Die wirtschaftliche Lage in Deutschland blieb im Sommer 2025 angespannt und so stehen immer mehr Menschen vor der Frage, ob sie Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Bürgergeld haben. Beide Leistungen helfen, den Lebensunterhalt zu sichern – doch es gibt bedeutende Unterschiede bei Anspruch, Höhe, Dauer und Auszahlungsterminen. Wer im August 2025 betroffen ist, sollte genau wissen, welche Regelungen gelten und wie die beiden Unterstützungsleistungen funktionieren.
Was ist Arbeitslosengeld, was Bürgergeld?
Arbeitslosengeld (ALG) ist eine Versicherungsleistung, die Arbeitnehmer nach dem Verlust ihres Jobs erhalten, wenn sie die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllen. Das bedeutet: Sie müssen vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet und Beiträge gezahlt haben. Das Arbeitslosengeld wird von der Bundesagentur für Arbeit finanziert und nach Antragstellung ausbezahlt.
Das Bürgergeld (ab 2026: Neue Grundsicherung für Arbeitssuchende) ist hingegen eine Sozialleistung und wird über Steuergelder finanziert. Anspruch auf Bürgergeld haben Menschen, die erwerbsfähig sind, aber deren Einkommen und Vermögen nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreichen. Die Prüfung erfolgt im Jobcenter, nicht bei der Arbeitsagentur. Bürgergeld ist also das sogenannte „Auffangnetz“ nach Auslaufen von ALG oder für jene, die nie eingezahlt haben.
Anspruchsvoraussetzungen im Vergleich
- Arbeitslosengeld
- Mindestversicherung: 12 Monate binnen der letzten 30 Monate
- Schneller aktiv nach Jobverlust melden (innerhalb von 3 Tagen)
- Erwerbsfähigkeit: Ja
- Kein Bezug bei selbstverschuldetem Jobverlust (Sperrzeiten)
- Bürgergeld
- Erwerbsfähigkeit: Ja (mindestens 3 Stunden täglich arbeitsfähig)
- Keine Mindestversicherungszeiten
- Einkommen/Vermögen wird geprüft
- Bedarfsgemeinschaft: Haushaltsmitglieder werden mitgerechnet
- Anspruch solange Hilfebedürftigkeit vorliegt
Unterschied in der Höhe und Berechnung
- Arbeitslosengeld
- Höhe: 60 % vom letzten Netto (67 % mit Kind)
- Bemessung nach den letzten 12 Monaten
- Maximaldauer: 6–24 Monate je nach Alter und Beitragszeit
- Keine zusätzlichen Leistungen für Miete/Heizung
- Bürgergeld
- Höhe: Fester Regelsatz (2025: 563€ für Alleinstehende, 1.012 € für Paare)
- Zusätzlich werden die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung übernommen
- Mehrbedarfe für Kinder, Behinderung, Alleinerziehende, etc.
- Kein fester Zeitraum, Leistung wird immer wieder neu geprüft und bewilligt
Beispiel: Wer zuletzt 2.000€ netto verdient hat, erhält als Arbeitslosengeld (ohne Kind) rund 1.200€ im Monat. Wer Bürgergeld bezieht, bekommt 563€ plus Miete/Heizung und eventuell weitere Zuschläge.
4. Auszahlungstermine im August 2025
- Arbeitslosengeld
- Wird rückwirkend für August zu Beginn des Folgemonats überwiesen
- Für August 2025 ist der Auszahlungstag laut aktueller Tabelle Dienstag, 2. September 2025
- Bürgergeld
- Zahlung erfolgt im Voraus, damit der Lebensunterhalt zum Monatsbeginn gedeckt ist
- Auszahlung für August 2025 ist Donnerstag, 31. Juli 2025 – spätestens am 1. August muss das Geld auf dem Konto sein
Wer beide Leistungen in kurzer Folge beantragt, sollte den Wechsel beachten: ALG endet, Bürgergeld startet sofort nach dem letzten ALG-Tag – Doppelleistungen sind ausgeschlossen.
Sozialrechtliche und praktische Unterschiede
- Arbeitslosengeld ist das „Erste Netz“, Bürgergeld die Grundsicherung für alle, die nicht mehr abgesichert sind.
- Arbeitslosengeld wird aus Beiträgen finanziert, Bürgergeld aus Steuermitteln.
- Bürgergeld umfasst neben Geldleistungen auch integrationsfördernde Angebote, Weiterbildung und Zuschüsse.
- Beim Bürgergeld prüft das Jobcenter regelmäßig die Angemessenheit der Unterkunft, beim ALG spielt die Miete keine Rolle.
- Bürgergeld-Empfänger müssen Mitwirkungspflichten (z.B. Bewerbungen, Termine) erfüllen; ALG-Bezieher müssen aktiv Arbeit suchen, aber mit weniger Auflagen.
- Beim Bürgergeld gibt es mehr Rechte auf Zusatzleistungen, beim ALG wird lediglich das pauschalierte Einkommen ersetzt.
Was sollten Betroffene im August 2025 dringend beachten?
- Anträge frühzeitig stellen, um Zahlungsunterbrechungen zu vermeiden.
- Wer mit dem Ende des Arbeitslosengeldes rechnet, sollte direkt Bürgergeld beim Jobcenter beantragen.
- Kontoangaben und Unterlagen stets aktuell halten, da Verzögerungen in Spitzenzeiten vorkommen können.
- Die Anspruchsprüfung beim Bürgergeld ist umfangreich und kann Wochen dauern – Vorbereitung ist alles.
- Zum Monatswechsel ist die Gefahr größer, dass Zahlungen sich durch Bearbeitungsstau oder Bankfeiertage verschieben.
- Beratungsangebote von Arbeitsagentur, Jobcenter oder Sozialberatung nutzen.
Zusammenfassung: Unterschiede Arbeitslosengeld – Bürgergeld
Im August 2025 gibt es klare Unterschiede zwischen Arbeitslosengeld und Bürgergeld. Anspruch, Höhe, Auszahlung und Dauer sind verschieden – und die konkrete Zahlung erfolgt zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Wer von Arbeitslosigkeit betroffen ist, sollte die Regelungen genau kennen, um keine Leistung zu verpassen. Frühzeitige Antragstellung und gute Vorbereitung sichern den Lebensunterhalt – egal ob Arbeitnehmer, Berufseinsteiger, oder Langzeitarbeitslose.