Kinderkrankengeld 2026: So viele Tage, so viel Geld – das müssen Eltern jetzt wissen

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Kinderkrankengeld bleibt auch 2026 ein zentraler Rettungsanker für berufstätige Eltern – mit mehr Tagen, klaren Regeln und besonderen Pluspunkten bei Klinikaufenthalten. Der Staat verlängert die Corona-Sonderregelung und macht sie damit faktisch zum neuen Standard.​

Mehr Kinderkrankentage ab 2026

  • Gesetzlich versicherte Eltern bekommen 2026 je Kind 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld statt der früheren 10 Tage.​
  • Bei mehreren Kindern sind pro Elternteil maximal 35 Tage im Jahr drin – ein großer Puffer für Familien mit zwei oder drei Kindern.​
  • Alleinerziehende dürfen pro Kind 30 Tage ausschöpfen, insgesamt aber bis zu 70 Kinderkrankentage im Kalenderjahr nutzen.​

Voraussetzungen für den Anspruch

  • Das Kind muss gesetzlich krankenversichert sein, in der Regel unter 12 Jahre alt oder wegen Behinderung pflegebedürftig.​
  • Ein Arzt oder eine Ärztin muss die Krankheit bescheinigen, alternativ ist seit der Pandemie auch eine telefonische Krankschreibung in vielen Fällen möglich.​
  • Es darf keine andere im Haushalt lebende Person geben, die das kranke Kind übernehmen kann – sonst entfällt der Anspruch.​

Wie viel Geld Eltern bekommen

  • Gezahlt werden in der Regel rund 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, bei Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld etwas weniger.​
  • Ausgezahlt wird das Kinderkrankengeld nicht vom Arbeitgeber, sondern direkt von der gesetzlichen Krankenkasse des begleitenden Elternteils.​
  • Wichtig: Für privat Versicherte gelten andere Regeln – sie haben meist keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld, sondern müssen individuelle Tarife prüfen.​

Besonderheit Krankenhaus: Keine Zeitgrenze

  • Müssen Eltern ihr Kind aus medizinischen Gründen im Krankenhaus begleiten, läuft der Anspruch auf Kinderkrankengeld für die komplette Dauer des stationären Aufenthalts – ohne gesetzliche Obergrenze.​
  • Diese Tage werden nicht auf das Jahreskontingent von 15, 35 oder 70 Kinderkrankentagen angerechnet, was Familien bei schweren Erkrankungen enorm entlastet.​
  • Entscheidend ist, dass die Mitaufnahme medizinisch notwendig ist – das Krankenhaus und die Kasse prüfen dies über entsprechende Bescheinigungen.​

So sichern sich Eltern ihr Geld

  • Eltern müssen Kinderkrankengeld aktiv bei ihrer Krankenkasse beantragen und die ärztliche Bescheinigung („Kind-krank“-Schein) schnell einreichen.​
  • Wer seinen Anspruch strategisch über das Jahr verteilt – etwa bei Kita-Viren, Grippewellen oder geplanten Operationen – vermeidet böse Überraschungen, wenn das Kontingent plötzlich ausgeschöpft ist.​
  • Frühzeitige Rücksprache mit Arbeitgeber und Krankenkasse hilft, Konflikte zu vermeiden und alle Fristen sauber einzuhalten.​

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