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Kindergeld nach Schulabschluss – so kann man es weiter erhalten

Nach dem Ende der Schulzeit stellt sich für viele Familien die Frage: Läuft das Kindergeld nun automatisch aus oder gibt es Möglichkeiten, die Zahlungen weiter zu erhalten? Gerade in der Übergangsphase zwischen Schule, Ausbildung und Studium ist das Thema besonders wichtig, da das Kindergeld eine entscheidende finanzielle Unterstützung darstellt. In diesem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erfahren Sie, wann Eltern Anspruch behalten, welche Voraussetzungen gelten und worauf unbedingt geachtet werden sollte.

Anspruch auf Kindergeld nach dem Schulabschluss

Kindergeld wird in Deutschland grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Doch auch darüber hinaus kann ein Anspruch bestehen. Entscheidend ist dabei die Lebenssituation des Kindes nach dem Schulabschluss.

  • Befindet sich das Kind in einer Berufsausbildung oder einem Studium, besteht der Anspruch auf Kindergeld in der Regel bis zum Alter von 25 Jahren.
  • Ist das Kind arbeitssuchend gemeldet, kann ebenfalls ein Anspruch bestehen – hier allerdings nur bis zum 21. Geburtstag.
  • Bei Übergangszeiten von maximal vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (z. B. Abitur und Beginn einer Ausbildung im Herbst) laufen die Zahlungen ebenfalls weiter.

Das bedeutet: Nicht der reine Schulabschluss führt zum Ende des Kindergelds, sondern die Frage, was das Kind im Anschluss macht.

Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung

Viele Jugendliche absolvieren nach dem Abitur oder der mittleren Reife nicht sofort eine Ausbildung oder beginnen ein Studium. Häufig entstehen Wartezeiten von mehreren Monaten. Damit Eltern in dieser Phase keine Lücke beim Kindergeld erleben, hat der Gesetzgeber die sogenannte Übergangsregelung geschaffen.

Die Familienkasse erkennt Übergangszeiten von höchstens vier Monaten als unschädlich an. Ein typisches Beispiel: Ein Schüler beendet seine Schullaufbahn Ende Juni und beginnt im Oktober ein Studium. Da der Zeitraum Juli bis September nur drei Monate umfasst, wird das Kindergeld lückenlos weitergezahlt. Wichtig ist jedoch, dass ein Nachweis über den bevorstehenden Ausbildungsbeginn erbracht wird.

Kindergeld während Ausbildung und Studium

Sowohl eine betriebliche Lehre als auch ein Hochschulstudium gelten als anerkannte Erstausbildung. Für diesen Zeitraum wird Kindergeld weitergezahlt – in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Besondere Regelungen gelten, wenn das Kind neben der Ausbildung arbeitet:

  • Bei einer ersten Berufsausbildung oder im Erststudium spielt die Höhe des Einkommen keine Rolle. Das Kindergeld entfällt also nicht, wenn nebenher ein Minijob oder eine Teilzeitstelle ausgeübt wird.
  • Nach erfolgreichem Abschluss der ersten Ausbildung oder des Erststudiums gelten strengere Anforderungen. Hier führt eine regelmäßige Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Stunden pro Woche in der Regel zum Wegfall des Anspruchs. Die Höhe des Verdienstes spielt keine Rolle. Ausnahmen gibt es aber für Minijobs und Praktika.

Kindergeld bei Arbeitssuche

Nicht jedes Kind weiß sofort nach der Schule, welchen beruflichen Weg es einschlagen möchte. Ist ein Jugendlicher nach dem Schulabschluss zunächst arbeitssuchend, können Eltern dennoch Kindergeld erhalten – allerdings nur bis zum 21. Geburtstag.

Voraussetzung ist, dass das Kind bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet ist. Eine einfache Arbeitslosmeldung reicht meist aus. Die Familienkasse verlangt hierbei einen Nachweis, der regelmäßig erneuert werden muss.

Sonderfälle: Freiwilligendienste und Auslandsaufenthalte

Auch wer nach dem Schulabschluss einen Freiwilligendienst absolviert, behält den Anspruch auf Kindergeld. Dazu zählen insbesondere:

  • Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
  • Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)
  • Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Darüber hinaus kann Kindergeld auch während eines Auslandsaufenthalts weitergezahlt werden, wenn dieser als Ausbildung anerkannt wird. Ein Beispiel wäre ein Studium an einer europäischen Universität oder ein Ausbildungsgang im Ausland.

