Was änderte sich zuletzt beim P-Konto?
- Zum 1. Juli 2025 wurde der monatliche Grundfreibetrag auf dem P-Konto von 1.500 € auf 1.560 € erhöht. Damit schützt das P-Konto automatisch dieses Guthaben vor Zugriffen durch Gläubiger. Die Anpassung basiert auf der allgemeinen Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO.
- Auch die Freibeträge für unterhaltsberechtigte Personen wurden angehoben: Je erste unterhaltsberechtigte Person steigen diese von 561,43 € auf 585,23 €, für jede weitere auf 326,04 €.
- Banken sind verpflichtet, diese Freibetragsanpassungen automatisch zum Stichtag umzusetzen. Kontoinhaber müssen dafür nichts tun.
Zukunftsausblick: Änderungen zum 1. Januar 2026?
- Nach aktueller Rechtslage treten neue Pfändungsfreigrenzen traditionell immer zum 1. Juli eines Jahres in Kraft. Eine Änderung oder Erhöhung zu Jahresbeginn 2026 ist nicht geplant oder gesetzlich vorgesehen – der neue Freibetrag von 1.560 € gilt also auch nach dem 1. Januar 2026 weiter.
- Die nächste turnusgemäße Anpassung der Pfändungsfreigrenzen und damit des P-Konto-Freibetrags erfolgt voraussichtlich erst zum 1. Juli 2026.
Tabelle: Aktuelle Freibeträge auf dem P-Konto ab 1. Juli 2025
| Freibetrags-Typ | Betrag monatlich ab 1.7.2025 |
|---|---|
| Grundfreibetrag | 1.560 € |
| Erhöhung für 1. Unterhaltspflichtigen | 585,23 € |
| Erhöhung je weiteren Unterhaltspflichtigen | 326,04 € |
Was bleibt beim P-Konto auch 2026 bestehen?
- Die automatische Anpassung der Freibeträge durch die Bank.
- Der P-Konto-Grundschutz für Einzelkonten (keine Gemeinschaftskonten möglich).
- Die Möglichkeit, durch Bescheinigungen (z. B. für Kindergeld, Sozialleistungen) den Freibetrag weiter zu erhöhen.
- Der Schutzumfang wirkt rückwirkend bei Einrichtung innerhalb von 4 Wochen nach einer Kontopfändung.
FAQ zum P-Konto 2026
Wie erfahre ich von zukünftigen Änderungen?
Die Freibetragsgrenzen werden jährlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und rechtzeitig von Banken und Schuldnerberatungen kommuniziert.
Was ist zu tun, um vom neuen Freibetrag zu profitieren?
Nichts – die Anpassung läuft automatisch, ein Antrag ist nicht notwendig.
Kann ich mehrere P-Konten führen?
Nein, pro Person ist gesetzlich nur ein Pfändungsschutzkonto zulässig.
Gelten die Beträge auch für Kindergeld oder Unterhalt?
Der Grundfreibetrag kann für Kindergeld, Unterhaltspflichten oder Sozialleistungen durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen erhöht werden.
Hat das P-Konto Auswirkungen auf die SCHUFA-Bewertung?
Der Wechsel auf ein P-Konto wird der SCHUFA gemeldet, beeinflusst aber nicht die Bonität.
Fazit zu den Änderungen beim P-Konto 2026
Zum Start des Jahres 2026 bleibt beim P-Konto alles wie zuletzt zum 1. Juli 2025 angepasst: Der Freibetrag bleibt bei 1.560 € monatlich, und die nächste Erhöhung oder Änderung ist aktuell erst für den 1. Juli 2026 zu erwarten. Wer von den Neuerungen im Vorjahr betroffen ist oder Fragen zur Erhöhung des Freibetrags hat, sollte sich rechtzeitig bei seiner Bank oder einer Schuldnerberatung informieren.

