Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung des Staates für frischgebackene Eltern in Deutschland. Doch viele sind überrascht, wenn nach der Steuererklärung eine Steuernachzahlung ins Haus flattert. Warum das so ist, wie der sogenannte Progressionsvorbehalt funktioniert und wie Sie sich am besten vorbereiten, erfahren Sie, liebe Eltern, in diesem ausführlichen Beitrag.
Elterngeld: Steuerfrei, aber nicht ohne Folgen
Das Elterngeld selbst ist grundsätzlich steuerfrei. Das bedeutet, auf die erhaltenen Beträge müssen Sie keine direkte Einkommensteuer zahlen. Dennoch müssen Sie das Elterngeld in Ihrer Steuererklärung angeben, da es dem sogenannten Progressionsvorbehalt unterliegt.
Was ist der Progressionsvorbehalt?
Der Progressionsvorbehalt ist eine Regelung im deutschen Steuerrecht, die dafür sorgt, dass steuerfreie Lohnersatzleistungen – wie Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld – den Steuersatz für Ihr übriges Einkommen erhöhen. Das Elterngeld wird dabei zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet, um den Steuersatz zu berechnen. Dieser höhere Steuersatz wird dann auf Ihr reguläres Einkommen angewendet.
Beispiel:
Sie verdienen im Jahr 45.000 Euro und erhalten 8.000 Euro Elterngeld. Das Finanzamt berechnet Ihren Steuersatz auf Grundlage von 53.000 Euro. Der so ermittelte Steuersatz wird dann jedoch nur auf die 45.000 Euro angewendet. Das kann zu einer Steuernachzahlung führen, da während des Jahres meist ein niedrigerer Steuersatz auf Ihr Gehalt angewendet wurde.
Wann ist eine Steuererklärung Pflicht?
Sobald Sie im Kalenderjahr mehr als 410 Euro Elterngeld erhalten, sind Sie verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Das Elterngeld wird in der Steuererklärung im Hauptvordruck (Mantelbogen) in der Zeile für Lohnersatzleistungen eingetragen.
Warum kommt es zur Steuernachzahlung?
Viele Eltern sind überrascht, wenn sie nach der Geburt ihres Kindes eine Steuernachzahlung leisten müssen. Die häufigsten Gründe sind:
- Progressionsvorbehalt: Das Elterngeld erhöht den Steuersatz für das übrige Einkommen.
- Niedrige Lohnsteuer während des Jahres: Besonders wenn ein Ehepartner in Steuerklasse III war, wurde oft zu wenig Lohnsteuer vorausgezahlt.
- Zusätzliche Einkünfte: Wer neben dem Elterngeld noch arbeitet oder andere Einkünfte hat, kann stärker betroffen sein.
Wie hoch kann die Steuernachzahlung ausfallen?
Die Höhe der Nachzahlung hängt von mehreren Faktoren ab:
- Gesamteinkommen des Haushalts
- Höhe des Elterngeldes
- Steuerklasse des arbeitenden Partners
- Dauer des Elterngeldbezugs
Beispielrechnung:
Ein Ehepaar erhält 8.000 Euro Elterngeld und hat ein zu versteuerndes Einkommen von 45.000 Euro. Durch den Progressionsvorbehalt steigt der Steuersatz von 21,19% auf 25,40%. Das bedeutet eine zusätzliche Steuerlast von rund 1.895 Euro.
Tipps zur Vermeidung böser Überraschungen
- Rücklagen bilden: Legen Sie monatlich einen Teil des Elterngeldes beiseite, um für eine mögliche Steuernachzahlung gewappnet zu sein.
- Elterngeld Plus nutzen: Mit Elterngeld Plus können Sie die steuerliche Belastung auf mehrere Jahre verteilen.
- Steuerklassenwahl prüfen: Ein Wechsel der Steuerklasse vor der Geburt kann die Höhe des Elterngeldes und die spätere Steuerlast beeinflussen. Lassen Sie sich hierzu beraten.
- Getrennte Veranlagung prüfen: Für verheiratete Paare kann eine getrennte Veranlagung günstiger sein, wenn ein Partner Elterngeld bezieht.
Zusammenfassung zu Elterngeld und Steuernachzahlung
Auch wenn das Elterngeld steuerfrei ist, kann es durch den Progressionsvorbehalt zu einer Steuernachzahlung kommen. Wer sich frühzeitig informiert, Rücklagen bildet und die Steuerklassenwahl sowie die Veranlagungsart prüft, kann böse steuerliche Überraschungen vermeiden und die finanzielle Planung für die Elternzeit optimieren.
Tipp: Nutzen Sie den Online-Rechner zum Elterngeld des Bundesfamilienministeriums