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Wie hoch ist die Minijobgrenze 2025, 2026 und 2027? Alles Wichtige zur Verdienstgrenze

Die Minijobgrenze ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Deutschland wichtig. In den nächsten Jahren erhöht sich die Verdienstgrenze für Minijobs spürbar, da sie am gesetzlichen Mindestlohn orientiert ist. Dieser Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., zeigt übersichtlich, wie hoch die Minijobgrenze 2025, 2026 und 2027 ist, erklärt die Berechnungsformel und gibt praktische Tipps für Minijobber.

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Autor: Chef-Redakteur Experte: Chef-Redakteur

Die Minijobgrenze ist für viele Arbeitnehmer*innen ein Buch mit vielen Fragen: Wer eine geringfügige Beschäftigung ausübt, möchte wissen, wie viel er monatlich verdienen darf, ohne seinen Status zu verlieren. Die Verdienstgrenze eines Minijobs wird in Deutschland seit 2022 durch eine einfache Formel dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Mit den erfolgten und geplanten Mindestlohnerhöhungen steigen somit auch die Minijobgrenzen – und zwar in den Jahren 2025, 2026 und 2027 spürbar!

Die Minijobgrenze 2025

Ab dem 1. Januar 2025 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,82€ pro Stunde. Damit erhöht sich die monatliche Verdienstobergrenze für Minijobber auf 556€. Auf das Jahr gerechnet ergibt sich damit eine Grenze von 6.672€. Diese Erhöhung gibt Minijobbern die Chance, etwa 43 Stunden im Monat für den Mindestlohn zu arbeiten, ohne dass sie voll sozialversicherungspflichtig werden.

Minijobgrenze 2026: Weiterer Anstieg durch Mindestlohnanpassung

Ab Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn weiter auf 13,90€ pro Stunde. Entsprechend der dynamischen Berechnung erhöht sich auch die Minijobgrenze auf 602 bis 603€ monatlich. Die zulässige Verdienstmöglichkeit steigt somit nochmals um etwa 47€, womit sich weiterhin ungefähr 43 Arbeitsstunden monatlich ermöglichen lassen, sofern man zum neuen Mindestlohn beschäftigt ist.

Minijobgrenze 2027: Erneuter Sprung nach oben

Ab dem 1. Januar 2027 erfolgt die nächste Anpassung. In diesem Jahr beträgt der gesetzliche Mindestlohn voraussichtlich 14,60€. Die zulässige Minijobgrenze erhöht sich erneut, dann auf 632 bis 633€ pro Monat. Minijobber dürfen somit ab 2027 noch etwas mehr pro Monat verdienen, ohne dass Sozialversicherungspflicht ausgelöst wird. Es bleibt jedoch bei rund 43 Stunden Arbeitszeit pro Monat, sofern der Mindestlohn gezahlt wird.

Tabelle: Minijobgrenze und Mindestlohn 2025–2027

JahrMindestlohn (€/Stunde)Minijobgrenze (€/Monat)Jährliche Grenze (€/Jahr)
202512,825566.672
202613,90602–6037.224–7.236
202714,60632–6337.584–7.596

Hinweis: Die monatlichen Grenzen werden nach der gesetzlichen Formel auf volle Euro gerundet.

So wird die Minijobgrenze berechnet

Die Grundlage für die Ermittlung der Minijobgrenze ist seit 2022 fix: Der Mindestlohn wird mit 130 multipliziert und durch 3 geteilt. Das Ergebnis wird dann auf volle Euro aufgerundet. Das bedeutet konkret, dass bei jeder Mindestlohnerhöhung auch die Minijobgrenze automatisch steigt – es braucht keinen gesonderten Gesetzesbeschluss mehr.

Beispiel-Berechnung für 2026:

13,90€ × 130 = 1.807€
1.807€ / 3 = etwa 602,33€
Auf volle Euro aufgerundet: 603€

Warum ändert sich die Minijobgrenze jedes Jahr?

Die dynamische Anpassung der Verdienstgrenze bewirkt, dass Minijobber auch bei steigenden Lebenshaltungskosten und Löhnen angemessen verdienen können, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen jedoch bei jeder Änderung prüfen, ob die Stundenanzahl und der Verdienst noch im erlaubten Rahmen liegen. Überschreitungen führen automatisch zu einer Umwandlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.

Was sollten Minijobber ab 2025 bis 2027 beachten?

  • Die aktuelle Grenze im Auge behalten und das monatliche Gehalt regelmäßig prüfen.
  • Stunden und Stundenlohn dokumentieren und ggf. anpassen.
  • Arbeitgeber müssen Verträge ggf. anpassen, um Überschreitungen zu vermeiden.
  • Wer mehr als die Grenze verdient, rutscht in den Midijob-Bereich (bis 2.000€ monatlich).

Zusammenfassung: Minijob-Grenze 2025, 2026, 2027

Die Minijob-Verdienstgrenze steigt in den kommenden Jahren deutlich an: 2025 auf 556€, 2026 auf 602–603€ und 2027 auf 632–633€ pro Monat. Grund dafür ist die gesetzliche Kopplung an den Mindestlohn. Wer als Minijobber beschäftigt ist, muss die aktuelle Grenze stets im Auge behalten, um nicht in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu rutschen.

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