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Kindergeld bei Schwerbehinderung: Anspruch und Fallstricke 2026

Eltern von Kindern mit Schwerbehinderung haben beim Kindergeld besondere Rechte – aber auch wichtige Pflichten, um den Anspruch zu sichern. Insbesondere gelten spezielle Regeln für die Bezugsdauer, notwendige Nachweise und das Einkommen des Kindes. Wer alle Details beachtet, kann Kindergeld sogar lebenslang erhalten. Alle Einzelheiten hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Anspruch auf Kindergeld bei Schwerbehinderung

Bei gesunden Kindern endet der Anspruch auf Kindergeld in der Regel mit dem 18. Lebensjahr, in bestimmten Fällen spätestens nach Ausbildung oder Studium mit 25 Jahren. Ist das Kind aber aufgrund seiner Behinderung dauerhaft nicht in der Lage, sich selbst zu unterhalten, bleibt das Kindergeld auch über das 25. Lebensjahr hinaus bestehen – oft sogar lebenslang.

Wichtige Voraussetzungen:

  • Die Behinderung muss vor dem 25. Geburtstag eingetreten sein (bei Geburtsjahrgängen vor 1982 gilt in Ausnahmefällen der 27. Geburtstag).
  • Das Kind kann wegen seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen nicht für den eigenen Lebensunterhalt sorgen. Das bedeutet: Das eigene (anrechenbare) Einkommen des Kindes liegt regelmäßig unter 12.084 Euro pro Jahr (Stand 2026).

Welche Nachweise müssen erbracht werden?

Die Familienkasse verlangt aussagekräftige Nachweise:

  • Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 50.
  • Bescheinigung oder Gutachten vom Arzt – mit Angaben über das Vorliegen, den Beginn und die Auswirkungen der Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit des Kindes.​
  • Feststellungsbescheid der Versorgungsämter (nach SGB IX) oder ein Rentenbescheid.
  • Bei seelischer Behinderung: Sachverständigengutachten möglich.

Wichtig: Der Eintritt der Behinderung vor dem 25. Lebensjahr muss aus den Unterlagen klar hervorgehen, auch wenn die Diagnose erst später gestellt wird.

Wie lange gilt der Kindergeldanspruch?

Für Kinder mit anerkannter Schwerbehinderung kann der Anspruch auf Kindergeld ohne Altersbegrenzung bestehen – solange die Behinderung fortbesteht und die Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Kind muss außerstande sein, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten
  • Das Einkommen des Kindes (z.B. aus Werkstätten, Rente oder Minijobs) darf den individuellen Bedarf nicht dauerhaft übersteigen.

Besonderheiten bei erwachsenen Kindern

  • Ausbildung oder Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen verlängert den Anspruch unabhängig vom Alter.
  • Pflegegrad, Grundsicherungsbezug oder Merkzeichen „H“/„B“ im Ausweis (hilflos oder blind) können den Anspruch zusätzlich absichern.
  • Eltern müssen regelmäßig aktuelle Nachweise vorlegen und auf Verlangen neue ärztliche Gutachten einreichen.

Was muss bei Antrag und Verlängerung beachtet werden?

  • Der Kindergeldantrag (Formular KG1 + Anlage Kind) muss inkl. aller Nachweise eingereicht werden.
  • Bei volljährigen Kindern mit neuer Diagnose ist eine lückenlose Dokumentation wichtig, um den Zusammenhang zwischen Behinderungsbeginn und späterer Erwerbsunfähigkeit zu belegen.​
  • Bei Veränderungen (Einkommen, Erwerbstätigkeit, Pflegezustand) unbedingt die Familienkasse rechtzeitig informieren, um Rückforderungen oder Sanktionen zu vermeiden.

Tipps aus der Praxis

  • Frühe Antragstellung und detaillierte medizinische Unterlagen erleichtern die Bewilligung.
  • Alle wichtigen Bescheide und Gutachten dauerhaft aufbewahren.
  • Bei Ablehnung: Widerspruch einlegen und ggf. anwaltlichen oder behördlichen Rat einholen.
  • Beratungsangebote von Behindertenorganisationen oder Sozialverbänden nutzen.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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