Reichensteuer 2027 geplant: 45 Prozent ab 250.000 Euro, neu 47 Prozent

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Auf 4,515 Milliarden Euro beziffert die Bundesregierung die Steuerausfälle, die ihre Einkommensteuerreform allein 2027 verursachen soll. Einen Teil davon sollen Spitzenverdiener tragen. Die Reichensteuer 2027 soll früher greifen und eine zweite Stufe bekommen. Für Familien mit knappem Budget geht es gleichzeitig um mehr Kindergeld, wie der Gesetzentwurf im Bundestag zeigt.

Reichensteuer 2027: zwei neue Schwellen im Steuertarif

Im Moment gilt der Satz von 45 Prozent erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 Euro. Nach dem Regierungsentwurf rutscht diese Grenze auf 250.000 Euro. Ab 280.000 Euro kommt ein Satz von 47 Prozent hinzu, den es bisher nicht gibt. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren verdoppeln sich die Grenzen auf 500.000 und 560.000 Euro.

Am anderen Ende des Tarifs ändert sich ebenfalls etwas. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll erst ab rund 70.600 Euro greifen, bisher sind es 69.879 Euro. Die Kurve zwischen 17.800 und 70.600 Euro wird nach Angaben der Bundesregierung leicht abgeflacht. Mit dem Geld aus der höheren Reichensteuer will die Koalition die Entlastung unten und in der Mitte teilweise finanzieren.

Eckwert20262027 (Entwurf)
Grundfreibetrag12.348 Euro12.564 Euro
42 Prozent ab69.879 Eurorund 70.600 Euro
45 Prozent ab277.826 Euro250.000 Euro
47 Prozent ab–280.000 Euro
Kindergeld je Kind und Monat259 Euro267 Euro
Kinderfreibeträge insgesamt9.756 Euro10.056 Euro
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 Euro1.430 Euro

Für 2028 sieht der Entwurf weitere Schritte vor: Der Grundfreibetrag soll auf 12.900 Euro steigen, das Kindergeld auf 272 Euro.

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Stand der Reform: Anhörung am 4. November, Beschluss steht aus

Stand: 2. November 2026. Das Kabinett hat den Entwurf am 2. September beschlossen, der Bundestag hat ihn am 8. Oktober in erster Lesung an die Ausschüsse überwiesen. Der Bundesrat nahm am 16. Oktober Stellung. Seine Einwände betrafen nach Fachberichten vor allem die Sonn- und Feiertagszuschläge und die Gewerbesteuer für Rechenzentren, nicht den Tarif.

Am Mittwoch, 4. November 2026, hört der Finanzausschuss Sachverständige an. Laut Tagesordnung des Ausschusses sind unter anderem der Bund der Steuerzahler, das gewerkschaftsnahe IMK und das ZEW geladen. Danach folgen zweite und dritte Lesung. Weil das Gesetz zustimmungspflichtig ist, muss auch der Bundesrat noch zustimmen. Geplant ist das Inkrafttreten zum 1. Januar 2027. Bis dahin können sich Beträge und Grenzen noch ändern.

Was die Reichensteuer 2027 konkret kostet

Der höhere Satz gilt nur für den Teil des Einkommens, der über der jeweiligen Grenze liegt. Ein Beispiel mit dem Tarif 2026 als Vergleich: Eine ledige Steuerpflichtige mit 320.000 Euro zu versteuerndem Einkommen zahlt auf die 27.826 Euro zwischen 250.000 und 277.826 Euro künftig 45 statt 42 Prozent. Das sind rund 835 Euro mehr. Auf die 40.000 Euro oberhalb von 280.000 Euro fallen 47 statt 45 Prozent an, also weitere 800 Euro. Die Mehrbelastung aus der Reichensteuer liegt damit bei etwa 1.635 Euro im Jahr.

Ein kleiner Teil davon wird durch den flacheren Tarif im unteren Bereich und den höheren Grundfreibetrag ausgeglichen, die auch für Spitzenverdiener gelten. Ein Ehepaar mit 640.000 Euro gemeinsamem Einkommen käme wegen des Splittings auf die doppelte Mehrbelastung, rund 3.270 Euro.

