Die Hauptstadtzulage sorgt erneut für Begeisterung bei vielen Berliner Beschäftigten. Ab sofort profitieren auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Humboldt-Universität und der Freien Universität von der begehrten Zulage, die in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten eine spürbare Entlastung bringt. Was das konkret bedeutet, wer Anspruch hat und wann das Geld fließt – alle Infos gibt es hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.
Hauptstadtzulage als Erfolgsgeschichte
Seit ihrer Einführung im Jahr 2020 hat die Hauptstadtzulage zahlreiche Landesbeschäftigte finanziell entlastet. Ursprünglich sollte sie vor allem diejenigen unterstützen, die unter den hohen Mieten und Lebenshaltungskosten in Berlin leiden. Heute gilt sie als ein wichtiger Bestandteil der Berliner Personalpolitik – und als Instrument, um qualifizierte Fachkräfte zu halten und neue für den öffentlichen Dienst zu gewinnen.
Jetzt wurde beschlossen: Auch Beschäftigte der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) und der Freien Universität Berlin (FU) werden künftig in den Genuss der Hauptstadtzulage kommen. Damit wird eine Lücke geschlossen, die seit Jahren für Kritik gesorgt hatte.
Wer die Hauptstadtzulage erhält
Anspruch auf die Hauptstadtzulage haben grundsätzlich Landesbedienstete des Landes Berlin, die in Voll- oder Teilzeit beschäftigt sind – darunter Lehrkräfte, Verwaltungsangestellte, Polizei und Justiz sowie Mitarbeiter öffentlicher Einrichtungen. Mit der nun getroffenen Erweiterung können erstmals auch rund 15.000 zusätzliche Hochschulbeschäftigte berücksichtigt werden.
Die Zulage beträgt monatlich bis zu 150 Euro brutto, gestaffelt nach Beschäftigungsumfang. Vollzeitbeschäftigte erhalten den vollen Betrag, Teilzeitkräfte entsprechend anteilig. Für Azubis und Beamte im Vorbereitungsdienst gilt eine Pauschale von 50 Euro.
Umsetzung der Erweiterung ab 2026
Die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen bestätigte die Einigung, die ab Mitte 2026 greifen soll. Grundlage sei eine entsprechende Anpassung der „Verwaltungsvereinbarung Hauptstadtzulage“, die nun auch auf die Hochschulen ausgeweitet wird. Damit endet ein jahrelanges Ringen zwischen Senat, Hochschulleitungen und Personalvertretungen.
Die Erweiterung werde „ein starkes Signal an alle Beschäftigten der Berliner Wissenschaft“ senden, heißt es aus der Senatsverwaltung. Viele Beschäftigte hätten sich in den vergangenen Jahren benachteiligt gefühlt, weil sie trotz gleicher Lebenshaltungskosten keine Zulage erhielten.
Hintergrund: So funktioniert die Hauptstadtzulage
Die Hauptstadtzulage wird zusätzlich zum Gehalt gezahlt und ist steuer- sowie sozialversicherungspflichtig. Sie fließt automatisch mit der monatlichen Gehaltsabrechnung. Wer bereits eine vergleichbare Zulage des Arbeitgebers oder eine Funktionszulage erhält, muss mit einer möglichen Anrechnung rechnen. Das soll verhindern, dass doppelte Leistungsbezüge entstehen.
Besonders attraktiv ist die Zulage, weil sie unabhängig vom Familienstand oder Einkommen gewährt wird. Damit ist sie gerade für Beschäftigte in unteren Gehaltsgruppen ein spürbarer Ausgleich für die teuren Mietpreise in der Hauptstadt.
Reaktionen von Gewerkschaften und Universitäten
Gewerkschaften wie ver.di und die GEW Berlin begrüßten die Entscheidung als „überfälligen Schritt“. Es könne nicht sein, dass Tausende Beschäftigte im Wissenschaftsbetrieb bislang leer ausgegangen seien. Die Angleichung stärke die Attraktivität der Berliner Hochschulen, die in den letzten Jahren zunehmend Schwierigkeiten hatten, Personal zu gewinnen.
Auch die Hochschulleitungen äußerten sich zufrieden. Die Präsidentin der Humboldt-Universität, Julia von Blumenthal, erklärte, die Entscheidung sei „ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung“ für die Arbeit in Forschung, Lehre und Verwaltung. Auch an der Freien Universität zeigte man sich erleichtert: „Endlich werden unsere Beschäftigten gleichbehandelt. Das motiviert und schafft Gerechtigkeit.“
Finanzierung aus Landesmitteln
Die Finanzierung der erweiterten Hauptstadtzulage erfolgt ausschließlich aus Landesmitteln. Laut Finanzverwaltung sind dafür jährlich rund 27 Millionen Euro zusätzlich im Haushalt eingeplant. Das Geld stammt aus dem allgemeinen Personalfonds, der bereits für die bisherigen Empfängerinnen und Empfänger vorgesehen war.
Langfristig erwarte man eine positive Wirkung auf den Berliner Arbeitsmarkt. Denn durch die Zulage werde der öffentliche Dienst wettbewerbsfähiger gegenüber dem Privatsektor, so der Berliner Finanzsenator. Fachkräftemangel, insbesondere in der Verwaltung und Wissenschaft, sei eines der größten Probleme der Stadt.
Streit um Ungleichbehandlung
Trotz der Erweiterung bleibt die Hauptstadtzulage nicht ohne Kritik. Beschäftigte des Bundes oder von bezirklich getragenen Einrichtungen, die ebenfalls in Berlin arbeiten, gehen weiterhin leer aus. Auch Beschäftigte, die bei Tochtergesellschaften oder ausgelagerten Dienststellen angestellt sind, erhalten keine Zahlungen. Gewerkschaften fordern daher eine „echte Hauptstadtzulage für alle Berliner Beschäftigten im öffentlichen Dienst – unabhängig vom Arbeitgeber“.
Politisch zeichnet sich ein anhaltender Konflikt ab. Während SPD und Grüne die Ausweitung als sozialen Fortschritt feiern, warnen Oppositionsparteien wie CDU und FDP vor wachsenden Belastungen für den Landeshaushalt. Die Entscheidung erweitere zwar die Gerechtigkeit im Landesdienst, schaffe aber zugleich neue Ungleichheiten.
Perspektive: Kommt bald eine einheitliche Lösung?
Mittelfristig soll geprüft werden, ob die Hauptstadtzulage künftig verstetigt und dauerhaft in die Vergütungsstruktur integriert wird. Eine Arbeitsgruppe beim Finanzsenat soll dazu bis 2027 Vorschläge erarbeiten. Ziel sei ein transparentes und gerechtes Vergütungssystem für alle Beschäftigten im Landesdienst Berlin.
Bis dahin bleibt die Hauptstadtzulage eines der wichtigsten politischen Projekte zur Entlastung der Berliner Angestellten. Und nun profitieren eben auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der großen Berliner Universitäten – ein Signal, das weit über den akademischen Bereich hinaus Gehör findet.

