Eine 22-jährige Logistikmitarbeiterin aus Spanien ist fristlos gekündigt worden, weil sie trotz mehrfacher Ermahnungen immer wieder bis zu 40 Minuten zu früh zur Arbeit erschien – ein Gericht bestätigte die Entlassung als rechtmäßig. Der Fall sorgt international für Aufsehen und wirft die Frage auf, ob übertriebene Pünktlichkeit wirklich ein Kündigungsgrund sein darf – alle Infos dazu gibt es hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..
Der Fall aus Alicante
Das Sozialgericht Nr. 3 in Alicante hatte über die Klage einer jungen Frau zu entscheiden, die in einem Logistikunternehmen beschäftigt war. Laut Arbeitsvertrag begann ihre Schicht um 7.30 Uhr, doch über Monate hinweg tauchte sie regelmäßig schon zwischen 6.45 Uhr und 7.00 Uhr auf dem Firmengelände auf.
Der Arbeitgeber hatte ihr mehrfach mündlich und schriftlich untersagt, das Betriebsgelände vor Schichtbeginn zu betreten. Trotzdem hielt die Mitarbeiterin an ihrem Verhalten fest und erschien nach einem schriftlichen Verweis noch mindestens 19 weitere Male deutlich zu früh zur Arbeit.
Warum „zu früh“ ein Problem wurde
Nach Darstellung des Unternehmens gab es vor 7.30 Uhr schlicht keine Aufgaben für die Beschäftigte. Sie konnte weder offiziell einstempeln noch mit der eigentlichen Kontrolle von Transport- und Routenplänen beginnen, weil die Systeme erst zum regulären Arbeitsbeginn freigeschaltet waren.
Die Unternehmensleitung sah in der frühen Anwesenheit daher keinen Ausdruck besonderer Leistungsbereitschaft, sondern einen Verstoß gegen klare betriebliche Anweisungen. Zudem habe die Mitarbeiterin teils versucht, sich über eine Firmen-App bereits vor Betreten des Geländes als anwesend zu registrieren, was das Vertrauen weiter beschädigt habe.
Die Argumente vor Gericht
Die entlassene Logistikangestellte wehrte sich gegen die fristlose Kündigung und zog vor das Sozialgericht. In ihrer Klage betonte sie, übermäßige Pünktlichkeit könne kein Fehlverhalten sein, vielmehr zeige sie Engagement und Verantwortungsbewusstsein.
Das Gericht folgte dieser Sichtweise jedoch nicht. Die Richter stellten klar, dass nicht die Pünktlichkeit an sich sanktioniert werde, sondern die beharrliche Missachtung eindeutiger Arbeitsanweisungen und der betrieblichen Ordnung.
Rechtliche Bewertung nach spanischem Recht
Juristisch stützte sich das Urteil auf Artikel 54 des spanischen Arbeitnehmerstatuts, der „Ungehorsam und mangelnden Respekt gegenüber den Anweisungen des Arbeitgebers“ als wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung nennt. Wiederholte Verstöße gegen klare Vorgaben können demnach als schwerer Pflichtbruch gewertet werden, wenn sie das Vertrauensverhältnis nachhaltig erschüttern.
Das Gericht sah genau dies als gegeben an: Die Mitarbeiterin habe trotz zahlreicher Verwarnungen ihre Gewohnheit nicht geändert und so gezeigt, dass sie bewusst gegen die interne Ordnung verstoße. In der Konsequenz bestätigten die Richter die fristlose Kündigung als verhältnismäßige Reaktion auf das Verhalten der Angestellten.[ndtv]
Heftige Debatte in sozialen Medien
Der Fall verbreitete sich schnell über internationale Medien und soziale Netzwerke. Viele Nutzer reagierten empört und warfen dem Unternehmen vor, ausgerechnet eine besonders engagierte Mitarbeiterin zu bestrafen, anstatt ihr Entgegenkommen zu würdigen.
Andere verteidigen dagegen die Entscheidung und argumentieren, dass Regeln im Betrieb für alle gelten müssen. Wer trotz mehrfacher Ermahnungen weiterhin gegen klare Vorgaben verstoße, könne sich nicht darauf berufen, nur „zu fleißig“ zu sein.
Was der Fall für Beschäftigte bedeutet
Arbeitsrechtsexperten betonen, dass der spanische Fall keineswegs bedeutet, jede Form von Frühaufstehen könne zur Kündigung führen. Entscheidend sei die Kombination aus wiederholter Missachtung schriftlicher Anweisungen, fehlender Arbeitsnotwendigkeit und dem Versuch, sich vorzeitig einzuchecken.
Auch in Deutschland wäre eine Kündigung wegen bloßer Überpünktlichkeit ohne vorherige Abmahnungen in der Regel kaum haltbar. Problematisch werde es jedoch, wenn Beschäftigte trotz ausdrücklicher Verbote immer wieder gegen interne Regeln verstoßen oder Arbeitszeitsysteme manipulieren.
Lehren für Unternehmen und Angestellte
Für Arbeitgeber zeigt der Fall, wie wichtig eindeutige Regelungen und eine saubere Dokumentation sind. Arbeitszeiten, Zugangsregelungen und der Umgang mit Stempel- oder App-Systemen sollten klar kommuniziert und bei Verstößen konsequent, aber abgestuft sanktioniert werden.
Beschäftigte sollten wiederum schriftliche Hinweise ihres Arbeitgebers sorgfältig lesen und ernst nehmen. Wer mit Anweisungen nicht einverstanden ist, sollte das Gespräch suchen oder sich beraten lassen, statt demonstrativ dagegen zu handeln und so eine Eskalation zu riskieren.
Signalwirkung weit über Spanien hinaus
Ob die junge Frau den Rechtsweg weiter bis zum Obersten Gerichtshof in Valencia ausschöpft, ist derzeit offen. Schon jetzt aber hat das Urteil eine Signalwirkung, die weit über Spanien hinausreicht, denn es rückt die Bedeutung von Regeltreue und Vertrauen im Arbeitsverhältnis in den Fokus.
Der Fall macht zugleich deutlich, wie schnell eine vermeintliche Tugend wie Pünktlichkeit zum Konflikt werden kann, wenn sie gegen betriebliche Spielregeln prallt. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa ist das Urteil ein eindringlicher Hinweis darauf, dass nicht nur Zuspätkommen, sondern auch beharrliches „Zu-früh-Kommen“ arbeitsrechtliche Folgen haben kann.


