Neu ab Oktober 2026: Tankrabatt gilt, Regelsatz bleibt bei 563 Euro

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Seit heute fällt auf jeden Liter Benzin und Diesel rechnerisch bis zu 17 Cent weniger Steuer an, der zweite Tankrabatt dieses Jahres ist in Kraft. Für Haushalte in der Grundsicherung, deren Regelsatz seit 2024 bei 563 Euro feststeckt, ist das nur ein Teil der Oktober-Bilanz. Auch bei Pfändungen, Rechtsberatung und Vorsorgedokumenten verschiebt sich einiges.

Tankrabatt: Die Steuer sinkt, eine Preisgarantie gibt es nicht

Der Gesetzgeber hat im Eiltempo gehandelt. Der Bundesrat billigte am 25. September 2026 ein kurz zuvor vom Bundestag beschlossenes Gesetz, das die Energiesteuersätze für Diesel und Benzin um jeweils 14,04 Cent je Liter senkt. Mit dem anteiligen Umsatzsteuereffekt ergibt sich eine mögliche Entlastung von bis zu 17 Cent brutto je Liter. Befristet ist das Ganze auf die Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2026.

Der Bundestag stimmte mit 434 zu 128 Stimmen zu. Um den Start rechtzeitig zu sichern, wurden die Steuerregeln an ein bereits anstehendes Vorhaben angehängt, das Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz. Die Bundesregierung begründete die Neuauflage mit den anhaltenden Folgen des Konflikts zwischen den USA und dem Iran und den weiterhin eingeschränkten Schiffsrouten durch die Straße von Hormus.

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Entscheidend für den Geldbeutel bleibt ein Punkt, den die Politik nicht steuert: Eine gesetzliche Pflicht zur vollständigen Weitergabe an der Zapfsäule gibt es nicht, darüber entscheiden Mineralölunternehmen und Tankstellenbetreiber. Beim ersten Tankrabatt im Mai und Juni kam laut Bundeskartellamt im Schnitt rund 80 Prozent der Entlastung an, beim Diesel weniger.

Eine Beispielrechnung zeigt die Größenordnung: Eine Pendlerin fährt im Monat rund 900 Kilometer mit einem Verbrauch von sieben Litern auf 100 Kilometer. Das sind 63 Liter. Bei voller Weitergabe spart sie maximal rund 10,70 Euro im Monat, bei einer Weitergabequote von 80 Prozent etwa 8,60 Euro. Über die drei Monate summiert sich das auf gut 25 Euro.

Heizöl ist ausdrücklich nicht begünstigt. Die Bundesregierung hat die Senkung allein für Benzin und Diesel angekündigt. Bereits in Vorbereitung ist der nächste Eingriff: Die Bundesregierung will mit der Mineralölwirtschaft verhandeln, um spätestens zum 1. Januar 2027 einen vorübergehenden Spritpreisdeckel nach dem Vorbild Luxemburgs oder Belgiens einzuführen. Ein Gesetzentwurf dazu liegt noch nicht vor.

Was der Tankrabatt für Haushalte in der Grundsicherung bedeutet

An den Leistungen selbst ändert der Oktober nichts. Seit dem 1. Juli 2026 ist das Bürgergeld durch die neue Grundsicherung abgelöst; Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro, Partner 506 Euro, Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren 471 Euro, Kinder je nach Alter zwischen 357 und 390 Euro. Der Anteil für Verkehr im Regelbedarf ist knapp bemessen, ein Auto ist darin faktisch nicht abgebildet. Wer auf den Wagen angewiesen ist, finanziert jeden Tankstopp aus einem Budget, das seit zwei Jahren nicht gewachsen ist.

Etwas anders sieht es bei erwerbstätigen Leistungsbeziehenden aus, die zur Arbeit pendeln. Fahrtkosten zur Arbeitsstätte mindern das anrechenbare Einkommen. Sinkt der Spritpreis tatsächlich, kommt die Ersparnis bei ihnen direkt an.

Der Blick richtet sich ohnehin bereits auf 2027. Eine Anpassung der Regelsätze kommt frühestens 2027; die Bundesregierung will die Fortschreibung dann enger an Lohn- und Preisentwicklung koppeln, ohne zusätzlichen Inflationsausgleich. Ob es zu einer spürbaren Erhöhung kommt, ist offen.

