Auf tausenden deutschen Bankkonten liegt Geld, das seit Jahrzehnten niemand mehr angerührt hat – weil die Besitzer verstorben sind, umgezogen sind oder das Konto schlicht vergessen haben. Die Bundesregierung will dieses sogenannte „nachrichtenlose“ Vermögen künftig für einen staatlichen Fonds nutzen. Der Deutsche Bundestag bestätigte den Plan zuletzt schriftlich, konkrete Gesetzestexte fehlen jedoch bislang. Was das für Sparer, Erben und Bankkunden bedeutet, erklärt dieser Überblick.
Worum es geht: Milliarden ohne erkennbaren Besitzer
Im Fachjargon heißen sie „nachrichtenlose Konten“: Guthaben, bei denen die Bank seit Jahren keinen Kontakt mehr zum Inhaber oder zu dessen Erben herstellen kann. Je nach Schätzung liegen zwischen 2 und 9 Milliarden Euro auf solchen ruhenden Konten in Deutschland. Ein Gutachten im Auftrag des Bundesforschungsministeriums beziffert die Summe konkreter auf bis zu 4,2 Milliarden Euro.
Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist festgehalten, dass dieses Geld künftig in einen sogenannten revolvierenden Fonds für soziale Innovationen fließen soll – ein dauerhafter Topf, aus dem sich gemeinwohlorientierte Projekte finanzieren lassen sollen, ähnlich wie es bereits in Großbritannien, den USA, Kanada, Italien und Japan praktiziert wird.
Aktueller Stand: Noch kein Gesetz, aber ein klares Bekenntnis
Anders als es die politische Debatte vermuten lässt, existiert bislang kein fertiger Gesetzentwurf für den geplanten Fonds. Die Bundesregierung hat ihre Absicht allerdings in einer offiziellen Antwort an den Bundestag im Frühjahr 2026 erneut bekräftigt: Man verfolge „einen weitergehenden Ansatz“ und wolle Gelder aus allen nachrichtenlosen Konten in einem revolvierenden Fonds bündeln, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage.
Parallel dazu läuft ein separates, bereits konkreteres Gesetzgebungsverfahren: ein vom Bundesrat eingebrachter Entwurf, der Behörden verpflichten soll, unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener systematisch zu erfassen und für Erben auffindbar zu machen. Dieses Vorhaben ist deutlich enger gefasst als der große Fonds-Plan und derzeit in den Ausschüssen. Ein konkretes Datum für ein umfassendes Fonds-Gesetz gibt es weiterhin nicht – die parlamentarische Sommerpause 2026 hat den Prozess zusätzlich verlangsamt.
Bankenverband schlägt Alarm: Eigentumsrecht in Gefahr
Der Deutsche Bankenverband äußert deutliche Bedenken. Chefjustiziar Thorsten Höche warnt, dass es bislang keinerlei gesetzliche Regelung gebe, ab welchem Zeitraum ein Konto überhaupt als „nachrichtenlos“ gilt und der Staat darauf zugreifen dürfte. Sein zentraler Einwand: Ein solcher Zugriff könnte das im Grundgesetz verankerte Eigentumsrecht berühren, insbesondere wenn später doch noch Erben auftauchen.
Heute gilt: Banken müssen ausgebuchte Altguthaben nach vielen Jahren als eigenen Gewinn versteuern, bleiben aber verpflichtet, das Geld auszuzahlen, sobald sich Berechtigte melden. Ob ein vergleichbarer Rückforderungsanspruch auch gegenüber einem staatlichen Fonds bestehen würde, ist bislang ungeklärt – genau das treibt Verbraucherschützer und die Kreditwirtschaft gleichermaßen um.
