Am 17. März 2026 stellt die Schufa ihr Bonitätssystem um und führt einen neuen Score ein. Statt einer Prozentzahl wird die Kreditwürdigkeit künftig auf einer Punkteskala von 100 bis 999 dargestellt. Zugleich legt die Auskunftei erstmals offen, welche zentralen Kriterien in die Berechnung einfließen. Ziel ist eine transparentere und einheitliche Bewertung, die von Banken, Händlern und anderen Vertragspartnern genutzt werden kann.
Zwölf Kriterien bestimmen die Bonität
Mit der Reform reduziert die Schufa die Zahl der berücksichtigten Merkmale deutlich. Künftig sollen zwölf klar benannte Kriterien maßgeblich sein, etwa Zahlungsstörungen, laufende Kredite, Dauer von Bankverbindungen und bestimmte Bonitätsanfragen. Die Faktoren werden statistisch gewichtet und sollen das Risiko eines Zahlungsausfalls möglichst genau abbilden.
Diese Kriterien beeinflussen den neuen Score
Mit der Reform reduziert die Schufa die Zahl der berücksichtigten Merkmale deutlich. Künftig sollen zwölf klar benannte Kriterien maßgeblich sein, die statistisch mit dem Zahlungsverhalten zusammenhängen. Dazu gehören insbesondere:
- Zahlungsstörungen wie unbezahlte Rechnungen, Inkassoverfahren oder titulierte Forderungen.
- Bestehende Bank- und Kreditbeziehungen, etwa das Alter des ältesten Kontos oder der ältesten Kreditkarte.
- Laufende Ratenkredite, deren Anzahl und Laufzeit.
- Bonitätsanfragen von Banken, Online-Händlern, Telekommunikations- und Finanzdienstleistern im Vorfeld eines Vertragsabschlusses.
- Angaben zur Dauer der aktuellen Adresse beziehungsweise zum letzten Umzug.
Laut Schufa sollen diese Faktoren in einem statistischen Verfahren gewichtet werden, das das Ausfallrisiko prognostiziert. Die genaue Gewichtung wird im Rahmen der neuen Transparenzoffensive über ein Erklär-Tool erläutert, das im digitalen Schufa-Account zur Verfügung steht.
Online-Account: So sehen Verbraucher ihren Score
Parallel zur Score-Reform baut die Schufa ihren digitalen Zugang aus. Verbraucher können ihren neuen Score künftig über einen persönlichen Schufa-Account online einsehen. Dort sollen neben dem aktuellen Score auch die zwölf Kriterien und die zugrunde liegenden Vertrags- und Bonitätsdaten angezeigt werden. Ein Erklär-Tool soll verständlich machen, welche Faktoren den Score beeinflussen und wie stark einzelne Kriterien ins Gewicht fallen.
Der Schufa-Account ist als zusätzliches Angebot gedacht und soll kostenlos sein. Unabhängig davon bleibt der rechtliche Anspruch auf eine unentgeltliche Auskunft nach Artikel 15 DSGVO bestehen. Diese sogenannte Datenkopie informiert darüber, welche Daten gespeichert sind, woher sie stammen und an wen sie weitergegeben wurden. Verbraucher können auf diesem Weg weiterhin einmal pro Jahr kostenlos eine Übersicht ihrer Daten anfordern.
Kostenlos: Auskunft nach DSGVO weiterhin möglich
Unabhängig vom neuen Online-Account bleibt der Anspruch auf eine unentgeltliche Auskunft nach Artikel 15 DSGVO bestehen. Einmal pro Jahr können Verbraucher eine Übersicht über die gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger anfordern. Hinweise zur praktischen Antragstellung geben zum Beispiel Verbraucherzentralen und andere Beratungsstellen.
Hintergrund: Europarecht und Transparenz
Die Reform steht im Zusammenhang mit EuGH-Urteilen zum Thema automatisierte Bonitätsbewertungen. Der Gerichtshof hat klargestellt, dass bestimmte Scoring-Verfahren als automatisierte Entscheidungen im Sinne der DSGVO gelten können. Dadurch wurden Informations- und Transparenzpflichten für Auskunfteien gestärkt.
Was bedeutet der neue Schufa-Score für Bürgergeld-Empfänger?
Was bedeutet der neue Schufa-Score für Bürgergeld-Empfänger?
Der Schufa-Score beeinflusst häufig, ob ein Mietvertrag zustande kommt, ein Konto eröffnet wird oder ein Ratenkauf möglich ist. Das gilt auch für Menschen, die Bürgergeld beziehen. Ein niedriger Score kann zum Beispiel die Wohnungssuche erschweren, obwohl das Jobcenter die Miete in angemessener Höhe übernimmt.
Wichtig: Über die Bewilligung von Bürgergeld entscheidet nicht die Schufa, sondern das Jobcenter nach den Vorgaben des SGB II. Dennoch sollten Leistungsbeziehende ihre Bonitätsdaten regelmäßig prüfen, fehlerhafte Einträge korrigieren lassen und negative Einträge – soweit möglich – vermeiden oder nach Erledigung löschen lassen.

