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Insolvenz-Welle: Arbeitnehmer mit GdB 30 erzielen jetzt höhere Abfindungen.

Mit einem Grad der Behinderung ab 30 steigt die Chance auf eine hohe Abfindung bei Kündigung deutlich – der besondere Kündigungsschutz macht es möglich. Unternehmen zahlen oft großzügig, um das Risiko einer unwirksamen Entlassung zu vermeiden. Jetzt erfahren, wie Sie Ihre Rechte nutzen und mehr Geld sichern können.

Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 30 können bei einer Kündigung deutlich bessere Konditionen, insbesondere höhere Abfindungen, durch den besonderen Kündigungsschutz erzielen. Ohne die Zustimmung des Integrationsamts ist die Entlassung unwirksam – Unternehmen kaufen das Risiko häufig mit attraktiven Abfindungen aus. Gerade während der aktuellen Insolvenzwelle ist dieser Schutz besonders relevant. Alle hilfreichen und aktuellen Infos dazu findet man hier bei Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..​

Warum der Kündigungsschutz bei GdB 30 wirkt

Wer einen Grad der Behinderung ab 30 vorweist, kann von der Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer gleichgestellt werden. Dadurch erhält die Person denselben Kündigungsschutz wie mit einem GdB ab 50. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit für eine Abfindung, da Unternehmen das Risiko einer unwirksamen Kündigung vermeiden wollen.​

Zustimmung des Integrationsamts als Schlüssel

Kein Arbeitgeber kann ohne die klare Zustimmung des Integrationsamts kündigen. Bleibt diese Zustimmung aus, ist die Kündigung nichtig. Das Integrationsamt prüft dabei intensiv, ob die Kündigung berechtigt ist und ob zusätzliche Anpassungen des Arbeitsplatzes möglich wären. Die Zustimmung ist auch im Falle einer Insolvenz weiterhin notwendig, auch wenn hier gesetzliche Ausnahmen greifen können.​

Was bedeutet das für Abfindungen?

Durch den strengen Schutz und die Verhandlungsposition der Betroffenen sind die Abfindungen oft deutlich höher als bei regulären Arbeitnehmern. Gerichtsurteile bestätigen: Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Arbeitnehmer erhalten häufig einen Zusatzbetrag zur Abfindung – laut Bundesarbeitsgericht bis zu 1.500 Euro, bei höherem Grad sogar bis zu 2.000 Euro brutto.​

Tabelle: Kündigungsschutz und Abfindung bei Behinderung

Grad der BehinderungStatusKündigungsschutz durch IntegrationsamtTypische Zusatzabfindung
30–49Gleichstellung nötigJabis zu 1.500 € brutto​
50+SchwerbehindertJabis zu 2.000 € brutto​

Wann gilt der Kündigungsschutz nicht?

  • In der Probezeit (erste sechs Monate des Arbeitsverhältnisses) besteht kein besonderer Schutz.​
  • In Kleinbetrieben kann die Schutzwirkung eingeschränkt sein.​
  • Die Gleichstellung muss vor Zugang der Kündigung beantragt und bestätigt sein.​

FAQ zum Kündigungsschutz und Abfindung

Welche Vorteile bringt die Gleichstellung bei GdB 30?

Sie bietet denselben Kündigungsschutz wie eine Schwerbehinderung ab GdB 50, verbessert die Job-Sicherheit und erhöht die Chancen auf eine hohe Abfindung bei Kündigung.

Was prüft das Integrationsamt vor einer Kündigung?

Es prüft, ob die Kündigung mit der Behinderung zusammenhängt, ob Anpassungen möglich sind und ob betriebliche Interessenvertretungen eingebunden waren.

Wie lange dauert das Verfahren beim Integrationsamt?

Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen. Erst nach Zustimmung ist eine Kündigung rechtlich wirksam.

Welche Beträge sind als Abfindung üblich?

Zusätzliche Abfindungen von 1.500 bis zu 2.000 Euro brutto sind möglich, oft abhängig von Sozialplan und individuellen Faktoren.

Gelten diese Regelungen auch bei Insolvenz?

Auch im Fall der Insolvenz ist die Zustimmung des Integrationsamts Voraussetzung, wobei Sonderregeln gelten können.

Fazit

Dank des besonderen Kündigungsschutzes und der Pflicht zur Zustimmung durch das Integrationsamt sind Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung ab 30 besonders gut abgesichert. Die Aussichten auf eine höhere Abfindung sind spürbar besser, vor allem in Krisenzeiten wie der aktuellen Insolvenzwelle. Wie das Bundesarbeitsgericht berichtete, profitieren Betroffene von zusätzlichen Zahlungen und starken Schutzmechanismen. Alle Infos stets aktuell auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..​

Redakteur

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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