Haushalte von Alleinerziehenden sind mit 28,9 Prozent mehr als doppelt so oft armutsgefährdet wie Paarfamilien, meldet das Statistische Bundesamt. In diesen Familien leben 373.000 Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren. Für diese Altersgruppe stehen beim Unterhaltsvorschuss bis zu 394 Euro im Monat zur Debatte. Am 12. November tagt der Haushaltsausschuss abschließend.
Unterhaltsvorschuss im Haushalt 2027: knapp 400 Millionen Euro weniger
Im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 sinkt der Ansatz für den Unterhaltsvorschuss von 1,31 Milliarden auf 914 Millionen Euro. Hinter dem Minus steht der Plan von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU), die Leistung nur noch bis zum 16. statt bis zum 18. Geburtstag zu zahlen. Das Ministerium verweist auf die Ausgaben, die sich seit der Reform von 2017 vervierfacht haben. Damals war die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre gestiegen, die Höchstbezugsdauer von 72 Monaten fiel weg.
Wie viele Kinder eine neue Grenze treffen würde, ist strittig. Das Ministerium nannte rund 80.000. Die Grünen-Fraktion geht in einer Kleinen Anfrage (Drucksache 21/8710) von mehr als 108.000 Kindern aus.
Der Haushaltsansatz allein ändert am Anspruch nichts. Die Altersgrenze steht im Unterhaltsvorschussgesetz, und ein Entwurf zu dessen Änderung liegt nach bisherigem Stand nicht vor. Weil Bund, Länder und Kommunen die Leistung gemeinsam finanzieren, redet bei einer Gesetzesänderung auch der Bundesrat mit.
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Prien stellt die eigene Kürzung infrage
Seit dem Herbst hat sich der Ton verschoben. Nach einem Bericht von ZDFheute vom 30. September stehen die Pläne zum Unterhaltsvorschuss innerhalb der Regierung wieder in Frage. Prien kritisierte damals, dass für den Tankrabatt plötzlich Geld vorhanden sei, während bei Alleinerziehenden gespart werde. Das ärgere sie „sehr“, sagte die Ministerin. Ende Oktober kündigte sie Medienberichten zufolge Nachverhandlungen an.
Im Gespräch ist demnach eine Einkommensgrenze für den betreuenden Elternteil anstelle der starren Altersgrenze. Eine Zahl dafür hat das Ministerium nicht genannt. Heute gibt es eine solche Grenze nicht. Das Familienportal des Bundes hält fest, dass das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils für den Anspruch keine Rolle spielt. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter begrüßte die mögliche Abkehr von der Alterskürzung, warnt aber davor, die Leistung grundsätzlich an das Einkommen der Alleinerziehenden zu koppeln.
Der Widerstand gegen die ursprünglichen Pläne kommt aus mehreren Richtungen. Das SPD-Präsidium lehnte die Absenkung im August ab. Die Grünen fordern in ihrem Antrag „Familien stärken – Geplante Kürzungen unterlassen“ (Drucksache 21/8568) vom 14. Oktober, auf Einschnitte beim Unterhaltsvorschuss zu verzichten. Die kommunalen Spitzenverbände wollen dagegen eine noch engere Begrenzung, weil die Kommunen einen Teil der Kosten tragen.
Verfahrensstand beim Unterhaltsvorschuss (Stand: 2. November 2026)
| Zeitpunkt | Schritt | Stand |
|---|---|---|
| 12. Juli 2026 | Prien kündigt Altersgrenze 16 an | Ankündigung |
| Sommer 2026 | Regierungsentwurf Haushalt 2027 (Drucksache 21/7300): Ansatz 914 Mio. Euro | im Parlament |
| Anfang Oktober 2026 | Haushaltsausschuss billigt Familienetat (Einzelplan 17) ohne Änderungen | vorläufig |
| Ende Oktober 2026 | Prien kündigt Nachverhandlungen an, Einkommensgrenze im Gespräch | offen |
| 12. November 2026 | Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses | ausstehend |
| 24. bis 27. November 2026 | Abschließende Beratung des Haushalts 2027 im Bundestag | ausstehend |
| offen | Gesetzentwurf zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes | liegt nicht vor |
Laut den Parlamentsnachrichten des Bundestages sind weitere Änderungen an den Einzelplänen in der Bereinigungssitzung möglich. Bleibt der Ansatz bei 914 Millionen Euro, ist die Sparvorgabe gesetzt, auch wenn offen ist, mit welcher Regel sie erreicht werden soll.
