Minijob 2026: Neuer Mindestlohn, 603‑Euro‑Grenze und die wichtigsten Regeln im Überblick

Stand:

Autor: Experte:

Ab 2026 wird der Minijob zum 603‑Euro‑Job: Mehr Geld pro Stunde, etwas mehr Spielraum bei der Arbeitszeit – aber auch klare Grenzen, damit der Job geringfügig bleibt. Wer die Regeln kennt, kann den Nebenverdienst optimal nutzen, ohne in die Sozialversicherung zu rutschen.​

Neuer Mindestlohn, neue Grenze

  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde.​
  • Weil die Minijob-Grenze daran gekoppelt ist, klettert der erlaubte Monatsverdienst von 556 auf 603 Euro brutto.​
  • Damit wird aus dem bisherigen 556‑Euro‑Job offiziell ein 603‑Euro‑Minijob – bei unverändert geringfügiger Beschäftigung.​

So viele Stunden sind drin

  • Bei 603 Euro Grenze und 13,90 Euro Mindestlohn ergeben sich rechnerisch rund 43 Stunden Arbeit im Monat – das sind etwa 10 Stunden pro Woche.​
  • Wer diese Zeit regelmäßig überschreitet oder deutlich mehr Stunden bei höherem Stundenlohn arbeitet, rutscht aus dem Minijob in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.​
  • Als Faustregel gilt: Überstunden, Zuschläge und Sonderzahlungen immer im Blick behalten, damit die Jahresdurchschnittsgrenze nicht gesprengt wird.​

Sonderregel: Bis zu 1.206 Euro möglich

  • In einzelnen Monaten darf der Verdienst ausnahmsweise über der Grenze liegen: Maximal das Doppelte der Minijob-Grenze, also bis zu 1.206 Euro im Monat, ist zulässig.​
  • Aufs Jahr gerechnet liegt der Rahmen beim 14‑fachen der Grenze – 2026 also bei 8.442 Euro, typischerweise nur für begründete Ausnahmefälle wie Krankheits‑ oder Urlaubsvertretungen gedacht.​
  • Wichtig ist, dass im Jahresdurchschnitt dennoch nur 603 Euro pro Monat erreicht werden, sonst verliert der Job den Minijob‑Status.​

Steuern, Abgaben und Rente

  • Für Minijobber gilt meist: Brutto ist Netto – die pauschalen Abgaben an Kranken‑ und Rentenversicherung sowie Steuern übernimmt in der Regel der Arbeitgeber.​
  • Trotzdem fließt ein Teil des Verdienstes als Pauschalbeitrag in die Rentenkasse; Minijobber können sich davon befreien lassen oder freiwillig aufstocken, um höhere Rentenansprüche zu sichern.​
  • Eine eigene Krankenversicherung ersetzt der Minijob nicht: Wer nur geringfügig beschäftigt ist, muss anderweitig abgesichert sein, etwa über die Familienversicherung oder eine Hauptbeschäftigung.​

Rechte im Minijob

  • Minijobber haben die gleichen arbeitsrechtlichen Rechte wie Vollzeitkräfte: bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsschutz nach den allgemeinen gesetzlichen Regeln.​
  • Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn besteht ab der ersten Stunde – wird weniger gezahlt, ist das unzulässig.​
  • Wer mehrere Minijobs gleichzeitig ausübt, muss alle Verdienste zusammenrechnen; wird die 603‑Euro‑Grenze insgesamt überschritten, entsteht Versicherungspflicht.​

Redakteure

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.
Einsatz von KI: Wir nutzen KI-Werkzeuge unterstützend, z.B. für Entwürfe von Texten oder Symbolgrafiken. Die inhaltliche Verantwortung liegt vollständig bei unserer Redaktion.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.