Rechtsberatung bei der EUTB: Unterstützung bis vor das Sozialgericht

Für Menschen mit Behinderung bringt der Oktober eine Neuerung mit erheblicher Tragweite. Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, kurz EUTB, berät kostenlos zu Rehabilitation und Teilhabe. Nach der Zweiten Verordnung zur Änderung der Teilhabeberatungsverordnung des Bundesarbeitsministeriums dürfen Beratungsstellen seit dem 1. Oktober 2026 unter bestimmten Voraussetzungen auch Rechtsberatung im Einzelfall leisten und Betroffene in Widerspruchs- und Klageverfahren begleiten.

Ob eine Beratungsstelle dieses Angebot tatsächlich macht, entscheidet der jeweilige Träger. Bundesweit dürfte das Angebot daher zunächst lückenhaft bleiben. Gerade bei abgelehnten Anträgen auf Eingliederungshilfe, Mehrbedarfe oder Hilfsmittel kann die neue Möglichkeit aber den Unterschied machen, ob ein Bescheid angefochten wird oder nicht.

Pfändungen landen künftig digital bei der Bank

Auch die Zwangsvollstreckung wird digitaler. Seit dem 1. Oktober 2026 können Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse elektronisch an Kreditinstitute übermittelt werden. Banken müssen dafür einen sicheren Übermittlungsweg bereitstellen, für die Umstellung gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr.

Für Schuldnerinnen und Schuldner bedeutet das vor allem eines: Eine Kontopfändung kann schneller greifen als bisher. Der Schutz des Existenzminimums bleibt davon unberührt, er hängt am Pfändungsschutzkonto. Wer kein P-Konto führt, hat bei einer schnelleren Zustellung aber auch weniger zeitlichen Spielraum, das Girokonto umwandeln zu lassen.

Führungszeugnis als PDF, für Ehrenamt weiterhin gebührenfrei

Das einfache, erweiterte und europäische Führungszeugnis für private Zwecke lässt sich nun online beim Bundesamt für Justiz beantragen und als PDF über das BundID-Konto abrufen. Ein QR-Code ermöglicht die Echtheitsprüfung per App. Die Gebühr liegt bei 13 Euro. Für ehrenamtliche Tätigkeiten kann das Dokument unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei ausgestellt werden. Bei Behörden bleibt die Papierfassung Pflicht.

Vorsorgeregister speichert erstmals Dokumentinhalte

Bisher konnte im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer nur hinterlegt werden, dass eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung existiert und wo sie liegt. Ab Oktober lassen sich elektronische Abschriften von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen dort ablegen. Betreuungsgerichte und behandelnde Ärztinnen und Ärzte können die Inhalte im Ernstfall direkt einsehen, statt erst nach dem Original suchen zu müssen.

Mehr Lohn in mehreren Branchen, mit Folgen für Aufstocker

Zum 1. Oktober steigen in verschiedenen Branchen die Tarifentgelte. Im Dachdeckerhandwerk gibt es 3,4 Prozent mehr, in der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie 2,9 Prozent, mindestens aber 80 Euro brutto. Das niedersächsische Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerk legt ebenfalls 2,9 Prozent zu, tarifgebundene Wettbewerbsbahnen zahlen 2,5 Prozent mehr. In der Systemgastronomie liegen die Stundenlöhne je nach Tarifgruppe nun zwischen 14,30 und 15 Euro. In Mecklenburg-Vorpommern steigt der Vergabemindestlohn von 14,68 auf 15,27 Euro.

Wer ergänzend Grundsicherung bezieht, sollte die Gehaltserhöhung dem Jobcenter melden. Das höhere Einkommen wird nach Abzug der Freibeträge angerechnet. Ein Beispiel: Steigt ein Bruttolohn von 1.350 auf 1.390 Euro, bleibt vom Plus nach Anrechnung nur ein Teil übrig. Unter dem Strich steht der Haushalt dennoch besser da als ohne Erhöhung.

Die Oktober-Änderungen im Überblick

DatumÄnderungWer betroffen ist
1. OktoberEnergiesteuer auf Benzin und Diesel sinkt um 14,04 Cent je LiterAutofahrende, Pendelnde
1. OktoberEUTB darf Rechtsberatung und Unterstützung bei Widerspruch und Klage anbietenMenschen mit Behinderung und Angehörige
1. OktoberPfändungsbeschlüsse können elektronisch an Banken gehenVerschuldete Haushalte
1. OktoberFührungszeugnis online und als PDFEhrenamtliche, Jobsuchende
1. OktoberVorsorgeregister nimmt elektronische Abschriften aufAlle mit Vorsorgevollmacht
1. OktoberTariferhöhungen in mehreren BranchenBeschäftigte, Aufstocker
10. OktoberEU-Beschränkung für PFHxA in VerbraucherproduktenVerbraucher, Handel
bis 15. OktoberAlkoholkonsumverbot an rund 5.400 BahnhöfenReisende
25. OktoberEnde der Sommerzeit, Uhren werden von 3 auf 2 Uhr gestelltAlle

Weitere Neuerungen: Bahnhöfe, Chemikalien, Software

Die Deutsche Bahn dehnt ihr Alkoholkonsumverbot bis Mitte Oktober auf rund 5.400 Stationen aus. Es gilt in Bahnhofshallen und auf Bahnsteigen, verschlossene Getränke dürfen mitgeführt werden, Gastronomiebetriebe sind ausgenommen.

