Pflegeeltern tragen häufig in kürzester Zeit die volle Verantwortung für ein Kind, müssen Arbeitszeit reduzieren und den Alltag komplett umstellen – bisher ohne Anspruch auf Elterngeld. Während leibliche Eltern und Adoptiveltern Elterngeld beziehen können, haben Pflegeeltern bislang nur einen Anspruch auf Elternzeit, nicht aber auf die damit verbundene Lohnersatzleistung. Der Bundesrat und mehrere Bundesländer drängen deshalb seit 2024/2025 auf eine gesetzliche Gleichstellung und unterstützen die Pläne der Bundesregierung, ein eigenes Elterngeld für Pflegeeltern einzuführen. Für bestehende und künftige Pflegefamilien wäre das ein wichtiger Baustein, um finanzielle Risiken bei der Aufnahme eines Kindes besser abzufedern.
Ausgangslage: Pflegeeltern haben Elternzeit, aber kein Elterngeld
Nach geltender Rechtslage gilt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) nur für leibliche Eltern und bestimmte Adoptiv- bzw. Adoptionspflegeverhältnisse. Anspruch auf Elterngeld haben Personen, die ein Kind nach der Geburt oder im Rahmen einer Adoption in ihren Haushalt aufnehmen, ihre Erwerbstätigkeit reduzieren und bestimmte Einkommensgrenzen einhalten; maßgeblich ist § 1 BEEG.
Pflegeeltern, die ein Kind in Vollzeitpflege nach den Vorschriften des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) aufnehmen, haben zwar Anspruch auf Elternzeit, nicht aber auf Elterngeld. Sie erhalten Pflegegeld nach § 39 SGB VIII, das den Lebensunterhalt des Kindes und einen Erziehungsbeitrag abdecken soll, aber keinen Lohnersatz für Verdienstausfälle darstellt. In der Praxis führt das dazu, dass viele Interessierte aus finanziellen Gründen von der Aufnahme eines Pflegekindes Abstand nehmen.
Politischer Druck: Bundesrat fordert Elterngeld für Pflegeeltern
Bereits im Oktober 2024 hat der Bundesrat auf Initiative mehrerer Länder (u. a. Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Berlin, Thüringen) eine Entschließung gefasst, nach der Pflegeeltern künftig einen gesetzlichen Anspruch auf Elterngeld erhalten sollen. Begründung: Es sei nicht nachvollziehbar, warum Pflegeeltern zwar Elternzeit in Anspruch nehmen können, aber keinen Zugang zur zentralen familienpolitischen Leistung Elterngeld haben.
In weiteren Beschlüssen von 2025 und Anfang 2026 bekräftigt der Bundesrat diese Forderung und spricht sich zugleich für ein höheres Elterngeld und eine Vereinfachung des gesamten Systems aus. Die Länder verweisen darauf, dass:
- die Zahl der Pflegefamilien sinkt,
- der Bedarf an Pflegeplätzen gleichzeitig steigt,
- finanzielle Unsicherheit ein wesentliches Hindernis für potentielle Pflegeeltern ist.
Damit entsteht zunehmender politischer Druck auf die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag ausdrücklich zugesagt hatte, einen Elterngeldanspruch für Pflegeeltern einzuführen.
Pläne der Bundesregierung: Elterngeld für Pflegeeltern im Koalitionsvertrag
Bereits der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien sieht vor, einen Elterngeldanspruch für Pflegeeltern zu schaffen. Elterngeld soll demnach künftig auch dann gezahlt werden, wenn ein Kind in eine Pflegefamilie aufgenommen wird und ein Elternteil seine Erwerbstätigkeit vorübergehend reduziert oder unterbricht.
Konkret diskutiert werden folgende Leitlinien:
- Pflegeeltern sollen analog zu leiblichen Eltern und Adoptiveltern in den Kreis der Anspruchsberechtigten nach dem BEEG aufgenommen werden.
- Elterngeld für Pflegeeltern soll Verdienstausfälle ausgleichen, wenn zur Eingewöhnung eines Pflegekindes Arbeitszeit reduziert wird.
- Wie das Pflegegeld nach § 39 SGB VIII auf das Elterngeld angerechnet wird, ist noch zu klären; hier stehen unterschiedliche Modelle im Raum.
Bis Mitte 2026 liegt zwar noch kein verabschiedetes Bundesgesetz vor, aber durch Bundesratsentschließungen, Verbandspositionen und Hinweise im Koalitionsvertrag ist die Richtung klar: Die finanzielle Gleichstellung von Pflegeeltern mit anderen Elternformen ist politisches Ziel.
Modellprojekte der Länder: Bremen als Vorreiter
Einige Länder gehen bereits voran und erproben elterngeldähnliche Leistungen für Pflegeeltern. So erhalten Pflegeeltern in Bremen seit August 2024 eine monatliche elterngeldähnliche Leistung von 850 Euro, wenn sie für ein Pflegekind Elternzeit nehmen. Das befristete Modellprojekt soll zunächst bis Ende 2029 laufen und zielt darauf ab, Verdienstausfälle abzufedern, mehr Pflegefamilien zu gewinnen und teurere Heimunterbringungen zu vermeiden.
Auch Verbände wie PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e. V. legen konkrete Vorschläge vor:
- Einführung eines bundesweiten „Pflegeelterngeldes“ für 24 Monate, unabhängig vom Alter des Kindes.
- Zahlung zusätzlich zum Pflegegeld in einer Mindesthöhe von 800 Euro monatlich.
Diese Modelle beeinflussen die politische Diskussion und liefern Erfahrungswerte, auf die ein Bundesgesetz aufbauen könnte.
Rechtliche Einordnung: Wo das geplante Elterngeld andocken würde
Rechtssystematisch wäre ein Elterngeld für Pflegeeltern im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) zu verorten. Der Kreis der Anspruchsberechtigten in § 1 BEEG müsste so erweitert werden, dass Pflegeeltern, die ein Kind in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII aufnehmen, einbezogen werden.
Zentrale Fragen sind:
- Wie wird das Pflegegeld nach § 39 SGB VIII beim Elterngeld berücksichtigt?
- Gelten die gleichen Bezugsdauer- und Partnermonate-Regeln wie bei leiblichen Eltern (Basiselterngeld, ElterngeldPlus)?
- Wie werden Besonderheiten berücksichtigt, etwa wenn Kinder im Schulalter oder mit erhöhtem Förderbedarf in Pflegefamilien wechseln?
Insbesondere die Anrechnung von Pflegegeld ist rechtlich heikel: Der FDP-Antrag im Bundestag sah vor, dass die Summe aus Pflegegeld und Elterngeld den eigentlichen Elterngeldbetrag nicht überschreiten soll. Verbände wie PFAD fordern hingegen ein zusätzliches Pflegeelterngeld.
Was das geplante Elterngeld für Pflegeeltern in der Praxis bedeuten würde
Für Pflegefamilien würde ein Elterngeldanspruch vor allem eines bedeuten: mehr finanzielle Planungssicherheit in der sensiblen Anfangsphase.
Typische Effekte:
- Ein Elternteil kann seine Arbeitszeit reduzieren, ohne dauerhaft auf Einkommen verzichten zu müssen.
- Die Entscheidung für ein Pflegekind wird für Familien mit mittlerem oder geringem Einkommen realistisch, die sich dies bisher nicht leisten konnten.
- Jugendämter erhalten mehr potentielle Pflegefamilien und können so Heimunterbringungen reduzieren.
Für das Kind bedeutet eine finanzielle Absicherung der Pflegeeltern häufig mehr Stabilität und verlässliche Bindung – ein zentraler Faktor für gelingende Pflegeverhältnisse.
Wichtigste Fakten zum geplanten Elterngeld für Pflegeeltern
| Punkt | Inhalt |
|---|---|
| Stand der Informationen | Politische Beschlusslage und Diskussion zum Elterngeld für Pflegeeltern, Stand 2026 |
| Aktuelle Rechtslage | Pflegeeltern haben Anspruch auf Elternzeit, aber keinen Anspruch auf Elterngeld nach BEEG; sie erhalten Pflegegeld nach § 39 SGB VIII |
| Politische Initiativen | Bundesratsentschließungen seit 2024: Forderung, Elterngeldanspruch auf Pflegeeltern auszuweiten; Bundesregierung plant laut Koalitionsvertrag entsprechende Reform |
| Ziel der Reform | Gleichstellung von Pflegeeltern mit leiblichen Eltern/Adoptiveltern beim Einkommensersatz in der Eingewöhnungsphase, Stärkung der Bereitschaft zur Aufnahme von Pflegekindern |
| Länder- und Modellprojekte | Bremen zahlt seit 08/2024 elterngeldähnliche Leistung (850 Euro/Monat) an Pflegeeltern, die Elternzeit nehmen; Projekt bis 2029 befristet |
| Offene Rechtsfragen | Einbindung in § 1 BEEG, Anrechnung von Pflegegeld, Dauer und Höhe des Elterngeldbezugs, Altersgrenzen der Kinder |
| Verbandsforderungen | PFAD und andere Verbände verlangen ein eigenständiges „Pflegeelterngeld“ (z. B. 24 Monate, min. 800 Euro/Monat, zusätzlich zum Pflegegeld) |
Zusammenfassung: Starkes Signal – aber Gesetz fehlt noch
Ein gesetzlicher Elterngeldanspruch für Pflegeeltern wäre ein klares Signal der Anerkennung und würde die Aufnahme eines Pflegekindes finanziell erheblich erleichtern. Bundesrat, Länder und Fachverbände drängen in dieselbe Richtung, und auch der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht die Reform prinzipiell vor. Bis ein Bundesgesetz tatsächlich in Kraft tritt, bleibt es jedoch bei Modellprojekten und politischen Ankündigungen – Pflegeeltern müssen sich daher weiter eng informieren, ob und wann der Gesetzgeber die angekündigte Gleichstellung im BEEG umsetzt.
Wichtige gesetzliche Grundlagen
- Anspruch auf Elterngeld (derzeit ohne Pflegeeltern): § 1 BEEG
- Pflegegeld für Vollzeitpflege: § 39 SGB VIII
- Vollzeitpflege in Pflegefamilien: § 33 SGB VIII
Quellen
- Bundesrat – Entschließung: Pflegeeltern sollen künftig auch Elterngeld bekommen
- Familien in Niedersachsen – Bundesrat für mehr Elterngeld und Ausweitung auf Pflegeeltern
- jugendhilfeportal.de – Elterngeldähnliche Leistungen für Pflegeeltern (Modellprojekt Bremen)
- PFAD Bundesverband – Positionspapier „Elterngeld auch für Pflegeeltern“ (PDF)