Beispielrechnung: Was ein Stopp mit 16 kosten würde
Der Unterhaltsvorschuss schließt die Lücke zwischen dem Mindestunterhalt und dem vollen Kindergeld. In der Altersstufe von 12 bis 17 Jahren liegt der Mindestunterhalt 2026 bei 653 Euro, das Kindergeld bei 259 Euro. Daraus ergeben sich 394 Euro im Monat. Zahlt der andere Elternteil einen Teil, sinkt der Vorschuss um diesen Betrag.
Ein Beispiel: Eine alleinerziehende Altenpflegerin hat eine 15-jährige Tochter. Der Vater überweist 120 Euro im Monat. Der Unterhaltsvorschuss beträgt 394 minus 120 Euro, also 274 Euro. Käme die Altersgrenze von 16 Jahren, fielen nach dem Geburtstag der Tochter 274 Euro monatlich weg. Das sind 3.288 Euro im Jahr und 6.576 Euro bis zur Volljährigkeit. Zahlt der Vater gar nichts, ginge es um 4.728 Euro im Jahr.
In der Grundsicherung zählt der Unterhaltsvorschuss als Einkommen des Kindes. Fällt er weg, gleicht das Jobcenter einen Teil aus. Ab dem zwölften Geburtstag gibt es den Vorschuss in solchen Haushalten ohnehin nur, wenn der Elternteil mindestens 600 Euro brutto verdient oder das Kind nicht auf SGB-II-Leistungen angewiesen ist. Ohne Ausgleich stünden vor allem Haushalte mit kleinem Erwerbseinkommen knapp oberhalb der Grundsicherung.
Häufige Fragen zum Unterhaltsvorschuss ab 16
Bis zu welchem Alter wird der Unterhaltsvorschuss derzeit gezahlt?
Nach geltendem Recht wird der Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Das gilt so lange, bis der Bundestag das Unterhaltsvorschussgesetz ändert. Ein Haushaltsbeschluss allein verkürzt laufende Ansprüche nicht.
Was gilt für Kinder, die 2027 16 Jahre alt werden?
Das ist offen. Weil kein Gesetzentwurf vorliegt, gibt es auch keine Übergangsregel für laufende Fälle. Ob eine Änderung zum 1. Januar 2027 oder später greifen würde, hängt vom Zeitpunkt der Verabschiedung ab.
Spielt das Einkommen von Alleinerziehenden beim Unterhaltsvorschuss eine Rolle?
Bisher nicht, eine allgemeine Einkommensgrenze gibt es nicht. Nur für Kinder ab zwölf Jahren in der Grundsicherung gilt die Bedingung, dass der Elternteil mindestens 600 Euro brutto verdient. Eine Einkommensgrenze wird derzeit als Alternative zur Altersgrenze geprüft, Details sind nicht bekannt.
Welche Hilfen kommen bei einem Wegfall des Unterhaltsvorschusses in Frage?
Je nach Einkommen können Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen der Grundsicherung den Ausfall teilweise auffangen. Der Unterhaltsanspruch gegen den anderen Elternteil bleibt bestehen. Das Jugendamt kann ihn über eine Beistandschaft durchsetzen.
Einschätzung der Redaktion
Der Streit zeigt ein Grundproblem: Der Staat springt beim Unterhaltsvorschuss ein, holt sich aber nur einen kleinen Teil des Geldes von zahlungsunwilligen Elternteilen zurück. Daran setzt die Altersgrenze 16 nicht an. Sie spart, indem sie Jugendlichen in einer teuren Lebensphase Geld streicht, ohne dass ihr Bedarf mit dem 16. Geburtstag sinkt. Eine Einkommensgrenze wäre zielgenauer, sofern sie hoch genug liegt und Haushalte knapp oberhalb der Grundsicherung schützt. Bevor Familien planen können, braucht es einen Gesetzentwurf mit klarer Übergangsregel. Ein Haushaltsansatz ohne Gesetz schafft vor allem Unsicherheit.