Landgericht Urteil: 5 % Mietminderung, wenn Neubau nachträglich die Wohnung ins Dunkel stellt
Ein Neubau im Innenhof führte dazu, dass eine Mieterin deutlich weniger Tageslicht auf ihrem Balkon und in ihrem Wohnzimmer hatte. Das Landgericht Hamburg hielt deshalb eine Mietminderung von 5 Prozent der Bruttomiete für gerechtfertigt. Ausschlaggebend war der belegte Vergleich der Lichtverhältnisse vor und nach der Bebauung. - Dieser Mieterschutz gilt dabei auch für Wohnungen, die bereits zuvor eher wenig hell waren!