Anspruch auf Kindergeld nach dem Schulabschluss
Kindergeld wird in Deutschland grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Doch auch darüber hinaus kann ein Anspruch bestehen. Entscheidend ist dabei die Lebenssituation des Kindes nach dem Schulabschluss.
- Befindet sich das Kind in einer Berufsausbildung oder einem Studium, besteht der Anspruch auf Kindergeld in der Regel bis zum Alter von 25 Jahren.
- Ist das Kind arbeitssuchend gemeldet, kann ebenfalls ein Anspruch bestehen – hier allerdings nur bis zum 21. Geburtstag.
- Bei Übergangszeiten von maximal vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (z. B. Abitur und Beginn einer Ausbildung im Herbst) laufen die Zahlungen ebenfalls weiter.
Das bedeutet: Nicht der reine Schulabschluss führt zum Ende des Kindergelds, sondern die Frage, was das Kind im Anschluss macht.
Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung
Viele Jugendliche absolvieren nach dem Abitur oder der mittleren Reife nicht sofort eine Ausbildung oder beginnen ein Studium. Häufig entstehen Wartezeiten von mehreren Monaten. Damit Eltern in dieser Phase keine Lücke beim Kindergeld erleben, hat der Gesetzgeber die sogenannte Übergangsregelung geschaffen.
Die Familienkasse erkennt Übergangszeiten von höchstens vier Monaten als unschädlich an. Ein typisches Beispiel: Ein Schüler beendet seine Schullaufbahn Ende Juni und beginnt im Oktober ein Studium. Da der Zeitraum Juli bis September nur drei Monate umfasst, wird das Kindergeld lückenlos weitergezahlt. Wichtig ist jedoch, dass ein Nachweis über den bevorstehenden Ausbildungsbeginn erbracht wird.
Kindergeld während Ausbildung und Studium
Sowohl eine betriebliche Lehre als auch ein Hochschulstudium gelten als anerkannte Erstausbildung. Für diesen Zeitraum wird Kindergeld weitergezahlt – in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Besondere Regelungen gelten, wenn das Kind neben der Ausbildung arbeitet:
- Bei einer ersten Berufsausbildung oder im Erststudium spielt die Höhe des Einkommen keine Rolle. Das Kindergeld entfällt also nicht, wenn nebenher ein Minijob oder eine Teilzeitstelle ausgeübt wird.
- Nach erfolgreichem Abschluss der ersten Ausbildung oder des Erststudiums gelten strengere Anforderungen. Hier führt eine regelmäßige Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Stunden pro Woche in der Regel zum Wegfall des Anspruchs. Die Höhe des Verdienstes spielt keine Rolle. Ausnahmen gibt es aber für Minijobs und Praktika.
Kindergeld bei Arbeitssuche
Nicht jedes Kind weiß sofort nach der Schule, welchen beruflichen Weg es einschlagen möchte. Ist ein Jugendlicher nach dem Schulabschluss zunächst arbeitssuchend, können Eltern dennoch Kindergeld erhalten – allerdings nur bis zum 21. Geburtstag.
Voraussetzung ist, dass das Kind bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet ist. Eine einfache Arbeitslosmeldung reicht meist aus. Die Familienkasse verlangt hierbei einen Nachweis, der regelmäßig erneuert werden muss.
Sonderfälle: Freiwilligendienste und Auslandsaufenthalte
Auch wer nach dem Schulabschluss einen Freiwilligendienst absolviert, behält den Anspruch auf Kindergeld. Dazu zählen insbesondere:
- Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
- Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)
- Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Darüber hinaus kann Kindergeld auch während eines Auslandsaufenthalts weitergezahlt werden, wenn dieser als Ausbildung anerkannt wird. Ein Beispiel wäre ein Studium an einer europäischen Universität oder ein Ausbildungsgang im Ausland.
Was Eltern nach dem Schulabschluss beachten sollten
Wichtig ist, dass Eltern aktiv auf die Familienkasse zugehen und Nachweise rechtzeitig einreichen. Nach dem Schulende benötigt die Familienkasse Informationen darüber, wie es für das Kind weitergeht. Fehlen diese Nachweise, wird die Auszahlung zunächst gestoppt.
