Acht Milliarden Euro fehlen der Pflegeversicherung im kommenden Jahr, und die Zeit für eine Lösung wird knapp: Gesundheitsminister Carsten Linnemann verhandelt derzeit mit Hochdruck, um noch im September ein Reformgesetz durchs Kabinett zu bringen. Ein Papier aus dem Bundesministerium für Gesundheit zeigt nun, dass dabei auch privat Pflegeversicherte stärker zur Kasse gebeten werden könnten.
Die finanzielle Schieflage der Pflegeversicherung beschäftigt die schwarz-rote Koalition seit Monaten. Für gesetzlich Versicherte ist bereits klar: Ab 2027 steigen die Verdienstschwellen, bis zu denen Sozialbeiträge fällig werden. Neu ist, dass nun auch Kundinnen und Kunden privater Pflegeversicherungen ins Visier geraten. Laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung liegt ein Ministeriumspapier vor, das verschiedene Modelle eines Risikoausgleichs zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung durchrechnet. Begründet wird der Vorstoß mit einer deutlichen Kostenasymmetrie: Der Anteil pflegebedürftiger Menschen sei im gesetzlichen System fast doppelt so hoch wie unter Privatversicherten. Verfassungsrechtliche Bedenken sieht das Haus demnach nicht.
Zwei Modelle für den Geldtransfer liegen auf dem Tisch
Die Idee ist nicht neu. Bereits unter der Ampelkoalition hatte der damalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach einen solchen Ausgleich angestrebt. Das Grundprinzip: Liegen die Pro-Kopf-Ausgaben der gesetzlichen Pflegekassen über denen der privaten Versicherer, müssten Letztere die Differenz überweisen. Ein Expertenbericht aus dem Jahr 2024 hatte das mögliche Volumen auf bis zu zwei Milliarden Euro jährlich beziffert. Um das zu stemmen, müssten private Versicherer ihre Beitragseinnahmen einem Bericht zufolge um knapp 40 Prozent erhöhen, eine spürbare Mehrbelastung für ihre Versicherten. Für die Sozialkassen wären diese zwei Milliarden Euro dagegen weniger als drei Prozent der Gesamtausgaben.
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👉 Jetzt als bevorzugte Quelle bei Google News speichern (⭐️ klicken)Das aktuelle Ministeriumspapier schlägt eine Begrenzung vor: Der Ausgleich soll ein Sechstel der Beitragseinnahmen der privaten Pflegeversicherung nicht übersteigen. Daneben wird eine zweite Variante diskutiert, der sogenannte Altersrückstellungsausgleich. Wer vom privaten ins gesetzliche System wechselt, müsste demnach seine angesparten Rückstellungen in den Solidartopf einbringen. Geschätzter Effekt: rund 500 Millionen Euro pro Jahr.
| Modell | Funktionsweise | Geschätztes Volumen pro Jahr |
|---|---|---|
| Kostenausgleich | Private Versicherer gleichen Differenz zu den Pro-Kopf-Ausgaben der gesetzlichen Kassen aus, gedeckelt auf ein Sechstel der Beitragseinnahmen | bis zu 2 Milliarden Euro |
| Altersrückstellungsausgleich | Angesparte Rückstellungen wechselnder Versicherter fließen in den Solidartopf | rund 500 Millionen Euro |
Front zwischen Kassen und Versicherungswirtschaft
Unterstützung für einen Ausgleich kommt unter anderem von der Vorstandsvorsitzenden des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann. Noch weiter geht Eugen Brysch, Vorstand der Stiftung Patientenschutz: Er nennt eine Zusammenlegung von privater und gesetzlicher Pflegeversicherung überfällig, schließlich verfüge die private Pflegeversicherung über Rücklagen von mehr als 40 Milliarden Euro.
Die Versicherungsbranche wehrt sich deutlich. PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther bezeichnet einen Zugriff auf die Alterungsrückstellungen als verfassungswidrige Enteignung der Privatversicherten und warnt die Koalitionspartner vor einem solchen Schritt. Die Schieflage der Sozialkassen sei nicht der privaten Versicherung anzulasten, sondern Ergebnis einer über Jahre verfehlten Pflegepolitik.
Rückendeckung erhält die Branche vom Heidelberger Rechtswissenschaftler Hanno Kube, Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht. In einem Gutachten für den PKV-Verband stuft er den geplanten Finanztransfer als verfassungswidrige Sonderabgabe ein. Auch die vorgeschlagene Deckelung ändere daran nichts, ein geringer Ausgleich sei zudem ungeeignet, eine echte Stabilisierung zu erreichen. Den Altersrückstellungsausgleich bewertet der Jurist ebenfalls als unzulässig: Die Ansprüche auf die Rückstellungen lägen vertraglich bei den Versicherern, ein staatlicher Zugriff stelle einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Eigentumsposition dar.
Aktueller Stand: Kabinettstermin rückt, große Reform folgt erst später
Der Zeitplan hat sich seit den ersten Berichten verschärft. Für 2027 rechnet die Koalition mit einem Defizit der Pflegeversicherung von rund acht Milliarden Euro. Ursprünglich sollte das sogenannte Pflegeneuordnungsgesetz bereits Anfang September ins Kabinett, in der aktuellen Planung kommt es nun erst am 16., 23. oder 30. September in Betracht, eine Verschiebung in den Oktober gilt als möglich. Linnemann selbst spricht von Verhandlungen mit Hochdruck, um noch im laufenden Monat das Kabinett zu erreichen.
Verändert hat sich zudem der Zuschnitt der Reform: Linnemann kündigte an, zusätzlich zur kurzfristigen Stabilisierung eine unabhängige Strukturkommission einzusetzen, die dem System einen grundlegenden Umbau verordnen soll. Ohne eine solche Reform drohe das Pflegesystem in den 2030er-Jahren zu kollabieren, so der Minister gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Aus dem laufenden Gesetzentwurf hat er bereits geplante Kürzungen bei den Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige herausgenommen. Ob und in welcher Form der Ausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung Teil des Gesetzes wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin offen.
Häufige Fragen zum geplanten Pflegesoli
Was genau ist mit dem „Pflegesoli“ gemeint?
Gemeint ist kein neuer Beitrag für Verbraucherinnen und Verbraucher direkt, sondern ein Finanzausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung. Die privaten Versicherer sollen einen Teil ihrer Einnahmen oder Rückstellungen an die gesetzlichen Pflegekassen abgeben, um deren Defizit zu verringern.
Wer wäre von den Plänen betroffen?
Direkt betroffen wären zunächst die privaten Pflegeversicherer als Unternehmen. Da sie einen höheren Ausgleich voraussichtlich über die Beiträge auffangen würden, könnten am Ende auch privat Pflegeversicherte über steigende Prämien indirekt zur Kasse gebeten werden.
Ist der Ausgleich rechtlich überhaupt zulässig?
Das ist umstritten. Während das Bundesgesundheitsministerium keine verfassungsrechtlichen Hürden sieht, hält ein Gutachten für den PKV-Verband den Vorstoß für eine unzulässige Sonderabgabe und einen unzulässigen Eingriff in geschütztes Eigentum. Eine gerichtliche Klärung hat bislang nicht stattgefunden.
Wann könnte eine Regelung in Kraft treten?
Ein konkretes Datum gibt es noch nicht. Der zugrundeliegende Gesetzentwurf, das Pflegeneuordnungsgesetz, soll nach aktuellem Stand im September oder Oktober das Kabinett passieren, danach folgen Lesungen im Bundestag. Ob der Ausgleichsmechanismus für Privatversicherte darin überhaupt enthalten sein wird, ist noch nicht entschieden.