Schwerbehinderung 2025– Welche Neuregelungen gibt es?

2025 treten zahlreiche neue Regelungen für Menschen mit Schwerbehinderung in Kraft. Von höheren Freibeträgen über verbesserte Pflegeleistungen bis hin zu mehr Barrierefreiheit – wir geben einen kompakten Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Datum:

2025 bringt zahlreiche wichtige Änderungen für Menschen mit Schwerbehinderung. Die Anpassungen betreffen finanzielle Freibeträge, Leistungen zur Teilhabe, steuerliche Vorteile, Pflegeleistungen, Barrierefreiheit und arbeitsrechtliche Regelungen. Im Folgenden Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichten-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen und eine übersichtliche Tabelle.

Definition Schwerbehinderung

Als schwerbehindert gelten Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt wurde. Die Feststellung erfolgt durch das zuständige Versorgungsamt auf Grundlage ärztlicher Gutachten. Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf besondere Rechte und Nachteilsausgleiche, um Benachteiligungen im Alltag, Beruf und gesellschaftlichen Leben auszugleichen.

Erhöhung des Vermögensfreibetrags

Der Vermögensfreibetrag für vermögensabhängige Leistungen der Eingliederungshilfe steigt zum 1. Januar 2025 auf 67.410 Euro (vorher 63.630 Euro). Auch der Einkommensfreibetrag wird angepasst.

Anhebung der Ausgleichsabgabe

Arbeitgeber, die ihrer Beschäftigungspflicht für schwerbehinderte Menschen nicht nachkommen, müssen ab 2025 eine höhere Ausgleichsabgabe zahlen – bis zu 720 Euro monatlich pro unbesetzter Pflichtstelle.

Mehrbedarf für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Für Bezieher der staatlichen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, beträgt der Mehrbedarf ab 2025 nun 4,40 Euro je Mittagessen.

Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten

Die Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten steigen auf 19.661,25 Euro (volle Erwerbsminderungsrente) bzw. 39.322,50 Euro (teilweise Erwerbsminderungsrente).

Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Das Pflegegeld wird um 4,5 % erhöht. Beispiel: Pflegegrad 2 steigt auf 347 Euro, Pflegegrad 3 auf 598 Euro monatlich.

Wohngeld und Kindergeld

Das Wohngeld erhöht sich um 15 %, das Kindergeld steigt auf 255 Euro monatlich. Für Menschen mit Behinderung wird das Kindergeld weiterhin über das 18. Lebensjahr hinaus gezahlt.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Ab 28. Juni 2025 müssen viele Produkte und Dienstleistungen, darunter Webshops, Bankautomaten und Fahrkartenautomaten, barrierefrei gestaltet sein. Ausnahmen gelten für Kleinstunternehmen und reine B2B-Shops.

Steuerliche Vorteile

Der erhöhte Behinderten-Pauschbetrag bleibt bestehen. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 können jährlich 1.140 Euro pauschal abgesetzt werden. Weitere steuerliche Erleichterungen sind möglich.

Arbeitsrechtliche Verbesserungen

Menschen mit GdB 50 profitieren weiterhin von Sonderkündigungsschutz, Zusatzurlaub und Förderungen am Arbeitsplatz. Arbeitgeber müssen 5 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen .

Tabelle: Neuregelungen für Schwerbehinderte ab 2025

BereichÄnderung ab 2025Details / Neue Werte
VermögensfreibetragErhöhung67.410 € (vorher 63.630 €)
EinkommensfreibetragErhöhungJährliche Anpassung nach SGB IV
AusgleichsabgabeErhöhungBis zu 720 €/Monat pro unbesetzter Stelle
Mehrbedarf MittagsverpflegungErhöhung4,40 €/Mittagessen
Hinzuverdienstgrenze (EM-Rente)Erhöhung19.661,25 € (voll), 39.322,50 € (teilweise)
PflegegeldErhöhung um 4,5 %Pflegegrad 2: 347 €, Grad 3: 598 € usw.
WohngeldErhöhung+15 %
KindergeldErhöhung255 €/Monat
BarrierefreiheitsstärkungsgesetzNeue Vorgaben ab 28.06.2025Barrierefreie Produkte & Dienstleistungen
Behinderten-PauschbetragFortführung1.140 €/Jahr ab GdB 50
Arbeitsrechtliche VorteileFortführungSonderkündigungsschutz, Zusatzurlaub, etc.

Zusammenfassung zu den Änderungen im Bereich Schwerbehinderung 2025

2025 bringt für Menschen mit Schwerbehinderung zahlreiche Verbesserungen und Anpassungen, die sowohl finanzielle als auch gesellschaftliche Teilhabe stärken. Besonders die Erhöhung von Freibeträgen, Pflege- und Sozialleistungen sowie die neuen Vorgaben zur Barrierefreiheit und die höheren Ausgleichsabgaben für Arbeitgeber sind stechen ins Auge. Wichtig: mögliche eigenen Ansprüche prüfen und Beratung in Anspruch nehmen!

Redakteure

  • dt e1691505015533

    Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich  abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.

    Alle Beiträge ansehen
  • ik
    Experte:

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen