Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor: Experte:

Auszahlungstermine Februar 2026: Wann Bürgergeld, Kindergeld & Co. auf dem Konto sind – Tabelle!

Für Februar 2026 werden viele Sozialleistungen schon Ende Januar überwiesen, damit das Geld spätestens zu Monatsbeginn auf dem Konto ist. Kindergeld und Kinderzuschlag folgen eigenen festen Auszahlungsläufen im Februar, während Gehalt, Unterhalt und Pflegegeld meist nach vertraglicher oder kommunaler Regelung fließen. In folgendem Beitrag auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., finden Sie eine große Tabelle zu den Auszahlungsterminen Februar 2026.

Überblick: Warum Auszahlungstermine so wichtig sind

Wer Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld oder Kindergeld erhält, muss häufig mit sehr knappen Budgets haushalten. Gerade dann ist entscheidend, wann das Geld im Februar 2026 tatsächlich auf dem Konto steht – pünktliche Überweisungen verhindern Mahngebühren, Rücklastschriften und Stress im Alltag.

  • Behörden sind verpflichtet, Leistungen so zu überweisen, dass sie spätestens am ersten Bankarbeitstag des Monats zur Verfügung stehen.
  • Unterschiede ergeben sich je nach Leistungsträger, Bundesland, Banklaufzeit und individueller Konstellation (z. B. Kindergeldnummer).

Bürgergeld & Grundsicherung im Alter (SGB II / SGB XII)

Bürgergeld und Grundsicherung im Alter werden monatlich im Voraus gezahlt. Die Jobcenter und Sozialämter überweisen in der Regel am letzten Bankarbeitstag des Vormonats, damit das Geld zu Monatsbeginn verfügbar ist.

  • Bürgergeld für Februar 2026: Überweisung in vielen Jobcentern am Freitag, 30.01.2026; Gutschrift spätestens zum 01.02.2026.
  • Grundsicherung im Alter: Viele Kommunen überweisen Ende Januar, z. B. am 28.01.2026, sodass das Geld rechtzeitig zum Monatsanfang eingeht.
  • Bürgergeld Auszahlung 2026

Wohngeld, Kinderzuschlag & Kindergeld

Wohngeld wird in der Regel monatlich im Voraus von der zuständigen Wohngeldstelle ausgezahlt, häufig ebenfalls gegen Monatsende Januar. Kinderzuschlag und Kindergeld folgen einem festen Auszahlungslauf der Familienkassen, der sich nach der Kindergeldnummer richtet.

  • Wohngeld Februar 2026: Orientierung an den bundeseinheitlichen Zahlungsterminen der Ausgleichsstellen, meist früh bis Mitte Februar, bei vielen Kommunen bereits Ende Januar. Wohngeld Auszahlung 2026
  • Kinderzuschlag/Kindergeld: Es gibt mehrere Auszahlungstage im Februar 2026 (z. B. 4., 6., 11., 12., 16., 17.02.2026), abhängig von der Endziffer der Kindergeldnummer. Kindergeld Auszahlung 2026

Arbeitslosengeld, Pflegegeld, Gehalt & Unterhalt

Arbeitslosengeld I wird im Regelfall rückwirkend gezahlt, oft zu Beginn des Folgemonats. Pflegegeld nach SGB XI wird von der Pflegekasse monatlich überwiesen, viele Kassen zahlen um den Monatsanfang herum.

  • Arbeitslosengeld: Laut typischen Tabellen erfolgt die ALG-Zahlung für den Vormonat meist in den ersten Tagen des Folgemonats; individuelle Terminübersichten stellt die Agentur für Arbeit bereit. Arbeitslosengeld Auszahlung 2026
  • Pflegegeld: Die Zahlungstermine sind in der Regel monatlich konstant; viele Pflegekassen orientieren sich an den bundeseinheitlichen Zahlungsläufen (z. B. um den 6.–12. eines Monats). Pflegegeld Auszahlung 2026
  • Gehalt: Lohn und Gehalt werden je nach Arbeitsvertrag Ende Januar (Vorschuss) oder am Monatsende/ Anfang Februar für den Vormonat gezahlt – oft der 28.–31. oder der 1. Bankarbeitstag des Monats.
  • Unterhalt: Die Fälligkeit richtet sich nach Unterhaltstitel oder Vereinbarung, typischerweise zum 1. eines Monats; häufig überweisen Zahlende Ende Januar, damit der Betrag zum Monatsanfang verfügbar ist.
  • Unterhaltsvorschuss: Der unterhaltsvorschus muss ebenfalls schon Ende Januar überwiesen werden. Unterhaltsvorschuss Auszahlung 2026

Tabelle: Wichtige Auszahlungstermine Februar 2026

Hinweis: Viele Termine sind bundeseinheitlich geregelt (Bürgergeld, Kindergeldläufe), andere orientieren sich an typischen Verwaltungspraxen und dienen als Orientierung, können aber regional oder vertraglich abweichen.

LeistungMonatlicher AnspruchTypischer/konkreter Auszahlungstermin für Februar 2026Erläuterung
Bürgergeld (SGB II)Februar 2026Freitag, 30.01.2026Überweisung am letzten Bankarbeitstag im Januar, Gutschrift zum 01.02.
Grundsicherung im Alter (SGB XII)Februar 2026Ende Januar, z. B. Mittwoch, 28.01.2026Kommunale Sozialämter zahlen im Voraus für Februar.
WohngeldFebruar 2026Ende Januar / Anfang FebruarZahlung durch Wohngeldstellen nach kommunalem Terminplan, im Voraus.
KindergeldFebruar 2026gestaffelt, z. B. 04.–17.02.2026Termin abhängig von Endziffer der Kindergeldnummer.
KinderzuschlagFebruar 2026wie Kindergeldlauf, z. B. 06., 11., 16.02.2026Wird zusammen mit Kindergeld bzw. nach gleichem Rhythmus ausgezahlt.
UnterhaltsvorschussFebruar 2026Ende Januar / Anfang FebruarKommunale Jugendämter zahlen im Voraus.
Pflegegeld (SGB XI)Februar 2026um Monatsanfang, z. B. 06.–12.02.2026Zahlungstermine je Pflegekasse unterschiedlich, aber regelmäßig.
Arbeitslosengeld IFebruar 2026Anfang März 2026 (rückwirkend)ALG wird häufig zu Beginn des Folgemonats gezahlt.
Gehalt/LohnFebruar 2026je nach Vertrag: 31.01.2026 oder 28./29.02.2026Arbeitgeber legen Fälligkeit individuell fest.
Unterhalt (privat)Februar 2026meist 01.02.2026 (Überweisung Ende Januar)Fälligkeit nach Unterhaltstitel, häufig zum Monatsersten.

Wie Betroffene die Termine optimal nutzen

Wer mehrere Leistungen parallel bezieht – z. B. Bürgergeld, Wohngeld und Kindergeld – sollte sich einen persönlichen Haushaltsplan mit den exakten Zahlungstagen anlegen. So lassen sich Fixkosten (Miete, Strom, Versicherungen) gezielt um die Auszahlungstermine herum planen und teure Überziehungen vermeiden.

  • Offizielle Auszahlungskalender von Jobcenter, Familienkasse, Kommune und Pflegekasse regelmäßig prüfen und als Lesezeichen speichern.
  • Bei verspäteten Zahlungen umgehend beim zuständigen Leistungsträger nachfragen und Kontoauszüge sichern, um ggf. Ansprüche nachweisen zu können.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick
  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

    Alle Beiträge ansehen Peter Kosick

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.