Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor: Experte:

Diese Arbeitsrechts-Urteile sollte 2026 jeder Arbeitnehmer kennen

Plötzlich Überstunden, Druck zur Herausgabe der privaten Handynummer, schlechterer Lohn in Teilzeit? Diese aktuellen Urteile zeigen, welche Rechte Beschäftigte 2026 wirklich haben – und wie sie sich jetzt wehren können.

Wer arbeitet, sollte seine Rechte kennen – erst recht im neuen Jahr 2026. Immer wieder versuchen Arbeitgeber, Dienstpläne kurzfristig umzuschreiben, private Handynummern abzufragen oder Teilzeitkräfte schlechter zu bezahlen. Viele Beschäftigte ahnen zwar, dass „irgendetwas nicht stimmt“, lassen es dann aber doch geschehen – aus Unsicherheit oder Angst vor Ärger im Job. Wer die wichtigsten aktuellen Urteile kennt, kann dagegenhalten und Forderungen selbstbewusst durchsetzen. Alle Infos dazu finden sich hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.

Spontane Überstunden – was erlaubt ist

Kurzfristig angeordnete Überstunden oder Dienstplanänderungen müssen Beschäftigte in der Regel nicht hinnehmen. Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin gilt eine Vorankündigungsfrist von mindestens vier Tagen als angemessen, damit Arbeitnehmer ihr Privatleben planen können.

Nur in echten Notfällen – etwa bei unvorhersehbaren betrieblichen Störungen – kann der Arbeitgeber im Ausnahmefall kurzfristig einspringen lassen. Auch dann bleibt der Grundsatz bestehen, dass die geleistete Arbeitszeit zu vergüten ist und keine Nachteile entstehen dürfen.

Für den Alltag bedeutet das: Wird etwa am Dienstagabend darum gebeten, am Mittwoch spontan länger zu bleiben oder eine zusätzliche Schicht zu übernehmen, besteht ein klares Recht, dies abzulehnen. Beschäftigte müssen deshalb weder mit einer Abmahnung noch mit einer fristlosen Kündigung rechnen, wenn sie auf die fehlende Ankündigungsfrist verweisen.

Private Handynummer bleibt privat

Viele Unternehmen möchten ihre Belegschaft auch außerhalb der Arbeitszeit möglichst jederzeit erreichen. Das Landesarbeitsgericht Thüringen hat jedoch entschieden, dass Beschäftigte ihre private Mobilfunknummer grundsätzlich nicht herausgeben müssen.

Das Gericht sah in der Herausgabe einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die persönliche Lebensgestaltung. Ständige Erreichbarkeit verhindert echte Erholung und setzt Arbeitnehmer unter Rechtfertigungsdruck, wenn sie nicht sofort reagieren.

Wichtig: Wer die Herausgabe der privaten Nummer verweigert, darf deswegen nicht abgemahnt werden. In dem entschiedenen Fall mussten unrechtmäßige Abmahnungen sogar wieder aus der Personalakte entfernt werden – ein deutliches Signal für mehr Datenschutz im Job.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Erkranken Beschäftigte, haben sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz in der Regel Anspruch auf bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis bereits mindestens vier Wochen besteht und die Krankheit die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall ist.​

Der Anspruch gilt nicht nur für Vollzeitkräfte, sondern ausdrücklich auch für Minijobber sowie während eines genehmigten Urlaubs. Wer also im Urlaub oder in einem Nebenjob krank wird, muss nicht auf Einkommen verzichten, sondern erhält weiter das vereinbarte Entgelt.​

Melden sich Beschäftigte rechtzeitig krank und legen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, darf der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung nicht einfach mit dem Hinweis verweigern, es handele sich nur um einen geringfügigen Job oder eine „ungünstige“ Urlaubszeit. Das Gesetz macht hier keinen Unterschied zwischen verschiedenen Beschäftigungsformen.​

Anspruch auf Bildungsurlaub

In fast allen Bundesländern haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub von meist fünf Tagen pro Jahr. In dieser Zeit können sie an anerkannten Weiterbildungen teilnehmen, ohne dass der Lohn gekürzt wird.​

Ausnahmen bilden derzeit Bayern und Sachsen, die keine landesrechtliche Regelung zum Bildungsurlaub kennen. Auch Auszubildende sind in vielen Ländern ausgenommen oder haben geringere Ansprüche, weshalb ein Blick in das jeweilige Landesgesetz besonders wichtig ist.

Wer Bildungsurlaub nutzen möchte, muss die Freistellung rechtzeitig beantragen und einen anerkannten Träger wählen. Wird der Antrag ordnungsgemäß gestellt, darf der Arbeitgeber ihn nicht ohne triftige betriebliche Gründe ablehnen – Weiterbildung ist ausdrücklich politisch gewollt.​

Teilzeit und gleicher Stundenlohn

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz sichert Beschäftigten das Recht zu, ihre Arbeitszeit dauerhaft zu verringern, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und kein Kleinbetrieb mit höchstens 15 Beschäftigten vorliegt. Der Wunsch nach Teilzeit muss mindestens drei Monate vor Beginn in Textform angemeldet werden.​

Gleichzeitig schützt § 4 TzBfG Teilzeitkräfte vor schlechterer Bezahlung. Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts haben sie Anspruch auf denselben Stundenlohn wie vergleichbare Vollzeitkräfte, solange kein sachlicher Grund für eine Ungleichbehandlung vorliegt.

Im konkreten Fall sprach das Gericht einem Teilzeitbeschäftigten eine Differenzvergütung zu, weil er deutlich weniger pro Stunde erhielt als Vollzeitkollegen, obwohl er die gleiche Tätigkeit ausführte. Allein der höhere Planungsaufwand für Teilzeitkräfte reicht nach Auffassung der Richter nicht aus, um niedrigere Löhne zu rechtfertigen.

So lassen sich die Rechte durchsetzen

Wer seine Rechte kennt, kann im Konfliktfall strukturiert vorgehen, statt vorschnell nachzugeben. Oft hilft bereits ein sachlicher Hinweis auf die einschlägige Gesetzesnorm oder ein aktuelles Urteil, um den Arbeitgeber zum Einlenken zu bewegen.

Wichtig ist, Anweisungen oder Ablehnungen schriftlich zu dokumentieren – etwa bei kurzfristig angeordneten Überstunden, verweigerter Lohnfortzahlung oder unzulässigen Forderungen nach privaten Kontaktdaten. Im Streitfall dienen E-Mails, Dienstpläne oder Gesprächsnotizen als Beweismittel.

Besteht weiterhin Uneinigkeit, können Betriebs- oder Personalrat, Gewerkschaften oder Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützen. Sie prüfen, ob ein Vorgehen vor dem Arbeitsgericht sinnvoll ist – nicht selten reichen bereits außergerichtliche Schritte, um Ansprüche durchzusetzen.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

    Alle Beiträge ansehen Peter Kosick
  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.