Im Februar 2026 greift eine ganze Welle neuer Regeln, die den Alltag von Arbeitnehmern, Rentnern, Arbeitslosen, Familien und Verbrauchern spürbar verändern – von Finanzen über Reisen bis hin zu Sozialleistungen. Wer jetzt weiß, was auf ihn zukommt, kann teure Fehler vermeiden, Fristen einhalten und Vorteile aktiv nutzen – alle Infos dazu gibt es hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..
Steuern, Einkommen, Mindestlohn
Zum Februar 2026 wirken sich erste steuerliche Anpassungen im Alltag der Bürger stärker aus, etwa bei Lohnabrechnungen und Steuerklassenwechseln nach Jahresbeginn. Der Grundfreibetrag ist seit Januar 2026 auf 12.348 Euro gestiegen, für Paare verdoppelt sich dieser Betrag – die Effekte kommen in vielen Fällen mit den Februar-Abrechnungen sichtbar an.
Der höhere Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde schlägt 2026 voll auf Minijobs und Gleitzonenjobs durch. Die Minijob-Grenze erhöht sich auf 603 Euro, was neue Spielräume für Nebenverdienste eröffnet, aber auch dazu führen kann, dass Arbeitgeber Verträge umstellen. Im Lohnsteuerrecht gilt weiterhin das Einkommensteuergesetz, insbesondere die Progressionszonen und der Grundfreibetrag nach § 32a EStG, die im Zusammenspiel mit Tarifverträgen die Netto-Löhne prägen.
Rentner: Aktivrente, Steueranteil, Beiträge
Rentner müssen sich im Februar 2026 auf spürbare Veränderungen einstellen. Wer 1960 geboren ist, erreicht 2026 die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monaten, die Deutsche Rentenversicherung verweist dafür auf § 235 SGB VI. Gleichzeitig steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente für Neurentner auf 84 Prozent – lediglich 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente bleiben dauerhaft steuerfrei, geregelt in § 22 EStG.
Mit der neuen Aktivrente können Seniorinnen und Senioren, die die Regelaltersgrenze erreichen und weiterarbeiten, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen, sofern es sich um sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt. Diese Möglichkeit soll den Arbeitsmarkt stützen und wird im Februar in vielen Betrieben erst praktisch umgesetzt, etwa über neue Arbeitszeitmodelle für ältere Beschäftigte. Hinzu kommen angepasste Rechenwerte in der Rentenversicherung – etwa die neue Bezugsgröße nach § 18 SGB IV und ein höheres vorläufiges Durchschnittsentgelt –, die sich auf Beiträge und Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten auswirken.
Bürgergeld / Grundsicherung und Arbeitslose
Für Arbeitslose und Beziehende von Bürgergeld bleibt der Regelsatz 2026 vorerst stabil, eine Erhöhung im Februar ist nicht vorgesehen. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro im Monat plus anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung nach den Vorgaben des SGB II. Die Bundesregierung arbeitet parallel an der Umbenennung des Bürgergeldes in Grundsicherung für Arbeitsuchende, wobei strengere Mitwirkungspflichten und schärfere Sanktionen vorbereitet werden, gestützt auf § 31 ff. SGB II.
Absehbar ist eine stärkere Kontrolle von Wohnkosten und Vermögen: Die bisher großzügigen Karenzzeiten bei Wohnung und Schonvermögen könnten verkürzt und Prüfungen verschärft werden. Schon jetzt weisen Arbeitsagenturen und Jobcenter auf strengere Vorgaben bei Terminwahrnehmung, Bewerbungsaktivitäten und der Annahme zumutbarer Arbeit hin – wer mehrfach gegen Auflagen verstößt, muss mit schnelleren und höheren Leistungskürzungen rechnen. Offizielle Hinweise dazu liefern Bundesagentur für Arbeit (BA) und Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in ihren Informationsportalen zu SGB II.
Verbraucher, Reisen, Energie und Alltag
Auch der Alltag von Verbrauchern verändert sich im Februar 2026. Die Einspeisevergütungen für neue Solaranlagen werden angepasst, wodurch sich die Wirtschaftlichkeit kleiner Photovoltaik-Anlagen neu rechnen kann – die Details ergeben sich aus den Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Wer jetzt noch rasch eine Anlage in Betrieb nimmt oder plant, sollte Fristen, Anmeldungen beim Netzbetreiber und mögliche Übergangsregelungen genau prüfen.
Beim Reisen tritt im Februar eine Änderung im Zahlungsverkehr in Kraft: Der bulgarische Lew ist ab 1. Februar 2026 kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr; Bulgarien führt den Euro ein. Urlauber und Geschäftsreisende sollten daher vorhandene Lew-Bestände rechtzeitig umtauschen und sich auf mögliche anfängliche Umstellungshürden bei Preisen, Automaten und Kartensystemen einstellen. In Deutschland kommt zudem ein elektronischer Widerrufsbutton für Online-Verträge, der es Verbrauchern erleichtert, Verträge digital und fristgerecht zu widerrufen – ein Schritt, der sich in Anpassungen von Fernabsatzregelungen und Verbraucherrechten nach BGB und EU-Richtlinien widerspiegelt.
Familien, Mobilität und weitere Lebensbereiche
Familien profitieren 2026 von einem höheren Kindergeld, das bereits zum Jahresbeginn auf 259 Euro pro Monat für jedes Kind gestiegen ist. In vielen Fällen schlägt sich diese Veränderung bei Familienkassen und Banken erst im Laufe der ersten Monate sichtbar nieder, wenn Nachberechnungen und Nachzahlungen geleistet werden. Steuerlich wirkt sich das Kindergeld im Rahmen des Familienleistungsausgleichs nach § 31 EStG in Kombination mit Kinderfreibeträgen aus.
Beim Deutschlandticket und der Mobilität zeichnet sich 2026 eine Kostensteigerung ab, die von mehreren Bundesländern und Verkehrsverbünden bereits angekündigt wurde. Für Pendler gewinnt daher die höhere Pendlerpauschale zusätzlich an Bedeutung, die ab 2026 auch in den Steuererklärungen berücksichtigt werden kann und im Februar in Lohnsteuerermäßigungsanträgen eine Rolle spielt. Wer beruflich viel unterwegs ist, sollte Kilometer, Arbeitswege und alternative Ticketmodelle genau prüfen, um die steuerlich günstigste Variante zu finden.