Ab dem 10. Oktober greift eine EU-Verordnung gegen bestimmte Ewigkeitschemikalien. PFHxA und verwandte Stoffe dürfen oberhalb festgelegter Grenzwerte nicht mehr in Kleidung, Schuhen, Lebensmittelverpackungen aus Papier und Karton sowie Kosmetik in Verkehr gebracht werden.

Für Office 2021 samt Word, Excel, PowerPoint und Outlook endet im Oktober der Support von Microsoft. Die Programme laufen weiter, erhalten aber keine Sicherheitsupdates mehr. Für Haushalte mit knappem Budget ist das eine stille Kostenfalle, denn ein Umstieg auf neuere Versionen kostet Geld. Kostenlose Office-Alternativen stehen als Open-Source-Software bereit.

Die elektronische Gesundheitskarte wird auf das Verschlüsselungsverfahren ECC umgestellt, für Versicherte ändert sich nichts. Im Garten sind seit dem 1. Oktober wieder radikale Rückschnitte an Hecken und Gehölzen erlaubt. In allen Bundesländern außer Bayern beginnen im Oktober die Herbstferien, in Nordrhein-Westfalen etwa vom 17. bis 31. Oktober. Am 25. Oktober endet die Sommerzeit.

Häufige Fragen zu den Änderungen im Oktober 2026

Wird der Regelsatz wegen der hohen Spritpreise erhöht?

Nein. Der Regelsatz für Alleinstehende liegt weiterhin bei 563 Euro. Eine unterjährige Anpassung wegen gestiegener Kraftstoffpreise ist im Gesetz nicht vorgesehen. Die nächste reguläre Anpassung ist frühestens zum 1. Januar 2027 möglich, ihre Höhe steht noch nicht fest.

Gilt der Tankrabatt auch für Heizöl?

Nein. Begünstigt sind ausschließlich Benzin und Diesel. Haushalte mit Ölheizung profitieren nicht. Für Leistungsbeziehende werden angemessene Heizkosten unabhängig davon vom Jobcenter übernommen.

Wie lange gilt der Tankrabatt?

Die Steuersenkung ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Für die Zeit danach plant die Bundesregierung einen vorübergehenden Spritpreisdeckel, der spätestens zum Jahreswechsel kommen soll. Das Gesetzgebungsverfahren dafür steht noch aus.

Bietet jede EUTB-Beratungsstelle jetzt Rechtsberatung an?

Nein. Die Verordnung erlaubt Rechtsberatung im Einzelfall, verpflichtet die Beratungsstellen aber nicht dazu. Ob das Angebot vor Ort besteht, hängt vom jeweiligen Träger ab.

Einordnung: Entlastung mit Schlagseite

Der Tankrabatt ist politisch schnell gemacht und an der Zapfsäule sichtbar, sozialpolitisch aber ein stumpfes Instrument. Er entlastet jeden Liter gleich, ob er im Kleinwagen der Pflegekraft oder im SUV mit hohem Verbrauch landet. Wer viel tankt, profitiert am meisten. Haushalte in der Grundsicherung, die sich oft gar kein Auto leisten können, gehen weitgehend leer aus, während ihr Regelsatz im dritten Jahr in Folge stagniert. Rund 2,5 Milliarden Euro für drei Monate sind eine beachtliche Summe. Ein Bruchteil davon, gezielt über einen Mobilitätszuschuss oder ein vergünstigtes Deutschlandticket für Leistungsbeziehende eingesetzt, hätte jene erreicht, bei denen jeder Euro zählt. Der eigentliche Fortschritt dieses Monats findet sich deshalb an weniger prominenter Stelle: Dass die EUTB nun bei Widersprüchen und Klagen helfen darf, stärkt Menschen, die sich gegen falsche Bescheide sonst kaum wehren könnten. Das ist leiser als jede Spritpreisdebatte, dürfte für viele Betroffene aber nachhaltiger wirken.

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