Sozialabgaben 2027: neue Rechengrößen beschlossen – Wer bei gleichem Gehalt mehr zahlen muss
Das Bundeskabinett hat höhere Sozialversicherungsgrenzen für 2027 beschlossen; der Bundesrat muss noch zustimmen. In der Kranken- und Pflegeversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze auf 6.375 Euro monatlich steigen, in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung auf 8.850 Euro. Liegt Ihr beitragspflichtiges Gehalt über den bisherigen Grenzen, kann bei unverändertem Brutto weniger netto bleiben. Die höheren Grenzen allein belasten dagegen nicht alle Beschäftigten zusätzlich.
