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Freuen auf Januar: diese Leistungen werden zwischen Weihnachten und Neujahr ausgezahlt – Tabelle!

Zwischen Weihnachten und Neujahr wird für viele Haushalte bereits das Geld für den Januar überwiesen – und zwar bei Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, Wohngeld oder Unterhaltsvorschuss. Die Zahlung erfolgt in der Regel schon am letzten Bankarbeitstag im Dezember. Wer seine Fixkosten zum Jahresanfang sicher zahlen möchte, kann sich deshalb auf eine Gutschrift noch vor dem 1. Januar freuen. Einzelheiten und eine Tabelle in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Warum das Geld für Januar schon Ende Dezember kommt

Leistungen wie Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und Grundsicherung im Alter werden im Voraus gezahlt, damit Miete und laufende Kosten direkt zum Monatsanfang beglichen werden können. Deshalb überweisen Jobcenter und Sozialämter das Geld für den Januar meist am letzten Bankarbeitstag des alten Jahres.

Fällt der 1. Januar auf einen Feiertag oder ein Wochenende, bleibt dieses Prinzip erhalten: Die Wertstellung ist dann offiziell zum Monatsanfang, die Kontogutschrift erfolgt aber bereits kurz vor oder zwischen den Feiertagen. So steht das Geld in aller Regel rechtzeitig zum Start ins neue Jahr bereit.

Um welche Leistungen geht es

Typischerweise werden folgende Leistungen für den Januar schon Ende Dezember überwiesen:

  • Bürgergeld (Leistungen nach SGB II)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfe zum Lebensunterhalt / Sozialhilfe nach SGB XII (in der Praxis oft mit ähnlichen Zahlungsläufen)
  • Wohngeld
  • Unterhaltsvorschuss

Bei Rente, Arbeitslosengeld 1 oder Krankengeld gelten zum Teil andere Regeln, weil diese Leistungen meist nachträglich gezahlt werden. Wer mehrere Leistungen bezieht, sollte deshalb genau prüfen, welche Zahlung wann eingeht.

Besonderheit: Feiertage, Wochenenden und Banklaufzeiten

Rund um Weihnachten und Neujahr gibt es weniger Bankarbeitstage, was die Planung erschwert. Deshalb legen Leistungsträger den Überweisungstermin so, dass die Gutschrift spätestens am ersten Bankarbeitstag des neuen Jahres erfolgt – häufig aber schon ein bis zwei Tage vorher.

Je nach Bank kann die Gutschrift am Kontoauszug unterschiedlich aussehen: Entweder als Wertstellung 1. Januar mit Buchung am letzten Werktag im Dezember oder umgekehrt. Entscheidend ist, dass das Geld tatsächlich verfügbar ist, wenn Daueraufträge und Lastschriften zu Beginn des Monats anstehen.​

Wohngeld: Januar-Zahlung meist Ende Dezember

Wohngeld wird – genauso wie Bürgergeld und Grundsicherung – grundsätzlich im Voraus für den kommenden Monat gezahlt. Die Wohngeldstellen planen die Überweisung daher so, dass der Anspruch für Januar spätestens zum Monatsbeginn auf dem Konto ist, häufig bereits am letzten oder vorletzten Bankarbeitstag im Dezember.

Gerade bei kommunalen Wohngeldstellen gibt es allerdings regionale Unterschiede: Manche zahlen alle Fälle in einem einzigen Lauf aus, andere staffeln nach Endziffern oder bearbeiten Nachberechnungen und Neukunden gesondert. Für Mieterinnen und Mieter bedeutet das: Die Kaltmiete oder Gesamtmiete kann zum Jahresanfang in der Regel vollständig mit Wohngeld plus anderen Leistungen (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung, Kindergeld) gedeckt werden, sofern der Bescheid rechtzeitig vorliegt.

Unterhaltsvorschuss: Vorschuss für Januar oft früh im Monat

Der Unterhaltsvorschuss wird von den Jugendämtern gezahlt, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil gar nicht oder zu wenig zahlt. Anders als Bürgergeld wird Unterhaltsvorschuss nicht immer bundesweit einheitlich am letzten Bankarbeitstag im Dezember überwiesen, aber auch hier ist Ziel, dass der Anspruch für Januar zu Monatsbeginn verfügbar ist.

Praktisch organisieren viele Jugendämter ihre Auszahlungen so, dass der Unterhaltsvorschuss am letzten Bankarbeitstag des Vormonats gutgeschrieben wird; manche Verwaltungen lassen die Überweisung sogar bereits noch eher laufen, damit rund um Jahreswechsel keine Versorgungslücken entstehen. Wichtig ist, dass der Bewilligungszeitraum nicht abgelaufen ist und mögliche Mitwirkungspflichten (z. B. Angaben zum anderen Elternteil, Meldung von Unterhaltszahlungen) erfüllt sind – sonst kann es zu Verzögerungen kommen.

Auszahlungs-Tabelle: Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss

Die Tabelle zeigt schematisch, wie die wichtigsten laufenden Leistungen für den Januar zeitlich eingeordnet sind (Prinzip: Vorauszahlung, Ziel „Geldeingang zum Monatsanfang“, viele Überweisungen schon zwischen Weihnachten und Neujahr):

Leistung / SystemMonat des AnspruchsTypischer Überweisungstag zum Jahreswechsel
Bürgergeld (SGB II)JanuarLetzter Bankarbeitstag im Dezember
Grundsicherung im Alter / ErwerbsminderungJanuarLetzter Bankarbeitstag im Dezember
Sozialhilfe / Hilfe zum LebensunterhaltJanuarletzter oder vorletzter Bankarbeitstag Dez.
WohngeldJanuarHäufig letzter / vorletzter Bankarbeitstag im Dezember
UnterhaltsvorschussJanuarEnde Dezember

Regionale Jobcenter und Sozialämter überweisen oft sogar schon eher, so dass das Geld für Januar u.U. auch schon am Montag, dem 29.12. auf dem Konto ist.

Warum sich der Blick auf den Kontoauszug lohnt

Wer Bürgergeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe erhält, sollte zwischen Weihnachten und Neujahr unbedingt die Kontobewegungen checken. Wenn das Geld wider Erwarten nicht da ist, bleibt so noch Zeit, rechtzeitig Kontakt mit Jobcenter oder Sozialamt aufzunehmen und eine mögliche Verzögerung zu klären.

Mit der frühzeitigen Januar-Zahlung lassen sich Miete, Energieabschläge und wichtige Daueraufträge besser planen – gerade nach den hohen Ausgaben im Dezember ist das für viele Haushalte eine spürbare Entlastung. Wer zusätzlich überlegt, Ratenzahlungen zu verschieben oder mit Vermietern zu sprechen, kann den frühzeitigen Geldeingang gezielt in die eigene Finanzplanung einbauen.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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