Auszahlungstermine: Arbeitslosengeld, Bürgergeld & Grundsicherung – Oktober 2025
Die sozialen Geldleistungen werden in Deutschland nach festen gesetzlichen Regeln ausgezahlt. Besonders relevant zu Monatsende sind:
- Arbeitslosengeld I (ALG I):
 Das Arbeitslosengeld wird grundsätzlich rückwirkend gezahlt. Für Oktober 2025 erfolgt die Überweisung durch die Bundesagentur für Arbeit am Montag, 3. November 2025. Grund: Der 1. und 2. November fallen auf ein Wochenende, in mehreren Bundesländern ist der 1. November (Allerheiligen) ein Feiertag. Zahlungsträger ist die Agentur für Arbeit, der Geldeingang kann durch individuelle Banklaufzeiten verzögert werden.
- Bürgergeld (SGB II):
 Das Bürgergeld wird im Voraus ausgezahlt, damit der Lebensunterhalt zum Beginn des neuen Monats gesichert ist. Für viele Empfänger heißt das:
 Die Überweisung durch das Jobcenter erfolgt spätestens am Freitag, 31. Oktober 2025. In Regionen mit dem Feiertag Reformationstag (31. Oktober) – etwa in Sachsen, Brandenburg oder Thüringen – wird das Bürgergeld bereits am Donnerstag, 30. Oktober 2025 angewiesen. Das Geld sollte in allen Bundesländern spätestens am 1. November 2025 auf dem Konto sein – je nach Banklaufzeit ist die Gutschrift schon am 30. oder 31. Oktober realistisch.
- Grundsicherung (SGB XII):
 Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird ebenfalls im Voraus ausgezahlt, in der Regel zum letzten Werktag des Vormonats. Für November 2025 lautet der Auszahlungstermin: Donnerstag oder Freitag, 30. bzw. 31. Oktober 2025. Das Geld steht in der Regel am Freitag, den 31. Oktober auf dem Konto, spätestens aber zum Monatsbeginn am 1. November.
Übersichtstabelle: Auszahlungstermine Ende Oktober/Anfang November 2025
| Leistung | Auszahlungstermin | Geldeingang auf Konto | 
|---|---|---|
| Arbeitslosengeld | Montag, 03.11.2025 | ab Montag, 03.11.2025 | 
| Bürgergeld | Donnerstag/Freitag, 30./31.10.25 | spätestens Sa., 01.11.2025 | 
| Grundsicherung | Donnerstag/Freitag, 30./31.10.25 | spätestens Sa., 01.11.2025 | 
Hintergründe: Warum gibt es Unterschiede bei den Auszahlungsterminen?
Für Arbeitslosengeld I gilt das Prinzip der nachträglichen Zahlung. Das Geld für Oktober wird also erst im November ausgezahlt – und zwar gewöhnlich am ersten Werktag des neuen Monats. Dies ist rechtlich so vorgesehen, da das ALG I als Versicherungsleistung für den jeweils zurückliegenden Monat gezahlt wird.
Beim Bürgergeld und bei der Grundsicherung wird dagegen im Voraus gezahlt, sodass der Lebensunterhalt am Monatsersten gesichert ist. Die Auszahlung erfolgt im Normalfall am letzten Werktag des Vormonats. Feiertage wie Allerheiligen (1. November) oder der Reformationstag (31. Oktober in mehreren Bundesländern) können den Auszahlungstermin vorverlegen.
Was tun bei verspätetem Geldeingang?
- Bei Bankverzögerungen gilt: Erst am nächsten Werktag prüfen, ob die Gutschrift erfolgt ist.
- Bleibt die Zahlung aus: Sofort Kontakt mit Agentur für Arbeit (ALG I) oder Jobcenter/Sozialamt (Bürgergeld/Grundsicherung) aufnehmen.
- In akuten Fällen ist eine Sofortauszahlung oder ein Übergangsdarlehen für Notlagen möglich, wenn nachweislich kein eigenes Verschulden vorliegt.
Regionale Besonderheiten & Termine im Überblick
Gerade zu Monatswechseln und vor gesetzlichen Feiertagen kommt es regelmäßig zu regionalen Abweichungen:
- In Bundesländern mit Reformationstag als Feiertag (Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen) erfolgt die Überweisung des Bürgergeldes häufig schon am Donnerstag, 30. Oktober 2025.
- In anderen Bundesländern ist Freitag, der 31. Oktober 2025, Auszahlungsstichtag.
- Wer einen Wechsel der Bank oder des Jobcenters hatte, sollte unbedingt die neuen Bankdaten rechtzeitig mitteilen, um Verzögerungen zu vermeiden.
FAQ: Häufige Fragen zum Auszahlungstermin Oktober 2025
Wann bekomme ich mein Arbeitslosengeld für Oktober 2025?
Auszahlungstag ist Montag, 3. November 2025. Das Geld sollte ab diesem Tag verfügbar sein.
Wie sieht es beim Bürgergeld aus?
Die Überweisung erfolgt am 30. oder 31. Oktober 2025 – das Geld sollte spätestens am Samstag, 1. November 2025 auf dem Konto sein.
Wann wird die Grundsicherung ausgezahlt?
Auch hier gilt: Überweisung zum Monatsende (30./31. Oktober), Geldeingang spätestens 1. November.
Was tun, wenn das Geld nicht kommt?
Unbedingt beim zuständigen Träger nachfragen – Jobcenter, Sozialamt oder Agentur für Arbeit – und im Notfall Soforthilfe beantragen.
Tipps für Empfänger
- Auszahlungstermine rechtzeitig kennen, um finanzielle Engpässe am Monatswechsel zu vermeiden.
- Regionale Feiertage und Banklaufzeiten einplanen.
- Kontoauszüge regelmäßig prüfen und Überweisungen kontrollieren.
- Bei Schwierigkeiten sofort handeln – die Kontaktaufnahme mit Jobcenter, Sozialamt oder BA kann Verzögerungen schnell klären.
Fazit
Die Auszahlungstermine von Arbeitslosengeld, Grundsicherung und Bürgergeld Ende Oktober 2025 sind klar geregelt, können aber durch Feiertage und Banklaufzeiten variieren. Wer die Stichtage kennt und vorbereitet ist, vermeidet finanzielle Engpässe und kann im Ernstfall schnell reagieren.
 
					 
			 
                                                                                                                                                                                                             
                                                                                                                                                                                                             
                                                                                                                                                                                                            

