Kindergeld 2027: 267 Euro geplant – welche Familien trotzdem noch einen Antrag brauchen

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Für Familien mit knappem Budget zählt im Herbst 2026 jeder Euro, und genau jetzt fällt die Vorentscheidung über mehr Kindergeld: Der Entwurf zur Einkommensteuerreform liegt nach der ersten Lesung im Bundestag im Finanzausschuss. Gleichzeitig startet 2027 das Kindergeld ohne Antrag. Wer sich auf die Automatik verlässt, kann Geld verlieren.

Zwei Reformen, zwei völlig unterschiedliche Verfahrensstände

Beim Kindergeld laufen derzeit zwei Vorhaben parallel, die in der öffentlichen Wahrnehmung oft vermischt werden. Das eine ist beschlossen, das andere nicht.

Die Erhöhung ist Teil des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (Bundestagsdrucksache 21/8235). Das Bundeskabinett hatte den Entwurf Anfang September verabschiedet, am 8. Oktober 2026 beriet der Bundestag ihn in erster Lesung und überwies ihn federführend an den Finanzausschuss. Seit der Veröffentlichung erster Berichte über die Reform hat sich das Verfahren weiterbewegt: Für die Länderkammer endete am 16. Oktober die Frist zur Stellungnahme im ersten Durchgang. Die Empfehlungen der Bundesratsausschüsse drehten sich vor allem um Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie um die geplante Kürzung beim Steuerbonus für Handwerkerleistungen, nicht um die Höhe des Kindergeldes.

Als nächster fester Termin steht die öffentliche Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages am 4. November 2026 an. Erst danach folgen zweite und dritte Lesung sowie die abschließende Zustimmung des Bundesrates, denn das Gesetz ist zustimmungspflichtig. Bis dahin sind die 267 Euro ein politisches Vorhaben und kein Rechtsanspruch.

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Reichen acht Euro mehr Kindergeld pro Kind aus, um Familien 2027 spürbar zu entlasten?

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Mitberaten wird zudem ein Antrag der Grünen, der unter dem Titel „Kindergeld stärken, Entlastungsschere schließen“ eine stärkere Anhebung fordert. Hintergrund ist die Kritik, dass Spitzenverdiener über den Kinderfreibetrag deutlich mehr entlastet werden als Familien, die nur Kindergeld erhalten. Der Kinderfreibetrag soll laut Entwurf einschließlich Betreuungsfreibetrag 2027 auf 10.056 Euro steigen.

Was die geplante Erhöhung in Euro bedeutet

Derzeit gilt nach § 66 Einkommensteuergesetz ein Kindergeld von 259 Euro je Kind und Monat. Der Regierungsentwurf sieht 267 Euro ab Januar 2027 und 272 Euro ab Januar 2028 vor. Pro Kind wären das im ersten Schritt acht Euro mehr im Monat.

Kinder mit AnspruchMonatlich 2026Monatlich 2027 (geplant)Monatlich 2028 (geplant)Plus im Jahr 2027
1 Kind259 Euro267 Euro272 Euro96 Euro
2 Kinder518 Euro534 Euro544 Euro192 Euro
3 Kinder777 Euro801 Euro816 Euro288 Euro
4 Kinder1.036 Euro1.068 Euro1.088 Euro384 Euro

Die Jahreswerte gelten nur, wenn das Gesetz wie geplant zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt und für alle zwölf Monate ein Anspruch besteht. Wer bereits Kindergeld bezieht, bekommt eine gesetzliche Erhöhung automatisch. Ein neuer Antrag ist dafür nicht vorgesehen.

Kindergeld ohne Antrag: Gesetz steht, Technik folgt in Etappen

Weiter ist das zweite Vorhaben. Der Bundestag beschloss das antragslose Kindergeld am 9. Juli 2026, der Bundesrat stimmte am 25. September abschließend zu. Nach Angaben der Bundesregierung zum Kindergeld ohne Antrag erfolgt die Umsetzung 2027 in zwei Stufen.

Rechtlich soll die Umstellung zum Jahresbeginn gelten, praktisch greift die erste Ausbaustufe erst ab dem Frühjahr. Nach Unterlagen der Familienkasse ist dafür März 2027 vorgesehen. Erfasst werden zunächst Familien, die bereits Kindergeld beziehen und ein weiteres Kind bekommen. Der Grund ist simpel: Bei ihnen liegen der Familienkasse Bankverbindung und Stammdaten bereits vor.

Der Datenfluss funktioniert über das sogenannte Once-Only-Prinzip. Das Standesamt meldet die Geburt, das Bundeszentralamt für Steuern vergibt die Steuer-Identifikationsnummer des Babys, und diese Daten landen per Austausch bei der Familienkasse. Fehlt ein Baustein oder bleiben Zweifel am Anspruch, endet die Automatik und es gilt wieder das klassische Verfahren mit Antrag und Nachweisen.

Beim ersten Kind bleibt vorerst alles beim Alten

Für Eltern, die Anfang 2027 erstmals ein Kind bekommen, ändert sich zunächst wenig. Die zweite Stufe für Erstgeborene ist frühestens ab November 2027 geplant. Die Regierung nennt dafür drei Voraussetzungen: Mindestens ein Elternteil lebt mit dem Kind in Deutschland, von diesem Elternteil ist eine IBAN bekannt, und mindestens ein Elternteil arbeitet im Inland.

Das Erwerbskriterium betrifft nur den automatischen Weg. Einen Kindergeldanspruch ohne Arbeit schließt es nicht aus. Eltern ohne Beschäftigung erhalten weiterhin Kindergeld, sind aber dauerhaft auf einen Antrag angewiesen. Wo ein Antrag nötig bleibt, kann Zögern teuer werden: Laut Bundesagentur für Arbeit wird Kindergeld rückwirkend grundsätzlich nur für sechs Monate vor dem Monat der Antragstellung gezahlt. Eine lange Bearbeitungszeit nach rechtzeitigem Antrag schmälert den Anspruch dagegen nicht.

Wo die Automatik an Grenzen stößt

Die neue Technik setzt korrekte Daten voraus und korrigiert keine Fehler. Eine aufgelöste Kontoverbindung bleibt im System, bis sie der Familienkasse direkt gemeldet wird. Eine Mitteilung an Jobcenter oder Meldebehörde reicht dafür ausdrücklich nicht aus. Eine allgemeine Stichtagsfrist zum 31. Dezember gibt es nicht, Änderungen sind ohnehin zeitnah mitzuteilen.

Auch die Frage, wer das Geld erhält, ist geregelt: Bei weiteren Kindern geht die Zahlung grundsätzlich an den Elternteil, der bereits für ein älteres Geschwisterkind Kindergeld bezieht. Eine abweichende Bestimmung durch die Eltern wirkt in der Regel nur für die Zukunft.

Pflege- und Adoptivfamilien profitieren von der Neuerung kaum, weil sich ihr Anspruch nicht aus Geburtsdaten ableiten lässt. Ähnliches gilt für Eltern volljähriger Kinder: Bescheinigungen über Ausbildung, Studium oder Übergangszeiten werden weiterhin verlangt, und die dort gesetzten Fristen der Familienkasse gelten unverändert.

Familien im Bürgergeld-Bezug: Mehr Kindergeld, gleiches Budget

Für Familien, die Leistungen vom Jobcenter beziehen, hat die geplante Erhöhung einen Haken. Nach § 11 SGB II zählt Kindergeld als Einkommen des Kindes, soweit es zur Deckung seines Bedarfs gebraucht wird. Steigt das Kindergeld, sinkt die Leistung des Jobcenters in gleichem Umfang.

Ein Rechenbeispiel: Ein Elternpaar mit drei Kindern, das ergänzend Grundsicherung erhält, bekäme 2027 zusammen 801 statt 777 Euro Kindergeld, also 24 Euro mehr. Bleibt der Bedarf unverändert, kürzt das Jobcenter seine Zahlung um dieselben 24 Euro. Am Monatsende steht der Familie kein zusätzlicher Euro für Lebensmittel, Strom oder Schulsachen zur Verfügung. Betroffen sind auch Erwerbstätige, die ihren Lohn aufstocken.

Häufige Fragen zum Kindergeld 2027

Ist die Erhöhung auf 267 Euro schon beschlossen?

Nein. Der Gesetzentwurf hat die erste Lesung im Bundestag hinter sich und liegt im Finanzausschuss, der am 4. November 2026 Sachverständige anhört. Danach müssen Bundestag und Bundesrat noch zustimmen. Geplantes Inkrafttreten ist der 1. Januar 2027.

Kommt das Kindergeld ab Januar 2027 für jedes Neugeborene automatisch?

Nein. Die automatische Bewilligung startet ab dem Frühjahr 2027 zunächst für weitere Kinder in Familien, die bereits Kindergeld beziehen. Für erste Kinder ist die Automatik frühestens ab November 2027 vorgesehen und an Bedingungen wie eine bekannte IBAN und eine Erwerbstätigkeit im Inland geknüpft.

Müssen bisherige Kindergeldbezieher wegen der Erhöhung tätig werden?

Ein neuer Antrag ist wegen einer gesetzlichen Anhebung nicht nötig. Angeforderte Nachweise, etwa bei volljährigen Kindern, sowie Änderungen bei Konto oder Wohnsitz bleiben aber Pflicht gegenüber der Familienkasse.

Wie weit reicht eine rückwirkende Zahlung?

Ist ein Antrag erforderlich, zahlt die Familienkasse grundsätzlich höchstens sechs Monate rückwirkend. Wer auf eine spätere Automatik wartet, riskiert damit den Verlust einzelner Monatsbeträge.

Einschätzung der Redaktion

Das antragslose Kindergeld ist einer der wenigen Bürokratieabbau-Schritte, die bei Familien tatsächlich spürbar ankommen. Die Stufenlösung zeigt aber, wie lückenhaft die Digitalisierung der Verwaltung noch ist: Ausgerechnet Erstgebärende, die mit Behördenpost am wenigsten Erfahrung haben, bleiben fast das ganze Jahr 2027 auf Papier und Portal angewiesen. Dass die Automatik beim ersten Kind an eine Erwerbstätigkeit geknüpft wird, sendet zudem ein schiefes Signal, auch wenn der Anspruch selbst unberührt bleibt. Bei der Erhöhung wiederum offenbart sich ein bekanntes Muster: Acht Euro mehr pro Kind decken kaum die Teuerung, und für Familien im Leistungsbezug verpufft der Betrag komplett. Solange Kinderfreibeträge Gutverdienern deutlich mehr bringen als das Kindergeld ärmeren Haushalten, bleibt die Familienförderung in einer Schieflage. Die Anhörung im November wäre die Gelegenheit, darüber ernsthaft zu sprechen.

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