Kinderkrankengeld bleibt auch 2026 ein zentraler Rettungsanker für berufstätige Eltern – mit mehr Tagen, klaren Regeln und besonderen Pluspunkten bei Klinikaufenthalten. Der Staat verlängert die Corona-Sonderregelung und macht sie damit faktisch zum neuen Standard.
Mehr Kinderkrankentage ab 2026
- Gesetzlich versicherte Eltern bekommen 2026 je Kind 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld statt der früheren 10 Tage.
- Bei mehreren Kindern sind pro Elternteil maximal 35 Tage im Jahr drin – ein großer Puffer für Familien mit zwei oder drei Kindern.
- Alleinerziehende dürfen pro Kind 30 Tage ausschöpfen, insgesamt aber bis zu 70 Kinderkrankentage im Kalenderjahr nutzen.
Voraussetzungen für den Anspruch
- Das Kind muss gesetzlich krankenversichert sein, in der Regel unter 12 Jahre alt oder wegen Behinderung pflegebedürftig.
- Ein Arzt oder eine Ärztin muss die Krankheit bescheinigen, alternativ ist seit der Pandemie auch eine telefonische Krankschreibung in vielen Fällen möglich.
- Es darf keine andere im Haushalt lebende Person geben, die das kranke Kind übernehmen kann – sonst entfällt der Anspruch.
Wie viel Geld Eltern bekommen
- Gezahlt werden in der Regel rund 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, bei Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld etwas weniger.
- Ausgezahlt wird das Kinderkrankengeld nicht vom Arbeitgeber, sondern direkt von der gesetzlichen Krankenkasse des begleitenden Elternteils.
- Wichtig: Für privat Versicherte gelten andere Regeln – sie haben meist keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld, sondern müssen individuelle Tarife prüfen.
Besonderheit Krankenhaus: Keine Zeitgrenze
- Müssen Eltern ihr Kind aus medizinischen Gründen im Krankenhaus begleiten, läuft der Anspruch auf Kinderkrankengeld für die komplette Dauer des stationären Aufenthalts – ohne gesetzliche Obergrenze.
- Diese Tage werden nicht auf das Jahreskontingent von 15, 35 oder 70 Kinderkrankentagen angerechnet, was Familien bei schweren Erkrankungen enorm entlastet.
- Entscheidend ist, dass die Mitaufnahme medizinisch notwendig ist – das Krankenhaus und die Kasse prüfen dies über entsprechende Bescheinigungen.
So sichern sich Eltern ihr Geld
- Eltern müssen Kinderkrankengeld aktiv bei ihrer Krankenkasse beantragen und die ärztliche Bescheinigung („Kind-krank“-Schein) schnell einreichen.
- Wer seinen Anspruch strategisch über das Jahr verteilt – etwa bei Kita-Viren, Grippewellen oder geplanten Operationen – vermeidet böse Überraschungen, wenn das Kontingent plötzlich ausgeschöpft ist.
- Frühzeitige Rücksprache mit Arbeitgeber und Krankenkasse hilft, Konflikte zu vermeiden und alle Fristen sauber einzuhalten.

