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Achtung Rentner: Auszahlungstermin der Grundsicherung im September 2025 nicht verpassen (2. Rente)!

Die Grundsicherung im Alter ist für viele Rentnerinnen und Rentner in Deutschland eine essenzielle Unterstützung, wenn die eigene Rente nicht für den Lebensunterhalt reicht. Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten sorgt die rechtzeitige Auszahlung der Grundsicherung für Planungssicherheit. Auch im September 2025 gilt: Wer Anspruch auf diese Sozialleistung hat, sollte die Auszahlungstermine kennen – denn davon hängt ab, wann das Geld tatsächlich auf dem Konto verfügbar ist. Hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V. finden Sie den exakten Auszahlungstermin für September 2025!

Was ist die Grundsicherung im Alter?

Die Grundsicherung im Alter ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung, die seit 2003 im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt ist. Anspruch haben Personen, die das Regelrentenalter erreicht haben und deren Einkommen sowie Vermögen nicht ausreichen, um den eigenen Lebensunterhalt zu decken.

  • Zielgruppe: Rentnerinnen und Rentner ab Regelaltersgrenze, Personen ohne Rente ab Regelaltersgrenze, dauerhaft voll Erwerbsgeminderte
  • Leistungserbringer: Sozialamt des Wohnortes
  • Höhe der Leistungen: richtet sich nach dem individuellen Bedarf, ähnlich wie bei Bürgergeld (Regelsatz, Miete, Heizung, Mehrbedarfe)
  • Anrechnung: Einkommen wie Rente oder Nebenjobs werden angerechnet, jedoch gibt es Freibeträge (z. B. Altersvorsorgefreibetrag für langjährig Versicherte).

Damit stellt die Grundsicherung im Alter sicher, dass auch Personen mit niedriger Rente ein menschenwürdiges Existenzminimum erhalten.

Auszahlung der Grundsicherung im Alter – wann kommt das Geld?

Die Grundsicherung wird – wie auch andere Sozialleistungen – monatlich im Voraus gezahlt. Entscheidend ist, dass das Geld pünktlich auf dem Konto ist, damit Miete, Rechnungen und laufende Kosten gedeckt werden können.

Auszahlung Grundsicherung im Alter für September 2025

  • Regulärer Auszahlungstag: Freitag, 29.08.2025
  • Zahlungsmodus: Überweisung in den letzten Tagen des Vormonats durch das zuständige Sozialamt
  • Kontogutschrift: Je nach Bank meist schon am Freitag, den 29. August oder spätestens am Montag, 1. September 2025

Gut zu wissen: Fällt der letzte Tag des Vormonats auf ein Wochenende oder einen Feiertag, sorgen die Sozialämter dafür, dass die Zahlung so angewiesen wird, dass das Geld bereits am letzten Werktag des vorangegangenen Monats auf dem Konto ist. Damit sind die Betroffenen stets liquide zum Monatsbeginn.

Jahresüberblick: Hier alle Termine 2025 der Auszahlung Grundsicherung im Alter

Wichtige Fristen und Hinweise

Wer Grundsicherung im Alter bezieht, sollte folgende Punkte beachten:

  1. Erstantrag rechtzeitig stellen
    • Leistungen gibt es niemals rückwirkend. Anspruch besteht erst ab dem Monat der Antragstellung.
    • Wer also im September 2025 Grundsicherung benötigt, muss den Antrag spätestens bis 30. September 2025 beim Sozialamt einreichen.
  2. Weiterbewilligungsantrag
    • Die Bewilligung erfolgt in der Regel befristet (meist für 12 Monate).
    • Ein Weiterbewilligungsantrag muss rechtzeitig – am besten 2 Monate vor Ablauf – gestellt werden, um Unterbrechungen zu vermeiden.
  3. Meldepflichten beachten
    • Änderungen beim Einkommen (z. B. Rentenanpassung, Hinzuverdienst) oder im Wohnumfeld (z. B. Umzug) müssen gemeldet werden.
    • Andernfalls drohen Rückforderungen.

Grundsicherung im Alter und Rentenerhöhung 2025

Zum 1. Juli 2025 gab es wieder eine gesetzliche Rentenanerhöhung, durch die Rentnerinnen und Rentner mehr Geld erhalten. Dies wirkt sich auch auf die Grundsicherung im Alter aus:

  • Höhere Renten senken den Bedarf aus Grundsicherung.
  • Wer knapp über der Einkommensgrenze liegt, könnte ab Sommer/Herbst 2025 eventuell keinen Anspruch mehr haben.
  • Dennoch lohnt es sich, Bescheide genau zu prüfen, denn bestimmte Freibeträge werden nicht angerechnet.

Gerade bei niedrigen Renten bleiben Betroffene trotz Rentenerhöhung oft auf Grundsicherung angewiesen – ein prüfender Blick auf den individuellen Bescheid des Sozialamtes ist daher empfehlenswert.

Fazit: Auszahlung für September 2025 steht

Die Grundsicherung im Alter wird im September 2025 pünktlich zum Monatsanfang ausgezahlt. Rentnerinnen und Rentner müssen sich keine Sorgen machen, dass es zu Verzögerungen kommt: Spätestens am 29.08. 2025, dem letzten Werktag das Vormonats, steht das Geld zur Verfügung. Die Auszahlung im Voraus ist übrigens ein Unterschied zur Auszahlung der Rente für September 2025. Diese erfolgt in den meisten Fällen erst im Nachhinhein, also Ende September für September.

Wichtig bleibt jedoch, Anträge rechtzeitig einzureichen, Bescheide genau zu prüfen und mögliche Änderungen schnell an das Sozialamt zu melden. So ist sichergestellt, dass ältere Menschen auch in Zukunft finanziell abgesichert bleiben.

September 2025:
Auszahlung der Grundsicherung im Alter für September: Freitag, 29. August 2025 (Überweisung also Ende August)

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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