Acht Euro mehr Kindergeld pro Kind und Monat sieht der Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 vor, über den der Bundestag am 8. Oktober in erster Lesung beraten hat. Beim Kindesunterhalt 2027 kommt ein Teil dieses Plus beim zahlenden Elternteil an. In vielen Trennungsfamilien reicht das Geld ohnehin knapp für zwei Haushalte.
Kindesunterhalt 2027: Der Mindestunterhalt ist noch nicht festgelegt
Grundlage jeder Berechnung für minderjährige Kinder ist der Mindestunterhalt nach § 1612a BGB. Das Bundesjustizministerium legt ihn per Verordnung fest. Die geltende Mindestunterhaltsverordnung nennt Beträge nur bis Ende 2026: 486 Euro bis zum sechsten Geburtstag, 558 Euro von 6 bis 11 Jahren und 653 Euro von 12 bis 17 Jahren.
Eine Änderungsverordnung für 2027 ist bisher nicht verkündet (Stand: 3. November 2026). In den Vorjahren kam sie meist im November, die siebte Änderung etwa am 15. November 2024. Erst danach veröffentlicht das Oberlandesgericht Düsseldorf die neue Düsseldorfer Tabelle. Ihre höheren Einkommensgruppen sind feste Prozentaufschläge auf den Mindestunterhalt. Solange dieser Wert fehlt, sind alle im Netz kursierenden Unterhaltsbeträge für 2027 Schätzungen.
Kindergeld 2027: Was der höhere Abzug beim Unterhalt bewirkt
Lebt ein minderjähriges Kind bei einem Elternteil und zahlt der andere Barunterhalt, wird das Kindergeld nach § 1612b BGB zur Hälfte auf den Bedarf angerechnet. Bei 259 Euro Kindergeld sind das derzeit 129,50 Euro. Nach den Plänen der Bundesregierung soll das Kindergeld 2027 auf 267 Euro und 2028 auf 272 Euro steigen. Der Abzug läge dann bei 133,50 Euro und ein Jahr später bei 136 Euro.
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Beschlossen ist das noch nicht. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz zustimmen, Stand 3. November 2026 liegt es in den Ausschüssen. Die folgende Übersicht zeigt die erste Einkommensgruppe. Die rechte Spalte unterstellt, dass der Bedarf auf dem Niveau von 2026 bleibt. Das ist eine reine Rechengröße.
| Alter des Kindes | Bedarf 2026 | Zahlbetrag 2026 (Kindergeld 259 Euro) | Rechnerisch bei 267 Euro Kindergeld |
|---|---|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 486 Euro | 356,50 Euro | 352,50 Euro |
| 6 bis 11 Jahre | 558 Euro | 428,50 Euro | 424,50 Euro |
| 12 bis 17 Jahre | 653 Euro | 523,50 Euro | 519,50 Euro |
Rechenbeispiel zum Kindesunterhalt mit einer 15-Jährigen
Eine Mutter lebt mit ihrer 15 Jahre alten Tochter zusammen, der Vater liegt mit seinem Einkommen in der ersten Gruppe der Tabelle. 2026 überweist er 523,50 Euro im Monat. Bleibt der Bedarf von 653 Euro gleich und steigt das Kindergeld auf 267 Euro, sinkt seine Zahlung auf 519,50 Euro. Über das Jahr sind das 48 Euro weniger.
Im Haushalt der Mutter kommen dann 267 Euro Kindergeld und 519,50 Euro Unterhalt zusammen, also 786,50 Euro. Bisher sind es 782,50 Euro. Für das Kind bleibt ein Plus von vier Euro im Monat.
Ganz anders sieht es aus, wenn der Mindestunterhalt steigt. Angenommen, die dritte Altersstufe würde um zehn Euro auf 663 Euro angehoben, dann läge der Zahlbetrag bei 529,50 Euro und damit sechs Euro über dem heutigen Wert. Die zehn Euro sind eine Annahme zur Veranschaulichung, keine Prognose. Steigt der Bedarf um mehr als vier Euro, zahlt der Vater trotz höheren Kindergelds mehr als heute.
Dynamische Unterhaltstitel passen sich von selbst an
Viele Jugendamtsurkunden und Gerichtsbeschlüsse legen den Unterhalt nicht als festen Eurobetrag fest. Sie nennen einen Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts, abzüglich des hälftigen Kindergeldes. Solche dynamischen Titel folgen jeder Änderung automatisch, ein neues Verfahren ist dafür nicht nötig. Der Zahlbetrag ändert sich ab dem Monat, in dem der neue Mindestunterhalt oder das neue Kindergeld gilt.
Anders liegt der Fall bei statischen Titeln mit festem Betrag. Hier bleibt die Zahlung zunächst gleich, bis sich die Eltern einigen oder ein Gericht den Titel abändert. Mehr Kindergeld allein senkt einen solchen Betrag nicht.
Hinzu kommt, dass die Tabelle von zwei Unterhaltsberechtigten ausgeht. Bei mehr oder weniger Kindern oder einem unterhaltsberechtigten Ehepartner kann die Einstufung höher oder niedriger ausfallen. Auch der Selbstbehalt des Pflichtigen begrenzt, was am Ende tatsächlich gezahlt werden muss.
Häufige Fragen zum Kindesunterhalt 2027
Wann erscheint die Düsseldorfer Tabelle 2027?
Ein fester Termin ist nicht bekannt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht die Tabelle in der Regel kurz nach der neuen Mindestunterhaltsverordnung, in den vergangenen Jahren meist im Dezember. Gilt sie dann ab 1. Januar, betrifft sie auch Zahlungen für Januar.
Was gilt beim Kindergeld für volljährige Kinder?
Ab dem 18. Geburtstag wird das Kindergeld voll auf den Bedarf angerechnet, nicht mehr zur Hälfte. Steigt es auf 267 Euro, erhöht sich der Abzug um acht Euro im Monat. Beide Eltern haften dann anteilig nach ihrem Einkommen für den verbleibenden Bedarf.
Ändert sich der Unterhaltsvorschuss 2027?
Der Unterhaltsvorschuss errechnet sich aus dem Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergeldes. 2026 sind das 227, 299 und 394 Euro je nach Altersstufe. Bliebe der Mindestunterhalt gleich, sänke der Vorschuss bei 267 Euro Kindergeld um jeweils acht Euro, ein höherer Mindestunterhalt würde das ausgleichen oder übertreffen.
Wie wirkt sich das bei Grundsicherung für Arbeitsuchende aus?
Kindergeld, Unterhalt und Unterhaltsvorschuss zählen im SGB II als Einkommen des Kindes. Verschiebt sich Geld zwischen diesen Posten, rechnet das Jobcenter es entsprechend an. Für hilfebedürftige Familien fällt die Änderung unterm Strich deshalb meist gering aus.
Einschätzung der Redaktion
Dass vier von acht Euro Kindergeld-Plus beim zahlenden Elternteil landen, folgt aus der Logik des Unterhaltsrechts: Beide Eltern tragen das Kind, also teilen sie auch das Kindergeld. Problematisch ist der Zeitplan. Wenn Verordnung und Tabelle erst im Dezember kommen und das Steuergesetz noch im Verfahren steckt, bleiben Familien wenige Wochen, um ihre Zahlungen zum Januar umzustellen. Gerade Haushalte mit knappem Budget brauchen verlässliche Zahlen früher. Eine Festlegung des Mindestunterhalts für zwei Jahre, wie sie früher üblich war, würde getrennten Eltern mehr Planungssicherheit geben.