GEZ-Befreiung 2026: Diese Sozialleistungen und Pflegefälle müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen

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Rund 18 Euro im Monat klingen wenig – doch für Menschen mit sehr geringem Einkommen zählt jeder Euro. Gerade Beziehende von Bürgergeld, Grundsicherung, Hilfe zur Pflege oder BAföG können sich in vielen Fällen vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dennoch verzichten jedes Jahr Tausende auf dieses Recht, weil sie die Regeln nicht kennen oder den Antrag scheuen. Dabei ist in den Gesetzen genau festgelegt, welche Sozialleistungen und Pflegekonstellationen eine Befreiung ermöglichen und wann nur die Härtefall-Regel greift. Eine aktuelle Übersicht mit Antragsformularen stellt der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice bereit.

Diese Sozialleistungen führen zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Die Befreiungsgründe sind klar gesetzlich geregelt. Anspruch auf komplette Befreiung vom Rundfunkbeitrag haben Empfänger folgender Sozialleistungen:

  • Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), wird auch bei der neuen Grundsicherung so sein, die voraussichtlich ab Juli 2026 umgesetzt wird
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§41ff. SGB XII)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt (§27 SGB XII/BVG)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld (nur, wenn die Zahlungsempfänger nicht bei den Eltern wohnen)
  • Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII oder nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
  • Pflegegeld/Teilhabegeld nach bestimmten Landesgesetzen (z. B. Landespflegegeld Berlin, Brandenburg)
  • Blindenhilfe (§72 SGB XII und §27d BVG)
  • Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG)
  • Volljährige in stationärer Einrichtung (§45 SGB VIII: Jugendhilfe, Wohngruppen)

Nicht befreien lassen können sich Empfänger von Arbeitslosengeld I oder regulärem Wohngeld – außer, eine besondere Härtefallsituation liegt vor.

Im Vergleich zu 2025 ergeben sich 2026 keine wesentlichen Änderungen!

Wohngeld und Rundfunkbeitrag: So funktioniert die Härtefall-Befreiung

Zwar zählt das Wohngeld zu den Sozialleistungen, reicht aber allein nicht zur Befreiung. Nur, wenn das bereinigte Gesamteinkommen nach Abzug aller Kosten und des Rundfunkbeitrags unter dem Bürgergeld-Regelsatz liegt, greift die Härtefallregel:

Beispielrechnung Wohngeld – Härtefallantrag:

  • Bürgergeld-Regelsatz für Alleinstehende (2024): 563 Euro
  • Mehrbedarf (Miete, Heizung) z. B. 300 Euro
  • Gesamtbedarf: 863 Euro
  • Monatliches Einkommen nach Abzug der Miete: 880 Euro
  • Nach Abzug des Rundfunkbeitrags (18,36 Euro): 861,64 Euro

Da das verfügbare Einkommen (861,64 Euro) unter dem Bürgergeld-Bedarf (863 Euro) liegt, besteht Anspruch auf Befreiung über den Härtefallantrag. Wichtig: Es muss ein abgelehnter Wohngeldantrag (wegen geringfügiger Überschreitung) mit Einkommensnachweisen vorgelegt werden.

Pflegebedürftige und Heimbewohner: Wann entfällt der Rundfunkbeitrag?

Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld mit Pflegegrad allein bekommen keine Befreiung. Anspruch besteht nur, wenn eine zusätzliche Sozialleistung, Blindenhilfe oder exakt das Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften bezogen wird. Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen (dauerhafte Pflegeheime) sind regelmäßig komplett vom Rundfunkbeitrag befreit. Beachten Sie, dass die Zahlung von Pflegegeld von der Pflegeversicherung für sich allein keinen Anspruch auf Befreiuung von der Rundfunkgebühr begründet!

Welche Nachweise Sie für die Rundfunkbeitrags-Befreiung brauchen

Für die Befreiung benötigen Sie stets eine gut lesbare Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheids oder einer entsprechenden behördlichen Bescheinigung. Diese muss Name, Art der Leistung und Bewilligungszeitraum eindeutig ausweisen. Niemals Originale mitschicken! Die Befreiung kann bis zu drei Jahre rückwirkend beantragt werden.

Für den Härtefall genügen Ablehnungsbescheide und Belege, aus denen hervorgeht, dass Ihr Einkommen die Grenze um maximal 18,36 Euro überschreitet.

Schritt für Schritt: So stellen Sie den Antrag auf Befreiung

  • Online auf rundfunkbeitrag.de das Antragsformular hier abrufen, ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben.
  • Nachweis(e) beilegen
  • Per Post an den Beitragsservice senden
  • Rückwirkende Befreiung ist bis zu drei Jahre (bei regulären Bescheinigungen) oder ein Jahr (bei Wohngeld/Härtefall) möglich.

Praxisbeispiele: So wirkt sich die Befreiung konkret aus

Fall 1: Bürgergeld-Empfänger

  • Herr M. lebt allein, erhält Bürgergeld (863 Euro), der Nachweis liegt vor.
  • –> Er wird vollständig vom Rundfunkbeitrag befreit.

Fall 2: Wohngeld mit geringem Überschreiten

  • Frau T. erhält 870 Euro Einkommen, Bürgergeld-Anspruch: 863 Euro.
  • Vom Einkommen abzüglich Rundfunkbeitrag (18,36 Euro) bleiben 851,64 Euro.
  • –> Härtefallantrag bewilligt, Befreiung ab Antragstellung.

Fall 3: Pflegebedürftige im Heim

  • Herr K., Pflegegrad 4, lebt dauerhaft in einer stationären Einrichtung.
  • –> Keine Beitragspflicht, automatische Abmeldung möglich.

Welche Pflegegeld-Nachweise der Beitragsservice akzeptiert

  • Landespflegegeld (z. B. Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz): Pflegegeldbescheid des Sozialamts genügt.
  • Pflegegeld aus Pflegeversicherung (§37 SGB XI): Keine Befreiung, es sei denn, zusätzlicher Sozialhilfebezug, s.o.

Unser Fazit: Befreiung vom Rundfunkbeitrag konsequent nutzen

Viele Menschen verzichten zu Unrecht auf eine Rundfunkbeitragsbefreiung. Die Rechtslage ist eindeutig: Wer Sozialleistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung, Hilfe zur Pflege oder bestimmte Ausbildungsförderungen erhält, kann sich befreien lassen. Selbst Wohngeldempfänger sollten genau prüfen, ob sie nicht doch über die Härtefallregelung Anspruch haben. Wichtig ist es, vollständige und aktuelle Nachweise vorzulegen. Unser Appell: Prüfen Sie Ihre Voraussetzungen, stellen Sie den Antrag rechtzeitig, damit Sie unnötige Kosten vermeiden!

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