Wer knapp über der neuen Grenze liegt, spürt wenig. Bei 260.000 Euro betrifft der Aufschlag von drei Prozentpunkten nur 10.000 Euro, das macht 300 Euro im Jahr. Der durchschnittliche Steuersatz bleibt auch bei sehr hohen Einkommen deutlich unter 47 Prozent.

Wen die Reform tatsächlich betrifft

Angestellte mit durchschnittlichen Löhnen, Rentnerinnen und Rentner und Haushalte mit geringem Einkommen erreichen die Grenze von 250.000 Euro nicht. Für sie zählen der höhere Grundfreibetrag, der höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag und das Kindergeld. Die Bundesregierung rechnet vor, dass eine Familie mit zwei Kindern und 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen ab 2028 um mehr als 600 Euro im Jahr entlastet werden kann.

Stärker trifft die Reichensteuer Selbstständige mit hohen Gewinnen. Einzelunternehmen und Personengesellschaften versteuern ihren Gewinn nach dem Einkommensteuertarif. Ein gut laufender Handwerksbetrieb oder eine Arztpraxis kann deshalb in die neue Stufe rutschen. Kapitalgesellschaften wie eine GmbH zahlen dagegen Körperschaftsteuer und sind von der Tarifänderung nicht direkt erfasst.

Familien, die Grundsicherung beziehen, haben von der Kindergelderhöhung in der Regel nichts. Das Kindergeld wird dort grundsätzlich als Einkommen des Kindes angerechnet, die Leistung sinkt also entsprechend.

Häufige Fragen zur Reichensteuer 2027

Was gilt bei der Reichensteuer 2027 für Ehepaare?

Bei Zusammenveranlagung werden die Grenzen verdoppelt. Der Satz von 45 Prozent soll dann ab 500.000 Euro gelten, der Satz von 47 Prozent ab 560.000 Euro gemeinsamem zu versteuerndem Einkommen. Bisher liegt die gemeinsame Grenze für 45 Prozent bei 555.652 Euro.

Müssen Selbstständige mit hohem Gewinn mehr Steuern zahlen?

Ja, wenn sie als Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft tätig sind. Ihr Gewinn fließt in das zu versteuernde Einkommen und unterliegt damit dem neuen Tarif. Die Gewerbesteuer wird weiterhin teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet.

Bekommen Familien im Bürgergeld-Bezug mehr Geld durch das höhere Kindergeld?

Meist nicht. In der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird Kindergeld als Einkommen des Kindes angerechnet. Steigt das Kindergeld um 8 Euro, verringert sich der Leistungsanspruch in der Regel um denselben Betrag.

Wann wird die Steuerreform 2027 endgültig beschlossen?

Ein fester Termin für die zweite und dritte Lesung ist noch nicht veröffentlicht. Nach der Anhörung am 4. November berät der Finanzausschuss abschließend, danach stimmen Bundestag und Bundesrat ab. Damit das Gesetz zum 1. Januar 2027 gilt, muss das Verfahren bis Jahresende abgeschlossen sein.

Einschätzung der Redaktion

Die Debatte um die Reichensteuer wird größer geführt, als ihre Wirkung ist. Wer 320.000 Euro versteuert, zahlt rund 1.600 Euro mehr im Jahr. Das ist spürbar, aber kein Einschnitt. Für die Akzeptanz der Reform ist das Signal trotzdem wichtig: Wer viel verdient, trägt einen Teil der Entlastung mit. Problematisch finden wir etwas anderes. Die ärmsten Familien gehen beim Kindergeld leer aus, weil es mit der Grundsicherung verrechnet wird. Wenn die Koalition von Gerechtigkeit spricht, müsste sie diese Lücke im weiteren Verfahren ansprechen, etwa über einen Ausgleich beim Kindersofortzuschlag oder den Regelbedarfen für Kinder.

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