Was Eltern nach dem Schulabschluss beachten sollten

Wichtig ist, dass Eltern aktiv auf die Familienkasse zugehen und Nachweise rechtzeitig einreichen. Nach dem Schulende benötigt die Familienkasse Informationen darüber, wie es für das Kind weitergeht. Fehlen diese Nachweise, wird die Auszahlung zunächst gestoppt.

Typische Nachweise sind:

  • Ausbildungs- oder Studienvertrag
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Bescheinigung über Arbeitslosmeldung
  • Zulassungsbescheid für Studium oder Ausbildung

Wer diese Unterlagen frühzeitig einreicht, vermeidet Unterbrechungen bei der Zahlung.

Höhe des Kindergelds 2025

Aktuell (Stand 2025) beträgt das Kindergeld 255 Euro pro Monat und Kind – unabhängig von der Anzahl der Kinder. Damit erhalten Familien für ein Kind bis zu 3.000 Euro pro Jahr. Gerade in Übergangszeiten oder während des Studiums stellt dies eine wichtige Unterstützung dar. Ab Januar 2026 wird das Kindergeld auf 259 Euro pro Kind und Monat erhöht.

Wann wird das Kindergeld ausgezahlt?

Eine Übersicht zu den Kindergeld Auszahlungsterminen 2025 und 2026 finden Sie hier: Kindergeld Auszahlung

Beispiel: Übergang zwischen Schule und Studium

Um das Ganze zu verdeutlichen, ein Beispiel:
Lena hat im Juni 2025 ihr Abitur abgeschlossen. Sie beginnt im Oktober 2025 ein Studium der Wirtschaftswissenschaften. Die Familienkasse erhält rechtzeitig die Immatrikulationsbescheinigung. Ergebnis: Das Kindergeld läuft ohne Unterbrechung weiter, da die Übergangszeit nur drei Monate beträgt und die Voraussetzungen erfüllt sind.

Kindergeld nach Schulabschluss: Anspruchs-Übersicht 2025

Hier ist eine übersichtliche Tabelle, die alle Optionen für den Anspruch auf Kindergeld nach dem Schulabschluss 2025 darstellt. Die Tabelle zeigt für jede Situation die Voraussetzungen, benötigten Nachweise und die Höhe des Kindergeldes pro Monat.

SituationAnspruchszeitraumVoraussetzungenBenötigte NachweiseMonatsbetrag
Ausbildung/StudiumBis 25. GeburtstagBeginn einer anerkannten Ausbildung/StudiumAusbildungsvertrag/Immatrikulation255 €
Übergangszeit (max. 4 Monate)Direkt nach SchulendeGeplante Aufnahme Ausbildung/Studium/FreiwilligendienstNachweis über geplanten Beginn255 €
Freiwilligendienst (FSJ, BFD, FÖJ)Bis AbschlussTeilnahme am anerkannten DienstBescheinigung des Trägers255 €
AusbildungssucheBis 25. GeburtstagAktive Suche nach AusbildungsplatzBewerbungsunterlagen, Meldung AfA255 €
Arbeitslos (u21)Bis 21. GeburtstagArbeitsuchend gemeldet (AfA/Jobcenter)Bescheinigung AfA/Jobcenter255 €
Praktikum (berufsbezogen)Bis 25. GeburtstagZusammenhang mit BerufsausbildungPraktikumsvertrag, Nachweis255 €
Keine weitere Ausbildung geplant oder nicht ausbildungswilligEntfälltKeine Voraussetzung erfülltKein Anspruch

Fazit zum Kindergeld nach Schulabschluss

Eltern müssen nach dem Schulabschluss ihrer Kinder nicht automatisch mit dem Ende des Kindergelds rechnen. Entscheidend ist, ob sich das Kind in Ausbildung, Studium, Arbeitssuche oder einem anerkannten Freiwilligendienst befindet. Mit rechtzeitigen Nachweisen lässt sich sicherstellen, dass die monatliche Unterstützung von 250 Euro weiterhin gezahlt wird.

Kindergeld nach der Schule ist also keineswegs vorbei – die Zahlungen können unter den richtigen Voraussetzungen noch jahrelang weiterlaufen. Es lohnt sich daher, die verschiedenen Möglichkeiten genau zu prüfen und die Familienkasse rechtzeitig zu informieren.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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