Internationale Vorbilder: So machen es andere Länder
Deutschland wäre mit einem solchen Modell nicht allein. Mehrere Industriestaaten haben bereits vergleichbare Regelungen etabliert:
| Land | Modell | Frist bis zum Zugriff |
|---|---|---|
| Großbritannien | Staatlich organisierte Förderbank für soziale Projekte | rund 15 Jahre |
| USA | Bundesstaatliche „Unclaimed Property“-Programme | je nach Bundesstaat unterschiedlich |
| Kanada | Zentrales Register mit Weiterleitung an Staatskasse | mehrere Jahre Inaktivität |
| Japan | Nutzung ruhender Gelder für gemeinnützige Zwecke | gesetzlich geregelt |
| Deutschland (geplant) | Revolvierender Fonds für soziale Innovationen | noch nicht gesetzlich definiert |
Droht auch der Zugriff auf normale Sparkonten?
Diese Sorge treibt viele Bankkunden um – die Antwort nach aktuellem Stand lautet jedoch klar: Nein. Betroffen wären ausschließlich Konten, auf die über sehr lange Zeit niemand zugreift und bei denen keine erreichbaren Berechtigten mehr existieren. Reguläre, aktiv genutzte Girokonten und Sparguthaben fallen nicht unter die Pläne.
Mehrere rechtliche Schutzmechanismen bleiben zudem unberührt: Das Eigentumsgrundrecht aus Artikel 14 Grundgesetz setzt hohe Hürden für staatliche Eingriffe, und über Pfändungsschutzkonten (P-Konten) bleibt ein gesetzlich festgelegter Grundfreibetrag auch bei Gläubigerzugriffen unpfändbar. Details zu den aktuellen Pfändungsfreigrenzen veröffentlicht das Bundesministerium der Justiz regelmäßig in seiner Bekanntmachung zur Pfändungstabelle.
Was Kontoinhaber und Erben jetzt tun sollten
Wer alte Sparbücher, Kinderkonten oder Konten aus Ausbildungszeiten besitzt, sollte diese aktiv prüfen, um zu vermeiden, dass sie irgendwann als „nachrichtenlos“ eingestuft werden. Sinnvoll ist es, alte Unterlagen zu sichten, Banken bei Umzug oder Namensänderung aktuelle Kontaktdaten mitzuteilen und im Erbfall gezielt bei allen bekannten Kreditinstituten nachzufragen. Erben können sich laut Verbraucherzentralen auch an frühere Steuerberater oder Rechtsanwälte des Verstorbenen wenden, um Hinweise auf mögliche Konten zu erhalten.
Häufige Fragen zu nachrichtenlosen Konten
Was genau ist ein nachrichtenloses Konto?
Ein Konto gilt als nachrichtenlos, wenn eine Bank über einen sehr langen Zeitraum keinen Kontakt mehr zum Kontoinhaber oder dessen Erben herstellen kann, obwohl noch Guthaben vorhanden ist. Eine einheitliche gesetzliche Definition der Frist existiert in Deutschland bislang nicht.
Ist mein aktives Girokonto vom geplanten Fonds betroffen?
Nein. Die Pläne betreffen ausschließlich seit Jahrzehnten unbewegte Konten ohne erreichbare Berechtigte. Konten, die regelmäßig genutzt werden, fallen nicht unter die Regelung.
Was passiert mit nachrichtenlosen Konten aktuell, ohne neues Gesetz?
Banken versuchen zunächst, Kontoinhaber oder Erben zu ermitteln. Gelingt das nicht, buchen sie die Beträge nach vielen Jahren als eigenen Gewinn aus und versteuern sie. Trotzdem bleibt der Auszahlungsanspruch bestehen, sollten sich später doch noch Berechtigte melden.
Wann könnte ein Gesetz zum revolvierenden Fonds kommen?
Ein konkreter Zeitplan existiert bislang nicht. Die Bundesregierung hat ihre Absicht zwar mehrfach bekräftigt, ein ausformulierter Gesetzentwurf für den Fonds selbst liegt dem Bundestag jedoch noch nicht vor. Ein enger gefasster Entwurf zur besseren Erbenermittlung befindet sich hingegen bereits in der parlamentarischen Beratung.
