Kindergeld ist eine der wichtigsten staatlichen Leistungen für Familien in Deutschland. Doch was passiert nach dem Schulabschluss? Viele Eltern und Jugendliche stellen sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen weiterhin Anspruch auf Kindergeld besteht. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Regelungen, Fristen und Tipps rund um das Thema „Kindergeld nach Schulabschluss“ aktuell und verständlich erklärt. Handeln Sie jetzt, liebe Eltern, die Sommerferien sind da und der Schulabschluss steht vor der Tür!
Grundsätzliches zum Kindergeld
Kindergeld wird grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Nach dem Schulabschluss – der meist mit dem 18. Geburtstag zusammenfällt oder kurz darauf folgt – gibt es zahlreiche Möglichkeiten, weiterhin Kindergeld zu erhalten. Entscheidend ist, was das Kind nach dem Abschluss macht und welche Nachweise der Familienkasse vorgelegt werden.
Alter | Anspruch auf Kindergeld? | Voraussetzungen |
---|---|---|
Bis 18 Jahre | Ja | Keine besonderen Nachweise nötig |
18–25 Jahre | Ja, unter bestimmten Bedingungen | Ausbildung, Studium, Übergangszeit etc. |
Kindergeld in der Übergangszeit nach dem Schulabschluss
Nach dem Ende der Schule beginnt für viele Jugendliche eine Übergangsphase. Ob Studium, Ausbildung, Freiwilligendienst oder Jobsuche – für jede Situation gelten spezifische Regelungen:
Übergangszeit von bis zu vier Monaten
Zwischen dem Schulabschluss und dem Beginn einer Berufsausbildung, eines Studiums oder eines Freiwilligendienstes gibt es eine sogenannte „Übergangszeit“. Diese darf maximal vier Monate dauern. Während dieser Zeit bleibt der Anspruch auf Kindergeld bestehen, auch wenn das Kind noch keine neue Ausbildung oder ein Studium begonnen hat.
Beispiel:
Wer im Juni das Abitur macht und im Oktober ein Studium beginnt, erhält für die dazwischenliegenden Monate weiterhin Kindergeld – vorausgesetzt, die Übergangszeit überschreitet die vier Monate nicht.
Längere Übergangszeit: Sonderregelungen
Falls sich die Unterbrechung zwischen Schule und Ausbildung oder Studium unverschuldet länger als vier Monate hinzieht, kann der Kindergeldanspruch weiterhin bestehen. Voraussetzung ist, dass das Kind sich aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht oder nach einer Zusage auf den nächstmöglichen Beginn wartet. Hierfür sind Nachweise über Bewerbungsbemühungen oder eine Immatrikulationsbescheinigung erforderlich.
Kindergeld bei Ausbildung, Studium und Freiwilligendienst
Während Ausbildung oder Studium
Beginnt das Kind nach dem Schulabschluss eine Berufsausbildung oder ein Studium, besteht der Anspruch auf Kindergeld bis zum 25. Geburtstag weiter. Dabei spielt es keine Rolle, wie viel das Kind währenddessen verdient – die frühere Einkommensgrenze wurde abgeschafft.
Freiwilligendienst
Auch während eines Bundesfreiwilligendienstes, Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) oder eines anderen anerkannten Freiwilligendienstes wird Kindergeld gezahlt.
Praktikum
Ein Praktikum, das als Bestandteil einer Ausbildung oder zur Vorbereitung auf einen Beruf dient, berechtigt ebenfalls zum Kindergeldanspruch. Auch hier ist ein Nachweis erforderlich.
Kindergeld bei Arbeitslosigkeit nach Schulabschluss
Hat das Kind nach dem Schulabschluss noch keine Ausbildung, keinen Studienplatz oder keinen Freiwilligendienst gefunden, kann weiterhin Kindergeld gezahlt werden, wenn das Kind bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als arbeitsuchend gemeldet ist. Der Anspruch gilt bis zum 21. Geburtstag.
Wichtige Nachweise und Fristen
- Nachweise: Für den weiteren Bezug von Kindergeld nach dem Schulabschluss sind Nachweise wie Schulbescheinigung, Ausbildungsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung oder Bewerbungsnachweise erforderlich.
- Meldung an die Familienkasse: Eltern sollten die Pläne ihres Kindes nach dem Schulabschluss möglichst früh der Familienkasse mitteilen, um Unterbrechungen bei der Auszahlung zu vermeiden.
- Fristen: Kindergeld kann nur für die letzten sechs Monate rückwirkend beantragt werden. Wer zu spät reagiert, verschenkt bares Geld.
Höhe des Kindergeldes 2025
Seit Januar 2025 beträgt das Kindergeld 255 Euro pro Monat und Kind – unabhängig von der Anzahl der Kinder in der Familie.
Zusammenfassung: Kindergeld nach dem Schulabschluss – gut informiert weiter erhalten
Nach dem Schulabschluss gibt es viele Wege, weiterhin Kindergeld zu erhalten. Entscheidend sind die nächsten Schritte des Kindes und die rechtzeitige Kommunikation mit der Familienkasse. Wer sich informiert und die erforderlichen Nachweise einreicht, kann auch nach dem Ende der Schulzeit von der wichtigen Familienleistung profitieren.
Kindergeld nach der Schule: Häufige Fragen (FAQ)
- Wie lange wird Kindergeld nach dem Schulabschluss gezahlt?
Bis zum 25. Geburtstag, sofern das Kind sich in Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst oder einer anerkannten Übergangszeit befindet. - Was muss ich der Familienkasse melden?
Alle Veränderungen wie Ausbildungsbeginn, Studienstart, Freiwilligendienst oder Arbeitslosigkeit sollten umgehend gemeldet werden. - Gibt es Kindergeld auch bei längerer Wartezeit auf einen Studien- oder Ausbildungsplatz?
Ja, sofern das Kind sich aktiv bewirbt und dies nachweisen kann.