr zeitverzögert berücksichtigt. Nunmehr wird das Lohn- und Inflationsniveau für die Regelsätze des Folgejahres bis zum zweiten Quartal des aktuellen Jahres herangezogen.

Mögliche Regelbedarfstufen 2024

RegelbedarfsstufenRegelsatz
1 – Alleinstehende563 Euro
2 – volljähriger Partner506 Euro
3 – volljährige Kinder 18 – 24 Jahre451 Euro
4 – Kinder 14 – 17 Jahre471 Euro
5 – Kinder 6 – 13 Jahre390 Euro
6 – Kinder unter 6 Jahre357 Euro

Regelsatzanpassung ist “ein gutes Signal”

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) äußerte sich positiv zur Anpassung der Regelsätze, wie Michaela Engelmeier, die Vorsitzende des Verbands, der Nachrichtenagentur dpa mitteilte. Sie betonte, dass diese Erhöhung auch zahlreichen weiteren Menschen zugutekomme, da auch die Sätze für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung entsprechend steigen würden. Die Verbandsvorsitzende nannte diese Maßnahme ein gutes Signal.

Der Paritätische Gesamtverband hat das Bürgergeld wiederholt stark bemängelt und als unzureichend kritisiert. Im aktuellen Armutsbericht des Verbandes wird deutlich, dass auch im Jahr 2023 der aktuelle Satz bei Bürgergeld, Altersgrundsicherung und bei Erwerbsminderung den tatsächlichen Mindestbedarf nicht deckt. Der Verband beruft sich hierbei auf eigene Berechnungen und fordert eine Anhebung des Satzes auf 725 Euro, um eine angemessene Versorgung der Betroffenen zu gewährleisten. Diese Forderung unterstreicht die Dringlichkeit einer Reform des aktuellen Systems.

Nach langwierigen Verhandlungen innerhalb der Ampelkoalition wurde das Bürgergeld eingeführt. Ab dem Jahresbeginn gilt eine zwölfmonatige Karenzzeit, in der bisherige Wohnkosten erstattet werden und Vermögen nur in bestimmten Fällen berücksichtigt wird. Erwerbstätige profitieren von verbesserten Freibeträgen. Die Reform des Bürgergelds hat zum Ziel, die individuelle Betreuung durch das Jobcenter zu stärken und die Weiterbildung und Qualifizierung von Jobsuchenden zu fördern.