Typische Nachweise sind:
- Ausbildungs- oder Studienvertrag
- Immatrikulationsbescheinigung
- Bescheinigung über Arbeitslosmeldung
- Zulassungsbescheid für Studium oder Ausbildung
Wer diese Unterlagen frühzeitig einreicht, vermeidet Unterbrechungen bei der Zahlung.
Höhe des Kindergelds 2025
Aktuell (Stand 2025) beträgt das Kindergeld 255 Euro pro Monat und Kind – unabhängig von der Anzahl der Kinder. Damit erhalten Familien für ein Kind bis zu 3.000 Euro pro Jahr. Gerade in Übergangszeiten oder während des Studiums stellt dies eine wichtige Unterstützung dar. Ab Januar 2026 wird das Kindergeld auf 259 Euro pro Kind und Monat erhöht.
Wann wird das Kindergeld ausgezahlt?
Eine Übersicht zu den Kindergeld Auszahlungsterminen 2025 und 2026 finden Sie hier: Kindergeld Auszahlung
Beispiel: Übergang zwischen Schule und Studium
Um das Ganze zu verdeutlichen, ein Beispiel:
Lena hat im Juni 2025 ihr Abitur abgeschlossen. Sie beginnt im Oktober 2025 ein Studium der Wirtschaftswissenschaften. Die Familienkasse erhält rechtzeitig die Immatrikulationsbescheinigung. Ergebnis: Das Kindergeld läuft ohne Unterbrechung weiter, da die Übergangszeit nur drei Monate beträgt und die Voraussetzungen erfüllt sind.
Kindergeld nach Schulabschluss: Anspruchs-Übersicht 2025
Hier ist eine übersichtliche Tabelle, die alle Optionen für den Anspruch auf Kindergeld nach dem Schulabschluss 2025 darstellt. Die Tabelle zeigt für jede Situation die Voraussetzungen, benötigten Nachweise und die Höhe des Kindergeldes pro Monat.
Situation | Anspruchszeitraum | Voraussetzungen | Benötigte Nachweise | Monatsbetrag |
---|---|---|---|---|
Ausbildung/Studium | Bis 25. Geburtstag | Beginn einer anerkannten Ausbildung/Studium | Ausbildungsvertrag/Immatrikulation | 255 € |
Übergangszeit (max. 4 Monate) | Direkt nach Schulende | Geplante Aufnahme Ausbildung/Studium/Freiwilligendienst | Nachweis über geplanten Beginn | 255 € |
Freiwilligendienst (FSJ, BFD, FÖJ) | Bis Abschluss | Teilnahme am anerkannten Dienst | Bescheinigung des Trägers | 255 € |
Ausbildungssuche | Bis 25. Geburtstag | Aktive Suche nach Ausbildungsplatz | Bewerbungsunterlagen, Meldung AfA | 255 € |
Arbeitslos (u21) | Bis 21. Geburtstag | Arbeitsuchend gemeldet (AfA/Jobcenter) | Bescheinigung AfA/Jobcenter | 255 € |
Praktikum (berufsbezogen) | Bis 25. Geburtstag | Zusammenhang mit Berufsausbildung | Praktikumsvertrag, Nachweis | 255 € |
Keine weitere Ausbildung geplant oder nicht ausbildungswillig | Entfällt | Keine Voraussetzung erfüllt | – | Kein Anspruch |
Fazit zum Kindergeld nach Schulabschluss
Eltern müssen nach dem Schulabschluss ihrer Kinder nicht automatisch mit dem Ende des Kindergelds rechnen. Entscheidend ist, ob sich das Kind in Ausbildung, Studium, Arbeitssuche oder einem anerkannten Freiwilligendienst befindet. Mit rechtzeitigen Nachweisen lässt sich sicherstellen, dass die monatliche Unterstützung von 250 Euro weiterhin gezahlt wird.
Kindergeld nach der Schule ist also keineswegs vorbei – die Zahlungen können unter den richtigen Voraussetzungen noch jahrelang weiterlaufen. Es lohnt sich daher, die verschiedenen Möglichkeiten genau zu prüfen und die Familienkasse rechtzeitig zu informieren.