Das Familienministerium hat die Kürzung des Elterngelds auf zwölf Monate fallen gelassen. Nach wochenlanger Kritik hat das Bundesfamilienministerium am 28. Oktober einen neuen Referentenentwurf in die Ressortabstimmung gegeben. Eltern sollen weiter bis zu 14 Monate bekommen, in den ersten Monaten sogar 80 statt 65 Prozent ihres Nettolohns. Der Haken steckt in der Aufteilung: Ab dem fünften Monat gibt es nur noch 50 Prozent. Familien, in denen die Mutter ein Jahr zu Hause bleibt und der Vater zwei Monate nimmt, stehen nach unserer Beispielrechnung schlechter da als heute.
Die Kehrtwende
Im Juli hatte Familienministerin Karin Prien (CDU) unter harten Sparvorgaben einen Entwurf vorgelegt, der das Elterngeld von 14 auf 12 Monate gekürzt hätte. Hinzu kam: Hatte nur ein Elternteil die Betreuung übernommen, wäre höchstens neun Monate gezahlt worden. Der Protest war heftig, Ende September kündigte Prien an, die Pläne zu überdenken.
Am Mittwoch ging der neue Entwurf in die Abstimmung zwischen den Ministerien. Die 14 Monate bleiben. Prien sagte im ARD-Hauptstadtstudio, sie habe die Kritik ernst genommen, wolle das Ganze aber nicht als Rolle rückwärts verstanden wissen. Überzeugt hat sie nach eigenen Worten vor allem ein Argument: Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz gilt erst ab dem 13. Lebensmonat. Mit zwölf Monaten Elterngeld wäre genau in der Eingewöhnung eine Lücke entstanden.
Gespart wird trotzdem. Ab 2030 rechnet das Ministerium mit knapp 1,3 Milliarden Euro weniger Ausgaben pro Jahr. Der alte Plan sah 1,6 Milliarden vor. Beschlossen ist noch nichts, ein Termin für das Inkrafttreten steht nicht fest.
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Was sich für Eltern ändern soll
| Heute | Neuer Entwurf | |
|---|---|---|
| Höchstdauer Basiselterngeld | 14 Monate, wenn jeder Elternteil mindestens 2 nimmt | 14 Monate, wenn jeder Elternteil mindestens 4 nimmt |
| Aufteilung | frei, je Elternteil höchstens 12 | je 4 Monate reserviert, 6 frei verteilbar |
| Ersatzrate | meist 65 % vom Netto | 80 % in den ersten 4 Monaten je Elternteil, danach 50 % |
| Mindest-/Höchstbetrag | 300 / 1.800 € | 330 / 1.900 € |
| Gleichzeitiger Bezug | nur 1 Monat im ersten Lebensjahr | wieder unbegrenzt |
| Alleinerziehende | bis 14 Monate | bis 14 Monate |
Dazu kommen kleinere Änderungen: Weihnachtsgeld und andere Einmalzahlungen sollen bei der Berechnung mitzählen. Selbstständige und Angestellte sollen einheitlich nach dem Vorjahreseinkommen berechnet werden. Der Geschwisterbonus soll länger laufen, ElterngeldPlus bleibt.
Wer gewinnt, wer verliert
Die neue Formel trifft das häufigste Modell. 2023 nahmen laut Statistischem Bundesamt 54,6 Prozent der Mütter zehn bis zwölf Monate Elterngeld, 69,4 Prozent der Väter höchstens zwei.
Zwei Beispielfamilien. Familie A: Mutter 2.000 Euro netto, Vater 3.000 Euro. Familie B: beide 1.500 Euro netto. Grundlage sind die Eckpunkte des Entwurfs; Geschwisterbonus und Einmalzahlungen sind nicht berücksichtigt.
| Familie | Aufteilung heute → neu | Elterngeld heute | Elterngeld neu | Differenz |
|---|---|---|---|---|
| A | nur Mutter: 12 → 10 Monate | 15.600 € | 12.400 € | −3.200 € |
| A | Mutter 12 + Vater 2 → Mutter 10 + Vater 2 | 19.200 € | 16.200 € | −3.000 € |
| A | Mutter 10 + Vater 4 | 20.200 € | 20.000 € | −200 € |
| A | je 7 Monate | 21.700 € | 21.500 € | −200 € |
| B | Mutter 12 + Vater 2 → Mutter 10 + Vater 2 | 13.650 € | 11.700 € | −1.950 € |
| B | je 7 Monate | 13.650 € | 14.100 € | +450 € |
Der Grund für das Minus: Die Mutter aus Familie A bekommt vier Monate lang 1.600 Euro, danach nur noch 1.000 Euro statt heute 1.300 Euro. Weil vier Monate für den Vater reserviert sind, kann sie selbst höchstens zehn Monate nehmen statt zwölf. Nimmt der Vater weniger als vier Monate, verfällt der Rest.
Gewinner sind Paare mit kleineren und mittleren Einkommen, die sich die Zeit ungefähr teilen. Bei Gutverdienern frisst der Höchstbetrag von 1.900 Euro den Vorteil der 80 Prozent auf.
Was noch offen ist
Die Erhöhung um 30 Euro beim Mindestbetrag und 100 Euro beim Höchstbetrag ist die erste seit Einführung 2007. Nach einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft hat das Elterngeld seitdem rund 38 Prozent an Kaufkraft verloren. Die neuen Grenzen gleichen davon nur einen kleinen Teil aus.
Das Ministerium will mit der Reform Väter stärker in die Betreuung holen. Bisher bekamen Väter 2024 im Schnitt 1.337 Euro Elterngeld im Monat, Mütter 830 Euro, weil Väter vorher mehr verdienten. Die taz kommentierte, die Reform dränge Mütter trotz allem weiter in eine traditionelle Rolle.
Unklar ist, ab wann die Regeln gelten. Bisher gibt es weder einen Kabinettsbeschluss noch ein Datum. Ändern sich Elterngeldregeln, gelten sie üblicherweise für Kinder, die ab einem Stichtag geboren werden.
Was werdende Eltern jetzt tun sollten
- Ruhe bewahren. Für Kinder, die jetzt geboren werden, gelten die bisherigen Regeln. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen.
- Wer für 2027 ein Kind erwartet, sollte beide Modelle durchrechnen: wie bisher und mit vier Monaten pro Elternteil.
- Früh mit dem Arbeitgeber über die Elternzeit des zweiten Elternteils sprechen. Nach dem Entwurf verfallen Monate, die er oder sie nicht nimmt.
- Den Antrag rechtzeitig stellen. Elterngeld wird höchstens drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt.