Ein Antrag auf höheren Grad der Behinderung (GdB) kann mehr Nachteile bringen als Vorteile. Denn bei jeder Neubewertung prüft das Versorgungsamt den gesamten Gesundheitszustand – mit teils überraschenden Folgen für Betroffene. Laut offiziellen Informationen zum Feststellungsverfahren kann der GdB dabei auch abgesenkt werden (Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Besonders riskant ist das kurz vor dem Renteneintritt oder bei Erkrankungen mit geänderten Bewertungsmaßstäben.
Überprüfungsantrag beim GdB: Was wirklich neu geprüft wird
Mit einem Überprüfungsantrag (auch Verschlimmerungsantrag oder Neufeststellungsantrag genannt) wird das Versorgungsamt gebeten, den bestehenden GdB oder die Merkzeichen neu zu bewerten. Ziel ist meist die Anerkennung einer Verschlechterung des Gesundheitszustands und damit ein höherer GdB oder zusätzliche Nachteilsausgleiche.
GdB-Neubewertung: Diese Risiken drohen Betroffenen
- Komplette Neubewertung: Das Amt prüft nicht nur die neue Diagnose, sondern den gesamten Aktenstand. Dabei kann es auch zu einer Herabstufung oder sogar Aberkennung der bisherigen Schwerbehinderung kommen – selbst wenn nur ein zusätzliches Merkzeichen beantragt wird.
- Verlust wichtiger Vorteile: Wird der GdB unter 50 gesenkt, droht der Verlust des Schwerbehindertenstatus. Damit entfallen Ansprüche auf steuerliche Erleichterungen, Zusatzurlaub, besonderen Kündigungsschutz und vor allem die Möglichkeit, früher in Altersrente zu gehen.
- Finanzielle Einbußen: Besonders kritisch ist ein Überprüfungsantrag kurz vor dem geplanten Rentenbeginn. Wird die Schwerbehinderung aberkannt, kann die gesamte Rentenplanung hinfällig werden und der Anspruch auf die günstigere Altersrente für schwerbehinderte Menschen entfällt.
- Aktuelle Bewertungskriterien: Für viele Erkrankungen gelten heute andere Maßstäbe als früher. So kann es passieren, dass der bisherige GdB nach der aktuellen Rechtslage niedriger ausfällt – ein Beispiel ist Diabetes, bei dem früher ein GdB von 50 Standard war, heute aber nicht mehr automatisch vergeben wird.
In diesen Fällen kann sich ein GdB-Antrag lohnen
Ein Überprüfungsantrag sollte nur gestellt werden, wenn eine eindeutige und nachweisbare Verschlechterung des Gesundheitszustandes vorliegt und dies durch aktuelle medizinische Befunde belegt werden kann. Eine vorherige Beratung durch einen Fachanwalt oder Sozialverband ist dringend zu empfehlen, um Risiken individuell abzuschätzen.
GdB-Antrag richtig vorbereiten: So vermeiden Sie Nachteile
- Sorgfältig abwägen: Prüfen Sie, ob wirklich neue, gravierende gesundheitliche Einschränkungen vorliegen und lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten.
- Befunde sammeln: Stellen Sie sicher, dass alle medizinischen Unterlagen aktuell und aussagekräftig sind.
- Strategisch vorgehen: Wer kurz vor dem Rentenbeginn steht, sollte einen Überprüfungsantrag erst nach Bewilligung der Altersrente für schwerbehinderte Menschen stellen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
- Beratung nutzen: Nutzen Sie die kostenlose Beratung von Sozialverbänden oder Fachanwälten, bevor Sie einen Antrag stellen.
GdB-Antrag: Wann Vorsicht wichtiger ist als Hoffnung
Ein Überprüfungsantrag auf Schwerbehinderung kann im Einzelfall sinnvoll sein, birgt aber erhebliche Risiken. Ohne fundierte medizinische Nachweise und strategische Planung drohen der Verlust des Schwerbehindertenstatus und damit verbundene finanzielle Nachteile. Holen Sie unbedingt vor einem solchen Antrag fachlichen Rat ein, sprechen Sie mit Ihrem Arzt!
Quellen:
- Versorgungsamt / Amtliche Informationen zum Grad der Behinderung (GdB) und Nachteilsausgleichen (allgemeine Rechtsgrundlagen, GdB-Tabelle)

