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Minijob 2026: Neuer Mindestlohn, 603‑Euro‑Grenze und die wichtigsten Regeln im Überblick

Ab 2026 bringt dein Minijob mehr Geld – aber auch neue Grenzen: Wer jetzt die 603‑Euro‑Regel, die 43‑Stunden‑Falle und die 1.206‑Euro‑Ausnahme nicht kennt, riskiert teure Überraschungen.

Ab 2026 wird der Minijob zum 603‑Euro‑Job: Mehr Geld pro Stunde, etwas mehr Spielraum bei der Arbeitszeit – aber auch klare Grenzen, damit der Job geringfügig bleibt. Wer die Regeln kennt, kann den Nebenverdienst optimal nutzen, ohne in die Sozialversicherung zu rutschen.​

Neuer Mindestlohn, neue Grenze

  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde.​
  • Weil die Minijob-Grenze daran gekoppelt ist, klettert der erlaubte Monatsverdienst von 556 auf 603 Euro brutto.​
  • Damit wird aus dem bisherigen 556‑Euro‑Job offiziell ein 603‑Euro‑Minijob – bei unverändert geringfügiger Beschäftigung.​

So viele Stunden sind drin

  • Bei 603 Euro Grenze und 13,90 Euro Mindestlohn ergeben sich rechnerisch rund 43 Stunden Arbeit im Monat – das sind etwa 10 Stunden pro Woche.​
  • Wer diese Zeit regelmäßig überschreitet oder deutlich mehr Stunden bei höherem Stundenlohn arbeitet, rutscht aus dem Minijob in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.​
  • Als Faustregel gilt: Überstunden, Zuschläge und Sonderzahlungen immer im Blick behalten, damit die Jahresdurchschnittsgrenze nicht gesprengt wird.​

Sonderregel: Bis zu 1.206 Euro möglich

  • In einzelnen Monaten darf der Verdienst ausnahmsweise über der Grenze liegen: Maximal das Doppelte der Minijob-Grenze, also bis zu 1.206 Euro im Monat, ist zulässig.​
  • Aufs Jahr gerechnet liegt der Rahmen beim 14‑fachen der Grenze – 2026 also bei 8.442 Euro, typischerweise nur für begründete Ausnahmefälle wie Krankheits‑ oder Urlaubsvertretungen gedacht.​
  • Wichtig ist, dass im Jahresdurchschnitt dennoch nur 603 Euro pro Monat erreicht werden, sonst verliert der Job den Minijob‑Status.​

Steuern, Abgaben und Rente

  • Für Minijobber gilt meist: Brutto ist Netto – die pauschalen Abgaben an Kranken‑ und Rentenversicherung sowie Steuern übernimmt in der Regel der Arbeitgeber.​
  • Trotzdem fließt ein Teil des Verdienstes als Pauschalbeitrag in die Rentenkasse; Minijobber können sich davon befreien lassen oder freiwillig aufstocken, um höhere Rentenansprüche zu sichern.​
  • Eine eigene Krankenversicherung ersetzt der Minijob nicht: Wer nur geringfügig beschäftigt ist, muss anderweitig abgesichert sein, etwa über die Familienversicherung oder eine Hauptbeschäftigung.​

Rechte im Minijob

  • Minijobber haben die gleichen arbeitsrechtlichen Rechte wie Vollzeitkräfte: bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsschutz nach den allgemeinen gesetzlichen Regeln.​
  • Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn besteht ab der ersten Stunde – wird weniger gezahlt, ist das unzulässig.​
  • Wer mehrere Minijobs gleichzeitig ausübt, muss alle Verdienste zusammenrechnen; wird die 603‑Euro‑Grenze insgesamt überschritten, entsteht Versicherungspflicht.​

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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